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Angriffe auf Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rosenbaum   
Dienstag, den 26. Januar 2010 um 10:46 Uhr

Genfeldräumung am 28.4.2009 durch die Stadt

 

Ähnlich wie jetzt im Querumer Wald versuchte Hoffmanns Verwaltung im April 2009 schon einmal, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz zu konstruieren, um gegen die Aktiven vorgehen zu können.

Obwohl die Besetzung auf nicht-öffentlichem Boden gar keine "Versammlung" im Sinne des Versammlungsrechts war, wurde sie per Schriftstück des Ordnungsamtes zu einer solchen erklärt,...


...mit Auflagen befrachtet, die dann sogleich mit 2. Schreiben als Verstoß gegen die Versammlungs-Auflagen festgestellt wurden und die sofortige Auflösung der Versammlung angeordnet.


Zweite interessante Überschneidung zum Querumer Wald: die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz  hängt auch in der Gen-Thematik mit ihren Ländereien in Üpplingen mit drin (OB Hoffmann auch wieder als Stifungsvorsitzender).
Siehe zur Vorbereitung "Gen-Lobbyismus der Stiftung..." http://bibs.kostenloses-forum.tk/bibs-about1709.html
oder auch: "Genfeld besetzt..."      http://bibs.kostenloses-forum.tk/bibs-about1306.html

 

Aus der Pressemitteilung der acht Feldbesetzer:

" [...] Im vergangenen Frühjahr war das geplante Genversuchsfeld
durch eine spektakuläre Aktion für mehrere Tage ins Rampenlicht gerückt,
als eine kleine Gruppe AktivistInnen das Feld besetzte und sich dabei an
einem Betonblock und einem 12m hohen Turm kettete. So gelang eine
Räumung erst drei Tage später und mit erheblichem technischen Aufwand.
Die Auseinandersetzung weitete sich aber noch aus, als bekannt wurde,
dass die Stadt Braunschweig sich auf die Seite der versuchsbetreibenden
Behörde schlug und als Versammlungsbehörde die Räumung verfügte.
Ob das
widerrechtlich geschah, wird im März ein parallel laufendes Verfahren
vor dem Verwaltungsgericht entscheiden.
Kritik wurde aber auch politisch laut, dass die Stadt sich auf diese Art
pro Gentechnik eingeschaltet habe. Ebenso wurde im Rahmen der Diskussion
bekannt, dass eine weitere Braunschweiger Institution tief in die Anlage
von Genversuchsfeldern verstrickt ist: Die Stiftung Braunschweiger
Kulturbesitz ist Eigentümer einer Fläche in Üplingen (Bördekreis), die
zu einem Zentrum der deutschen Agro-Gentechnik mit inzwischen zehn
Freisetzungsflächen geworden ist.


Erfahren Sie mehr aus dem Informationsblatt zum Prozess (siehe Anlage
oder www.projektwerkstatt.de/gen/2009/fal/flyer100122.pdf). "

 

Seit Anfang August 2009 gibt es bereits einen Schriftverkehr zwischen der Stiftung und den Bürgerinitiativen über die Frage, ob die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz sich in dieser Weise Pro-Gentechnik positionieren darf.

Erklärungen dazu seitens der Stiftungsverwaltung wurden zwar mehrfach angekündigt, allerdings immer wieder verschoben.

Ein weiterhin offenes Feld der merkwürdigen Aktivitäten Braunschweiger Persönlichkeiten im Grenzbereich ethischer Ansprüche einerseits und gesellschaftlicher Realität andererseits.

 

 


Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 13:22 Uhr
 
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Diskutieren (7 Posts)
Stärkung des Demonstrationsrechs
Apr 04 2011 11:30:37
Stärkung des Demonstrationsrechts

„Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann nach dem
Bundesverfassungsgericht auch Sitzblockaden einschließen. Sitzblockaden sind nicht automatisch strafbar. Das ist das Resümee einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März…“ Artikel von Peter Nowak in
telepolis vom 31.03.2011
www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34462/1.html

Siehe dazu auch: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen
strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2011 zum
Beschluss vom 7. März 2011 (1 BvR 388/05)
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html
#4356
Aw: Angriffe auf Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit
Nov 22 2010 12:31:47
Was sagt eugentlich das EMRK dazu?
Hier vielleicht mal der Artikel 11 EMRK.
Versamlung und Vereinsfreiheit.

(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.

(2) Die Ausübung dieser Rechte darf keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der äußeren und inneren Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verbrechensverhütung, zum Schutze der Gesundheit und der Moral oder zum Schutze der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind. Dieser Artikel verbietet nicht, daß die Ausübung dieser Rechte für Mitglieder der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung gesetzlichen Einschränkungen unterworfen wird.

Quelle hierzu:

www.internet4jurists.at/gesetze/emrk.htm#Artikel_1.

Hiermit dürfte wohl ein klarer Fall vorliegen, dass über das Versammlungsgesetz bzw. die Bschneidung, Straftaten vereitelt statt verhütet werden sollten.
Der Ausschluss eines Ratsherren als Versammlungsleiter, der bekanntlich gewählt wurde,um eine Kontrolle der Verwaltung vorzunehmen, ist damit ein grober verstoß gegen Artikel 11 EMRK und eine Verletzung und Missachtung des EMRK, da dieser nicht der Staatsverwaltung,sondern der Staatkontrolle angehört.
Hierbei hönnte man noch tiefer ins Detail gehen,was ich aber momentan nicht möchte.
Dies nur mal als Hintergrundinformaton.

#3554
Forderung: Demokratisierung Versammlungsgesetz
Nov 15 2010 10:38:48
Kritische Betrachtung zum niedersächsischen
Versammlungsgesetz


Hürden der praktischen Ausübung der Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsbehörde "kann" persönliche Daten nicht nur des
Anmelders sondern auch aller Ordner verlangen. Dieses führt - neben datenschutztechnischen Bedenken - zu einer erheblichen Erschwerung des Anmeldevorgangs. Oft finden sich die Ordner erst kurz vor der tatsächlichen Versammlung zusammen. Dieses im Vorfeld inklusive der Datenerfassung und -übermittlung an die Behörden zu organisieren beeinträchtigt die praktische Ausübung der Versammlungsfreiheit.
Weniger Menschen werden dazu bereit sein, sich als Anmelder zur
Verfügung zu stellen.

Demo-Leiter als Ordnungshüter?
§11/1(1) - "Die Leiterin oder der Leiter (...) hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen (...)" Die Einführung dieser neuen Pflicht führt zu einer Verkümmerung der Versammlungsfreiheit. Wie kann dem Versammlungsleiter z.B. bei unübersichtlichen Situationen die komplette Demo überschauen und "überwachen"? Der Leiter der Demonstration meldet den Protest nicht an, um als Organisator, Manager oder Ordnungshüter aufzutreten, sondern um zu protestieren! Für Ordnung gibt es bezahlte Ordnungshüter, Polizei genannt.

Dies wird derzeit dem Ratsherr Rosenbaum vorgeworfen, wie wir sehen und dies bei einer Bürgerdemo in einem unübersichtlichen Waldgelände!

Gefahren filmen soll sie abwehren?
§14 Bild- und Tonübertragungen und -aufzeichnungen
Der AK Vorratsdatenschutz wünscht sich eine verständliche Erläuterung, wie durch Videoaufzeichnungen Gefahren "abgewehrt" werden können. Nach Eindruck des Arbeitskreises geht es doch eher um die Dokumentation von angeblichen "Fehlverhalten" und nicht um deren Abwehr. Das ist technisch wohl kaum möglich!
Der in §14(3) geschaffene Sachverhalt ist eine Schwelle dafür, dass Videoaufnahmen nicht gelöscht werden müssen, weil er unsauber definiert, wenn davon die Rede ist, dass die "Verfolgung von Straftaten" so allgemein dafür ausreichend ist. Sollte also (unabhängig von einer Demonstration) einem Menschen eine Handtasche gestohlen worden sein und man meint, dass sich auf dem gespeicherten Filmmaterial Hinweise dazu finden lassen könnten, muss die Löschung des Materials nicht erfolgen. Was ist unter "Behebung einer Beweisnot" zu verstehen. Dieser Terminus ist (wie viele andere juristische Verklausulierungen in diesem Gesetz) normalen Menschen nicht verständlich. Wir fordern ein lesbares und verständliches Gesetz!

Forderung: Die Rückgängigmachung der Föderalisierung der Versammlungsgesetze – der jetzige Zustand ist sowohl für Demonstranten als auch Polizisten schlecht.
Die Ausführung einer pseudonymen Polizisten-Kennzeichnung bedeutet, dass die dem Polizeibeamten zugeteilte, immer wieder
wechselnde Nummer nicht dem Menschen hinter der Uniform
zugeordnet werden kann und schützt den Polizisten damit.

Weiter wird gefordert:
Die Einführung von Anmeldeerleichterungen für Kleinstversammlungen bis zu 20 Personen, von denen in der Regel keine geht in aller Regel keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen. Demokratisches Protestverhalten ist staatlich zu fördern!
Eine demokratiefreundliche Regelung von „Flashmobs“ als Teil neuer,
moderner Versammlungsformen.
Regelungen zur rechtzeitigen Versendung von Auflagebescheiden durch die Versammlungsbehörden. Terminliche Verschleppungen müssen verhindert werden.
Die Einbeziehung praxiserfahrener Gruppen (z.B. Gewerkschaften und Bürgerinitiativen) bei der Ausarbeitung eines Versammlungsgesetzes.
Ein Versammlungsgesetz, das für alle Menschen lesbar und
verständlich ist!
wiki.vorratsdatenspeicherung.de/versammlungsgesetz-nds

Gruß Helmhut
#3467
Aw: taz: Freitag 10 h Verfahren gegen Gen-Feldbese
Jan 28 2010 10:06:05
bruno schrieb:
Die taz berichtet über den Prozess, der am Donnerstag um 10 Uhr vor dem Landgericht Braunschweig, Münzstr. stattfindet:

Genmais
Ein entzweites Feld

Acht AktivistInnen stehen in Braunschweig vor Gericht, weil sie im April 2009 das Versuchsfeld eines Bundesinstituts besetzten. Dessen Chefin, Agrarministerin Aigner, hatte kurz zuvor eine Genmais-Sorte verboten...

www.taz.de/1/nord/artikel/1/ein-entzweites-feld/


Zitat aus dem taz-Artikel:
[...] und das niedersächsische Waldgesetz wurde ebenfalls missachtet. So steht es in der Anklage gegen acht Männer und Frauen, die aktiv gegen Genmais zu Felde ziehen. [...]

So, so - wer aktuell die Waldgesetze wirklich einhält und wer nicht, vor allem in Querum...

fragt sich Ulensp¿egel
#819
taz: Freitag 10 h Verfahren gegen Gen-Feldbesetzer
Jan 27 2010 22:39:36
Die taz berichtet über den Prozess, der am Donnerstag um 10 Uhr vor dem Landgericht Braunschweig, Münzstr. stattfindet:

Genmais
Ein entzweites Feld

Acht AktivistInnen stehen in Braunschweig vor Gericht, weil sie im April 2009 das Versuchsfeld eines Bundesinstituts besetzten. Dessen Chefin, Agrarministerin Aigner, hatte kurz zuvor eine Genmais-Sorte verboten...

www.taz.de/1/nord/artikel/1/ein-entzweites-feld/
#813
28.01.2010 Prozess - Genfeldbesetzung
Jan 27 2010 11:47:42
Prozesse vor Land- und Verwaltungsgericht um die Besetzung eines Genmaisfeldes
Der Protest gegen die Genmaisanpflanzung auf Versuchsfeldern des Johann-von-Thünen-Instituts bei Völkenrode im April beschäftigt die Braunschweiger Gerichtsbarkeit.

Das Land verklagt nun diejenigen, die sich protestierend gegen den fragwürdigen Anbau des Genmaises gezeigt haben.

[...] Nach der mehrtägigen Besetzung im April verlangt die Bundesrepublik Deutschland von acht Umwelt-Aktivisten nicht nur mehr als 2000 Euro Schadenersatz, sondern laut Landgerichtssprecher Michael Kalde auch eine Unterlassungserklärung: Die Genmais-Gegner sollen das Gelände der Bundesbehörde künftig nicht mehr betreten.[...] In der juristischen Aufarbeitung der Feld-Besetzung kam auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ins Spiel: Laut Sprecherin Birgit Seel wurde ein Jugendverfahren wegen Hausfriedensbruchs inzwischen eingestellt. Einem weiteren Besetzer flatterte wegen Hausfriedensbruchs ein Strafbefehl ins Haus: eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen. Auf Bewährung.
(Infos: newsclick)

Klage gegen die Stadt
Nach drei Tagen hatte die Stadt Braunschweig durch Veranlassung des zuständigen Oberbürgermeisters damals das Feld mit Hilfe der Polizei räumen lassen – eine Aktion, die nun ebenfalls Braunschweiger Richter beschäftigen wird. Deshalb klagt nun also nicht nur die Bundesregierung gegen die Aktivisten, sondern auch einer der Aktivisten gegen das rigide und fragwürdige Vorgehen der Stadt.

Die Stadt selbst hätte weder das Gelände räumen noch die Versammlung auflösen lassen dürfen. Begründung: Die Besetzung habe auf einem Privatgelände stattgefunden. Das Institut habe die Versammlung geduldet. Das aber bestreitet die Stadt wie auch die Bundesbehörde.

Kritik soll ausgesperrt werden
Die engagierten Gentechnologie-Kritiker sehen jedoch darin den Versuch der Bundesregierung und auch der Stadtverwaltung, die die damalige Räumung initiiert hatte, das Gelände der Bundesbehörde zu einer kritikfreien Zone zu machen. Sie wollen sich einen Einblick in das Grundstück, auf dem Genmais angebaut wird, bewahren und sind damit für mehr Transparenz. Auch für Demonstrationen soll das Gelände damit offen stehen, fordern die Kritiker der Gentechnologie.

Solidarität mit Genfeld-Besetzern
Prozess-TERMIN
Donnerstag, 28.01.2010, um 10 Uhr in der Münzstrasse.
Ab 9.00 Uhr finden auch am Donnerstag dann Aktionen und Infotische vorm Gerichtsgebäude in der Münzstrasse statt.

Wer also Lust hat vorbei zu schauen ist herzlich eingeladen.
Weitere Informationen > siehe vorangegangener Beitrag.

Zum Thema "Gentechnik" Frau Aigner einen blauen Brief schreiben
Em@il-Aktion campact:
Aktion in Aigners Wahlkreis - Blauen Brief unterzeichnen!
Schon über 27.000 Menschen haben mit unserem Blauen Brief von Landwirtschaftsministerin Aigner gefordert, keinen Pro-Gentechnik-Kurs einzuschlagen. Im EU-Agrarrat wird die Ministerin in Kürze darüber abstimmen, ob zwei neue Genmais-Sorten europaweit zum kommerziellen Anbau zugelassen werden - und damit Gentechnik auf den Acker zurückkehrt. Anfang Februar ist sie 100 Tage unter der neuen Regierung im Amt - Zeit, ihr unsere Verwarnung zu übergeben!

Haben Sie unseren Blauen Brief schon unterzeichnet?
www.campact.de/gentec/sn7/signer

Informieren Sie Freunde/innen und Bekannte über die Aktion
> www.campact.de/gentec/help/recommend ...
#803
Aw: Angriffe auf Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit
Jan 26 2010 16:28:51
Forscher wollen Hinweise auf Toxizität bei Monsanto Genmais gefunden haben.

www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,674189,00.html
#789