Hey,
kann dem von Hofert zu zustimmen.
Es waren gestern noch interne Besprechungen in meinem Team bis in die Nacht hinein.
Zum Glück gibt es Skype zum kostenlosen telefonieren,sonst wäre das ein teurer Spaß geworden.
Nur so viel das dieses Urteil als Armutszeugnis der Justiz empfunden wird, von einigen Leuten.
Ich persönlich habe meine eigenen Erfahrungen mit Gerichten und Rechtsprechung,die ich nicht weiter aus breiten möchte.
Recht haben und Recht bekommen,sind soweit auseinder gegangen, das es nicht mehr schön ist.
Vielen wird vielleiccht jetzt erst bewußt nach dem Sie es selber verfolgen,das in dem System irgend ein Fehler sein muss und bei so manchen dürfte der glaube an die Rechtsprechung ins wanken geraten.
Dies ist aber meiner Meinung nach erst der Anfang, was in nächster Zeit auf uns zu kommen könnte, auch wenn sich eiie mit Händen und Füßen dagegen wehren das so zu sehen.
Vielleicht wird der eine oder andere nach diesen Urteilen verstehen,warum einige wenige und ich mich gegen den Lissabonvertrag stellen und gegen die Globalisierung des Rechtssystems.
Wenn die Demokratie wie in diesen Fällen nicht mal hier vor Ort funktioniert,dürfte jeden klar sein,das wenn diese nach Brüssel verlegt wird, überhaupt nicht mehr funktioniert.
Auch wenn as Urteil und das Urteil betreffend der Landebahnverlängerung scheinbar ein Rückschlag für sie Initiativen darstellt,ist es eher ein Rückschlag für die Demokratie und den Rechtsstaat, das sollten sich einige mal vor Augen halten.
So sehe ich das jedenfalls.
Aber wer glaubt es geht nicht noch schlimmer, für den habe ich noch was.
09. März 2010 Für Betroffene und Politiker geht es in Karlsruhe stets ums Ganze. Doch dieses Mal war es wirklich so: Das Schicksal der Erde stand auf dem Spiel. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die in Zürich lebende deutsche Klägerin nicht erhört. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie wollte die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, gegen die Versuchsreihen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Cern) vorzugehen. Dort können nach einer in der Wissenschaft diskutierten Theorie kleine Schwarze Löcher erzeugt werden. Die Beschwerdeführerin befürchtet gar eine Zerstörung der Erde durch die geplante Versuchsreihe. Deutschland müsse einschreiten, jedenfalls so lange, wie die Warnung, die Erde könne zerstört werden, nicht empirisch widerlegt sei.
In dem Protonenbeschleuniger in Genf werden Teilchen mit hoher Geschwindigkeit aufeinander geschossen, um so den Urknall zu simulieren, aus dem die Erde entstanden ist. Dass durch den Beschleuniger 300 bis 400 schwarze Löcher entstehen und im Innern der Erde bleiben, sowie diejenigen, die die Erde verlassen, zur Sonne fliegen und sie vernichten würden, hat schon das Kölner Verwaltungsgericht nicht zum Handeln bewegen können. Das gelte sogar dann, wenn man den Grad der „gefahrbegründenden Wahrscheinlichkeit“ umso geringer ansetze, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden sei - immerhin die Vernichtung der Erde.
Die letzte Instanz: das Jüngste Gericht
Auch die Verfassungsrichter halten es nicht für ausreichend, dass die Beschwerdeführerin „Schadensereignisse als mögliche Folge der Versuchsreihe ankündigt und diese Ankündigung damit zu begründen sucht, dass sich die Gefährlichkeit der Versuchsreihe eben in den von ihr für möglich gehaltenen Schadensereignissen manifestiere“. Das hinzunehmen hieße, Strategien zu ermöglichen, „beliebige Forschungsanliegen durch entsprechend projektspezifische Warnungen zu Fall zu bringen“. Auch die Größe des vermeintlichen Schadens erlaube keinen Verzicht auf die Darlegung, dass ein wenigstens hypothetisch denkbarer Zusammenhang zwischen der Versuchsreihe und dem Schadensereignis besteht. Und wenn die Klägerin doch recht haben sollte? Dann ist wohl das Jüngste Gericht zuständig.
Quelle:
www.faz.net/s/Rub6E2D1F09C983403B8EC7549AB44FA0EF/Doc~E5F2BE9D2CE88471AACF43CD83635BDE4~ATpl~Ecommon~Scontent.html
So kann man das ja auch sehen!
mfg
Luzi
