| Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses |
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| Geschrieben von: Rosenbaum |
| Freitag, den 14. Mai 2010 um 09:45 Uhr |
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Ein Freibrief musste her, weil die Flughafen-Ausbauer wegen des vereisten Bodens bis Ende Februar zwar das Fällen der Bäume schafften, aber nicht mehr das Herausholen des Wurzelwerks. Als das absehbar war, wurde die zuständige Landesbehörde (Nieders.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) am 6.2.2010 eingeschaltet und um eine "Klarstellung", gebeten, dass die rechtlich bindende Vegetationsperiode vom 1. März bis 30.September ganz anders zu verstehen sei, als im Planfeststellungsbeschluß vom Januar 2007 geschrieben steht.
Während im Planfeststellungsbeschluss steht, dass während der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September auf baubedingte Rodungen zum Schutze von Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten sei, reduziert obiger Freibrief das "Schutzobjekt" auf die Vögel, Nester und Eier. Die übrigen Tierpopulationen und die Pflanzenwelt im Planfeststellungsbeschluss werden einfach wegdefiniert.
Als weitere Manipulation wird der Begriff der "Rodungen" wird auf das Fällen der Bäume umdefiniert, was aber das "Entfernen der Wurzelstrünke" nicht umfasse. Am Ende wird dann auch noch - für alle Fälle - "klargestellt", dass "sämtliche erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen" dem Planfestellungsbeschluss zum Vegetationsschutz nicht entgegenstünden. Auf diesen Freibrief stützen sich nun die Ausbaubefürworter von SPD und CDU, die im Rat der Stadt Braunschweig verpflichtet gewesen wären, das rechtswidrige Vorgehen der Flughafengesellschafter VW, Wolfsburg und Braunschweig zu stoppen. Das Verwaltungsgericht ist nun am Zuge. Darauf verlassen wollen sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort allerdings nicht, sie stoppten am Donnerstag - am Feiertag! - erneut die große Rodungsmaschinerie, die Arbeiter wurden nach hause geschickt.
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 14. Mai 2010 um 09:50 Uhr |
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Im Forum diskutieren. (9 posts)
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Aw: Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses
May 18 2010 14:40:18 Wenn Herr von Stülpnagel schreibt
"Denn Sinn und Zweck der in Auflage 2.5.2 beschriebenen Maßnahme ist die Vermeidung der Beeinträchtigung von Brutvögeln. Schutzobjekte sind die Eier und die aktuell genutzten Vogelnester..Dieses Ziel läßt sich im vollen Umfang durch das Unterlassen von Baumfällungen während der Vegetationsperiode erreichen." ist dies natürlich ziemlicher Unsinn und zeugt von wenig Sachverstand. Denn selbst wenn die Planfeststellungsauflage auf Vögel, Eier und Nester reduziert würde, wird gerade durch die Wurzelrodung viel davon zerstört.. Herrn von Stülpnagel ist offensichtlich nicht klar, dass es unter den Vögeln eine Reihe von Bodenbrütern gibt, die gerade auf solchen offenen Flächen ihre Nester in der Nähe der Baumstubben anlegen bzw. zu Beginnd er Rodungsmaßnahmen bereits angelegt hatten - darunter befnden sich auch geschützte Arten. => Das Ziel der Auflage 2.5.2 läßt sich MITNICHTEN "durch das Unterlassen von Baumfällungen während der Vegeationsperiode erreichen" (Zitat Stülpnagel) => Die Rodung ist selbst bei Zugrundelegung des würdelosen Gefälligkeitsschreiben von Herrn von Stülpnagel eindeutig ein Verstoß gegen die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses und damit rechtswidrig. Herr von Stülpnagel ist als Vertreter einer Behörde zur Neutralität und Ausgewogenheit verpflichtet. Dies hat er mit o.g. Gefälligkeitsschreiben nachhaltig verletzt. Insofern halte ich es für richtig (und nicht für diffamierend) Leute wie Herrn Wichard von Stülpnagel, die sich über derartige "Stellungnahmen" bei den "Mächtigen" einzuschleimen versuchen und zum Erfüllungsgehilfen machen, deutlich beim Namen zu nennen. |
#2038 |
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Aw: Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses
May 16 2010 20:11:06 Olly schrieb:
Eine Kleinigkeit, die ich bisher überlesen hatte : Nachdem es am 20.11.2006 noch um den Forschungsflughafen ging wurde im Planfeststellungsbeschluß 15.01.2007 vom Flughafen gesprochen... mit diesem Schreiben ist dann wohl die Katze aus dem Sack : Verkehrsflughafen Genau, und damit geschehen die nachträglichen textlichen Verfälschungen aus rein materiellen Gründen, wo nicht mal mehr der Anschein höherer allgemeiner Interessen durchscheint. |
#2036 |
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Aw: Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses
May 16 2010 19:53:02 Eine Kleinigkeit, die ich bisher überlesen hatte :
Nachdem es am 20.11.2006 noch um den Forschungsflughafen ging wurde im Planfeststellungsbeschluß 15.01.2007 vom Flughafen gesprochen... mit diesem Schreiben ist dann wohl die Katze aus dem Sack : Verkehrsflughafen |
#2034 |
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Aw: Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses
May 16 2010 07:19:40 Die katastrophale Wirkung des Vorgangs besteht in zweierlei Richtung:
1. Gegen die Natur: Immerhin waren die Naturschutzauflagen als strenge Bedingungen von der Planfeststellungsbehörde (Nieders.Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr) durch ihren Sachbearbeiter v. Stülpnagel selbst verfügt worden. Die Umweltschützer wollten diesen Beschluss gar nicht, weder mit noch ohne Naturschutzauflagen sie wollten keinen Flughafenausbau und wurden gerichtlich abgewiesen. Nun wird dieser gerichtlich festgezurrte Beschluss bzgl. des Tier- und Pflanzenschutzes von eben dieser Planbehörde umgeschrieben, aus Tier- und Pflanzenschutz werden Vögel, Eier und Tiere gemacht - von der aberwitzigen Diskussion, was nun Rodung sei mal ganz zu schweigen. 2. Katasrophale Wirkung auf das demokratische Staatswesen: Durch die nachträgliche Fälschung der Behörde an ihrem eigenen Aufstellungsbeschluss verlieren die Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihre Achtung vor Recht und Gesetz, sondern auch ihren Glauben an die Redlichkeit der Behörden. Die Willkür greift Platz, der gesellschaftliche Frieden ist in Gefahr. |
#2030 |
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Aw: Diffamierung
May 15 2010 11:11:48 camino schrieb:
Ist es in Ordnung, ein internes, behördliches Schreiben in die Öffendlichkeit zu stellen und einen Herrn namentlich so zu diffamieren? Bei Wikipedia wird Diffamierung folgendermaßen definiert: "Als Diffamierung (v. lat.: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen. Vor allem im Bereich der Politik bezieht sich die Diffamierung auf die Ehrverletzung, Hetze sowie die Gerüchteverbreitung..." Die Veröffentlichung dieses Schreibens ist also keine Diffamierung. Mit diesem Schreiben wurde ein Freibrief ausgestellt, nicht nur für die jetzt stattfinden Rodungsarbeiten, sondern praktischerweise gleich auch für alles was anschließend noch kommt. Fazit: Wir haben zwar klar formulierte Auflagen im Planfeststellungsbeschluß und im Gerichtsurteil, aber im Bedarfsfalls gibt es für alles Ausnahmegenehmigungen. Die Bürger wurden mit "strengen" Naturschutzauflagen beruhigt, also ist es nur recht und billig wenn wir jetzt erfahren, dass die Auflagen nicht das Papier wert sind, auf dem sie verfasst wurden. |
#2027 |
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Aw: Diffamierung
May 14 2010 17:59:44 Diffamierung bedeutet gemein hin Verleumdung und dies geschieht hier definitiv nicht!
Herr von Stülpnagel dürfte sich beim Verfassen dieser "Klarstellung" darüber bewusst gewesen sein, daß das als Freibrief an die Öffentlichkeit kommt. Der Mann hat den Schneid ein bisher 31 ha großes Stück Naturschutzgebiet in eine Mondlandschaft zu verwandeln und sämtliche, über Jahre von vielen Menschen erarbeitete Auflagen zur Milderung diese Disasters mit einem Brief vom Tisch zu wischen. Mein Mitleid fällt da eher gedämpft aus.... |
#2026 |
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Aw: Diffamierung
May 14 2010 11:47:11 camino schrieb:
Ist es in Ordnung, ein internes, behördliches Schreiben in die Öffendlichkeit zu stellen und einen Herrn namentlich so zu diffamieren? Gerade sowas muss öffentlich werden, zumal es im Interesse der Öffentlichkeit ist. P.S: Ergoogelt mal unter dem Namen v. Stülpnagel. Dann hat man fast nur "Militärtreffer" |
#2024 |
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Aw: Diffamierung oder Transparenz
May 14 2010 10:57:22 camino schrieb:
Ist es in Ordnung, ein internes, behördliches Schreiben in die Öffendlichkeit zu stellen und einen Herrn namentlich so zu diffamieren? Wenn eine Behörde und der Verantwortliche die Offenlegung der Rechtsgrundlage nicht ertragen könnte, so wäre das bedauerlich. Aber die Behörde wird sich schon selbst äussern müssen. Diffamierung ist etwas anderes. |
#2022 |




















