| Stiftung oder Anstiftung? |
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| Geschrieben von: Ralf Beyer |
| Montag, den 10. Mai 2010 um 15:24 Uhr |
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"Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) fördert und bewahrt die kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig. Mit den Erträgnissen aus dem Teilvermögen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds unterstützt die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz kirchliche, kulturelle und soziale Projekte." Neustes kirchliches, kulturelles und soziales Projekt: Fällung einer Jahrzehnte alten Buche im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Querumer Forst und Verkauf an einen bedürftigen Gifhorner. Der bestätigt am 10.5.2010 beim Zerlegen der Buche: "Die hat mir die SBK verkauft".
Anstiftung zum Rechtsbruch? Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007 enthält die Auflage:
"Dem Maßnahmeträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen."
sowie die Feststellung zum Artenschutz:
"Eine Beeinträchtigung von Eiern und aktuell genutzten Nestern ist dadurch ausgeschlossen, dass die Gehölzrodungsarbeiten für die eigentliche Baumaßnahme und für die Herstellung der Hindernisfreiheit, die zu einer Entfernung aller Brutmöglichkeiten führen, nur in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar, und damit nur außerhalb der Brutsaison, durch- geführt werden dürfen."
Das Nds. Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 20. Mai 2009 diese Auflage bestätigt. Im offensichtlich rechtsfreien Raum Querumer Forst schert sich die herrschende Clique allerdings den Teufel drum.
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 11. Mai 2010 um 10:13 Uhr |
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