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Falscher Beschluss mit Umwelt-Folgen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rosenbaum   
Dienstag, den 17. November 2009 um 12:10 Uhr

Die Stadt möchte den Weg frei machen zur Nachnutzung des bis vor kurzem

von BP betriebenen Tanklagers Thune.

Die Nachnutzung durch einen Harnstoff- bzw. chemische Stoffe -

Verwertungsbetrieb (Fa. Soepenberg) führte in Thune zu Nachfragen und

Bildung einer Bürgerinitiative Tanklager Thune (BITT).

 

 


Wichtig ist den Bürgerinnen und Bürgern praktisch von ganz Thune, daß sie jetzt nicht auf den Altlasten des Mineralöl-Konzerns BP buchstäblich sitzen bleiben und daß von der neuen Nutzung durch die Fa. Soepenberg keine Gefährdungen und Harnstoffgestank für die Wohngebiete ausgehen.


So votierte dann auch am 2.9. 2009 der zuständige Bezirksrat einstimmig.

Im Planungs- und Umweltausschuss am 4.11.2009 wurde allerdings die vom Bezirksrat vorgelegte Änderung zur Verwaltungsvorlage nicht bekanntgegeben, sondern so getan, als ob der Bez.Rat am 2.11.09 die Vorlage der Verwaltung einstimmig angenommen hätte. (siehe vorstehenden Beitrag von mir)

Dies kam nun erst letzte Woche (fast zufällig) aufgrund einer Nachfrage der BIBS heraus.
Damit haben wir den Fakt, dass im zuständigen Fachausschuss (Planungs- und Umweltausschuss) ein Beschluss unter falscher Voraussetzung und Unkenntnis des gesamten Sachverhaltes gefasst wurde. Vergleichbar dem Fall, als wäre der Bezirksrat gar nicht gehört worden oder sogar entstellender, weil im Planungs- und Umweltausschuss alle dachten, die Einwände der BITT, der gesamten Anwohnerschaft und des Bez.rates seien für alle zufriedenstellend ausgeräumt worden.

Der eigentlichen Beschluss des Bez.Rats mit genauem Wortlaut des Bezirksrats-Beschlusses liegt erst jetzt durch Übersendung des Protokolls der Bezirksrats-Sitzung vom 2.11.2009 vor.

Da heißt es zur Kontamination des Bodens:
Zitat:
Herr K. vorm Fachbereich 61.4 Stadtplanung und Umweltschutz, beantwortet die Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates. Zu der Frage, ob nicht bereits jetzt Teile des kontaminierten Bodens durch die Firma BP gesäubert werden können, verweist Herr K. auf die Unverhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahme.
Durch die verbleibenden kontaminierten Böden wird aufgrund einer sehr leichten Ausbreitung auch der dann gesäuberte Boder wieder kontaminiert.
Somit wäre eine derartige Anordnung unverhältnismäßig und daher nicht rechtmäßig. (Hervorhebung von mir)


... der Mineralölkonzern BP wäre aus dem Schneider und seiner Altlasten-Sorgen enthoben.
Zitat:
Damit erklärten sich die Betroffenen aber nicht einverstanden, sondern forderten zur Altlastenentsorgung mit einstimmigen Beschluss des Bez.rates stattdessen:
... bitten wir sicherzustellen, dass die Firma BP bezüglich möglicher Kontaminationen nicht aus der Verantwortung gelassen wird, damit auch zu einem späteren Zeitpunkt Dekontaminationen nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Wir fordern die Verwaltung auf,  jetzt bereits alle rechtlichen Schritte einzuleiten und auszuschöpfen, damit all dies gewährleistet ist.
(Quelle: Protokoll vom 2.11.09 des Bez.rates 323)


Erst vor wenigen Wochen hatte die Stadt in einem vergleichbaren Fall (Stibiox) die Kosten für nachträgliche Kontaminationen und Verseuchungen des Bodens im ehemaligen Werksgelände dieser ChemieFirma  infolge veräumten rechtzeitigen Handelns übernehmen müssen.

Siehe: >>> Ende gut, alles gut ? ... der Fall Stibiox <<<

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. Dezember 2009 um 22:26 Uhr
 
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