Kritische Betrachtung zum niedersächsischen
Versammlungsgesetz
Hürden der praktischen Ausübung der Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsbehörde "kann" persönliche Daten nicht nur des
Anmelders sondern auch aller Ordner verlangen. Dieses führt - neben datenschutztechnischen Bedenken - zu einer erheblichen Erschwerung des Anmeldevorgangs. Oft finden sich die Ordner erst kurz vor der tatsächlichen Versammlung zusammen. Dieses im Vorfeld inklusive der Datenerfassung und -übermittlung an die Behörden zu organisieren beeinträchtigt die praktische Ausübung der Versammlungsfreiheit.
Weniger Menschen werden dazu bereit sein, sich als Anmelder zur
Verfügung zu stellen.
Demo-Leiter als Ordnungshüter?
§11/1(1) - "Die Leiterin oder der Leiter (...) hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen (...)" Die Einführung dieser neuen Pflicht führt zu einer Verkümmerung der Versammlungsfreiheit. Wie kann dem Versammlungsleiter z.B. bei unübersichtlichen Situationen die komplette Demo überschauen und "überwachen"? Der Leiter der Demonstration meldet den Protest nicht an, um als Organisator, Manager oder Ordnungshüter aufzutreten, sondern um zu protestieren! Für Ordnung gibt es bezahlte Ordnungshüter, Polizei genannt.
Dies wird derzeit dem Ratsherr Rosenbaum vorgeworfen, wie wir sehen und dies bei einer Bürgerdemo in einem unübersichtlichen Waldgelände!
Gefahren filmen soll sie abwehren?
§14 Bild- und Tonübertragungen und -aufzeichnungen
Der AK Vorratsdatenschutz wünscht sich eine verständliche Erläuterung, wie durch Videoaufzeichnungen Gefahren "abgewehrt" werden können. Nach Eindruck des Arbeitskreises geht es doch eher um die Dokumentation von angeblichen "Fehlverhalten" und nicht um deren Abwehr. Das ist technisch wohl kaum möglich!
Der in §14(3) geschaffene Sachverhalt ist eine Schwelle dafür, dass Videoaufnahmen nicht gelöscht werden müssen, weil er unsauber definiert, wenn davon die Rede ist, dass die "Verfolgung von Straftaten" so allgemein dafür ausreichend ist. Sollte also (unabhängig von einer Demonstration) einem Menschen eine Handtasche gestohlen worden sein und man meint, dass sich auf dem gespeicherten Filmmaterial Hinweise dazu finden lassen könnten, muss die Löschung des Materials nicht erfolgen. Was ist unter "Behebung einer Beweisnot" zu verstehen. Dieser Terminus ist (wie viele andere juristische Verklausulierungen in diesem Gesetz) normalen Menschen nicht verständlich. Wir fordern ein lesbares und verständliches Gesetz!
Forderung: Die Rückgängigmachung der Föderalisierung der Versammlungsgesetze – der jetzige Zustand ist sowohl für Demonstranten als auch Polizisten schlecht.
Die Ausführung einer pseudonymen Polizisten-Kennzeichnung bedeutet, dass die dem Polizeibeamten zugeteilte, immer wieder
wechselnde Nummer nicht dem Menschen hinter der Uniform
zugeordnet werden kann und schützt den Polizisten damit.
Weiter wird gefordert:
Die Einführung von Anmeldeerleichterungen für Kleinstversammlungen bis zu 20 Personen, von denen in der Regel keine geht in aller Regel keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen. Demokratisches Protestverhalten ist staatlich zu fördern!
Eine demokratiefreundliche Regelung von „Flashmobs“ als Teil neuer,
moderner Versammlungsformen.
Regelungen zur rechtzeitigen Versendung von Auflagebescheiden durch die Versammlungsbehörden. Terminliche Verschleppungen müssen verhindert werden.
Die Einbeziehung praxiserfahrener Gruppen (z.B. Gewerkschaften und Bürgerinitiativen) bei der Ausarbeitung eines Versammlungsgesetzes.
Ein Versammlungsgesetz, das für alle Menschen lesbar und
verständlich ist!
wiki.vorratsdatenspeicherung.de/versammlungsgesetz-nds
Gruß Helmhut