Fragwürdiges Vorgehen im Amtsgericht am 29. Mai 2012

 

Es handele sich um "Sicherheitsanordnungen des Hauses", so die Erklärung des Jugendrichters Steinberg am Braunschweiger Amtsgericht, wo gegen einen Heranwachsenden am 29.5.2012 verhandelt wurde, der angeklagt war, weil er sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung widersetzt hatte.

 

Zwar endete der Strafprozeß mit einem straffreien Urteil, umso fragwürdiger erscheinen merkwürdige  Begleitumstände dieses Prozesses. Es drängen sich Fragen auf:


1. Warum wurde mit dieser Härte gegen die junge Zuhörerin vorgegangen?

2. Warum gab es zwei Einlasskontrollen für Besucher des Prozesses, eine gleich im Eingangsbereich des Amtsgerichtes und eine direkt vor dem Gerichtssaal mit Personalfeststellung?

3. Warum wurde Zuhörern, die keinen Personalausweis dabei hatten, der Zutritt verwehrt und damit Teile der Öffentlichkeit des Prozesses ausgeschlossen?

4. Warum wurden von den anderen Besuchern der Verhandlung die Personalausweise fotokopiert, wo sind diese Fotokopien gelandet?

5. Wieso rechtfertigt der Jugendrichter diese Dinge mit dem Hinweis auf "Sicherheitsanordnungen des Hauses" und ergänzender Erklärung, das Nichtmitführen des Personalausweises stelle im übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar ?

 

Wenn die ersten vier Fragen die Rechtlichkeit und Angemessenheit im Umgang mit Umwelt-politisch aktiven Menschen beleuchten, so ist die Erklärung des Richters  in Frage 5 schlichtweg falsch; jedenfalls ist es seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht vorgeschrieben, den Ausweis mit sich herumzutragen.

 

Bekommen wir hier ein anschauliches Beispiel für prophylaktische (vorsorgende) Beschaffung von Personendaten, für die sog. Vorratsdatenspeicherung?


 Weitere Details dieses Prozesses vom 29.5.2012 lassen dies vermuten.
So blieb der Beweisantrag der Verteidigung, dass die Öffentlichkeit gezielt eingeschränkt und die Ausweiskopien vom Justizpersonal direkt an zwei zivile Polizisten der Abteilung Staatsschutz weitergegeben worden sein sollen, vom Richter unbeantwortet.

 
Dem Amtsgericht Braunschweig sollte die Beantwortung der Fragen nicht erspart bleiben.

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