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Fracking: CDU/CSU+ SPD wollen am 24.6 Fracking für Deutschland...

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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #11170 von Nachtschatten
Hier gibt es eine vom Umweltinstitut Münchenen geschriebene, ausführliche Bewertung des Fracking-Kompromisses .


(Hier die Bewertung, allerdings ohne weiterführende Links)

Einschränkungen für Fracking, aber kein Verbot

(24. Juni 2016)
Die Große Koalition hat heute die Weichen für die Nutzung von Fracking in Deutschland für die nächsten Jahre gestellt.
Das heute beschlossene Gesetzespaket enthält nicht – wie von Umweltorganisationen und BürgerInnen seit Jahren vehement gefordert – ein vollständiges Verbot von Fracking für die Öl- und Gasförderung in allen Gesteinsformationen.
Zumindest aber hat unser aller massiver Protest dafür gesorgt, dass die gesetzlichen Regelungen nun wesentlich strenger sind als noch vor einem Jahr zu erwarten war.

Was wurde beschlossen?


Fracking in Sandstein, das sogenannte Tight Gas-Fracking, ist erlaubt.
Auch die Entsorgung des Lagerstättenwassers, das teilweise giftige und radioaktive Stoffe enthält, durch Verpressung in den Untergrund wird trotz der ungeklärten Risiken nicht untersagt.

Beides wird jedoch in einigen besonders sensiblen Gebieten wie Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Einzugsgebieten für die Trinkwasserversorgung und Lebensmittelherstellung ausgeschlossen.
Zudem wird es in Zukunft eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eingeschränkte Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bei Fracking-Vorhaben geben.

Verboten wird die kommerzielle Anwendung von Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein. In diesen Gesteinsformationen sollen aber vier wissenschaftlich begleitete Probebohrungen zulässig sein.
Die Bundesländer behalten ein Vetorecht, müssen also diese Probebohrungen auf ihrem Gebiet nicht erlauben.
Im Jahr 2021 soll die „Angemessenheit des Verbots nach dem bis dahin vorliegenden Stand von Wissenschaft und Technik überprüft werden“.
Was kritisieren wir?

Nicht umsonst hat die Öl- und Gasindustrie die Verabschiedung dieses Gesetzespakets gefordert und es nun weitestgehend begrüßt.
Die Unternehmen erhalten – nach fünf frackingfreien Jahren in Deutschland – Rechtssicherheit für Fracking im Sandstein.

Dabei bestehen hier viele der Umwelt- und Gesundheitsrisiken genauso wie bei Schiefergasfracking: Eintrag oder Entstehung gesundheitsschädigender Substanzen im Grundwasser, klimaschädliche Methanemissionen, gesundheitsschädliche Emissionen in der Umgebungsluft, Erdbebengefahr.

Durch die Einführung der Fantasiedefinitionen „konventionelles“ und „unkonventionelles Fracking“ suggeriert die Große Koalition, dass es eine harmlose und eine gefährliche Variante des Fracking gäbe.
Nirgendwo sonst auf der Welt wird diese Unterscheidung getroffen.

Auch Schiefergasfracking wird eben nicht einfach unbefristet verboten, wie SPD und Union selbstherrlich verkünden.
Durch die Erlaubnis von Probebohrungen signalisiert die Große Koalition die Bereitschaft, auch diese Technik künftig in Deutschland zu etablieren.
Dazu passt, dass die Fortführung des Verbots in fünf Jahren erneut auf den Prüfstand gestellt werden soll.
Die Probebohrungen sind ein Versuch, bis dahin die Unbedenklichkeit von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein nachzuweisen.
Dabei wird ignoriert, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl nationaler als auch internationaler renommierter Universitäten und Forschungsinstitute bereits heute ausreichend Argumente für ein uneingeschränktes Fracking-Verbot liefern.

So haben WissenschaftlerInnen des Helmholtz Zentrum München kürzlich herausgefunden, dass auch harmlose Fracking-Chemikalien im Untergrund für den Menschen gefährliche Transformationsprodukte bilden.

KlimaforscherInnen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) hatten Anfang des Jahres mit atmosphärischen Hintergrundmessungen bewiesen, dass der sprunghafte Anstieg des aggressiven Klimagases Methan in der Atmosphäre seit 2007 in direktem Zusammenhang mit dem Fracking-Boom in den USA steht.
Sie widerlegten damit ebenso wie Harvard-WissenschaftlerInnen die Angaben der US-Umweltbehörde EPA, dass es keinen signifikanten Methan-Anstieg durch Fracking gebe.


Was haben wir erreicht?

Die jetzt getroffenen Regelungen sind strenger als es noch vor einem Jahr möglich erschien. Das ist in ganz besonderem Maße dem hartnäckigen Einsatz der Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und all der einzelnen, politisch engagierten Menschen zu verdanken, die ihren Abgeordneten im Bundestag keine Ruhe gelassen haben.
Wir bedanken uns bei allen, die diesen Kampf gemeinsam mit uns ausgefochten haben!

Zu den wesentlichen Änderungen im Vergleich zum ursprünglich vorgelegten Regelungsentwurf gehört das im Wasserhaushaltsgesetz verankerte Verbot von Fracking im Ton-, Schiefer-, Mergel- und Kohleflözgestein zur Förderung von Erdgas und Erdöl. Zuvor sollte Fracking in diesen Gesteinsformationen nur oberhalb von 3000 Metern und nur für die Gasförderung untersagt werden.
Ebenfalls neu ist die Begrenzung der Probebohrungen auf vier Stück. Im bisherigen Entwurf gab es keine Limitierung.
Auch das Vetorecht der Landesregierungen für diese Bohrungen ist neu.
Damit können die Länder klar signalisieren, dass sie auch in Zukunft kein Schiefergasfracking wollen.

Ein großer Erfolg ist auch, dass die vom Wirtschaftsflügel der Union in den ursprünglichen Entwurf hineinverhandelte Expertenkommission nun doch keinen Genehmigungsautomatismus für Schiefergasfracking mehr in Gang setzen kann.
Nach dem Willen der CDU/CSU sollte diese Kommission den Einsatz von Fracking in bestimmten Gesteinsformationen für unbedenklich erklären können, woraufhin unter Umständen schon ab 2019 auf dieser Grundlage Genehmigungen für kommerzielles Fracking im Schiefergestein erteilt worden wären.


Wie geht es jetzt weiter?

Trotz der erzielten Teilerfolge ist Fracking nicht vom Tisch.

Es kann ab sofort – nach fünf Jahren Moratorium – wieder in Niedersachsen im Sandstein gefrackt werden.

Doch es wird massiven Widerstand vor Ort gegen diese Fracking-Vorhaben geben.
Gemeinsam mit unserem breiten Bündnis aus Umweltverbänden und Bürgerinitiativen werden auch wir uns weiter dafür einsetzen, dass die neue Bundesregierung den nächsten Schritt geht und ein vollständiges und unbefristetes Fracking-Verbot erlässt.

So wurde abgestimmt
Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten können Sie hier auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Lesen Sie hier die gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände:

Umweltverbände erwarten lokalen Widerstand gegen Tight Gas-Fracking

Gemeinsamer offener Brief Umweltverbände vom 22.06.2016:

Offener Brief an Abgeordnete vor Fracking-Abstimmung

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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #11171 von Nachtschatten

Wie immer ist die Stellungnahme vom "AK Fracking" gut geschrieben, mit Quellenlinks versehen und auch viele zusätzliche Stellungnahmen hinzugefügt.

Ich muß Euch einfach wieder mal loben, weiter so!
Und ich weiß, ihr seid für viele bundesweiten Initiativen gegen Fracking, ein Vorbild!

Und trotz des todernsten Themas, schafft ihr es, schwarzen Humor in der Überschrift unterzubringen.

"Quick & dirty - Fracking auf die Schnelle", 24.6.2016, Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land


Besonders hervorheben möchte ich den Kommentar von Oliver Kalusch (BBU).
Der AK hat diesen in seinen Kommentar aufgeführt und es bringt alles auf einen Punkt:

"...Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die Große Koalition täuscht die Bevölkerung.

Geradezu bühnenreif präsentiert sie das Stück "Gutes Fracking – schlechtes Fracking".

Dazu benutzt sie die Fantasiebegriffe ‚konventionelles Fracking‘ und ‚unkonventionelles Fracking‘.

Doch die Technik, die zur Ausbeutung verschiedener Gesteinsschichten verwendet wird, ist immer die Gleiche.

Und gleich sind auch die Umweltschäden wie Grundwasserkontaminationen oder Erdbeben sowie die Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Das Ziel von SPD und CDU/CSU ist, die juristischen Hürden für Fracking-Vorhaben in Tight-Gas-Reservoirs aus dem Weg zu räumen.

Aufsuchungserlaubnisse und Betriebspläne sollen die Rechtsicherheit bekommen, die sie bisher nicht haben.“

Zu der gesamten Stellungnahme des AK: ak-fracking.de/wiki/2016-06-24_Gesetzentwurf-neu





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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #11172 von Nachtschatten
Jetzt bekam ich doch noch von Carsten Müller (CDU) eine vorbereitete Antwortmail zu den vom Umweltinstitut München gestarteten Appell, für ein Verbot von Fracking.

Herr Müller ist sich auch nicht im klaren, das dieser gelobbuddelte Gesetztesentwurf für uns in Nds. bedeutet!

Denn die Politiker in Nds. haben doch schon alles für die Gaswirtschaft vorbereitet und damit ist Nds. was ja bekanntlich Frackinggebiet Nr. 1 in Deutschland ist, denn 95% der bundesweiten Gasvorkommen liegen in Nds.!

Auch Carsten Müller (CDU) hat leider, wie auch Carola Reimann (SPD) seine Hausaufgaben, für ein uns direkt betreffendes Thema, nicht gemacht!

Ich hoffe inständig, das unsere regionale Presse das Thema noch mal aufnimmt, denn entgegen Hr. Markurts Äußerung ist die Fracking Gefahr für das Braunschweiger Land nicht vorbei.
Sondern wir sind jetzt wieder ernsthaft betroffen!

Ich denke wenn man die beiden Kommentare von den "Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land", die mit Quellenbelege und zusatzkommentare belegt sind braucht niemand mehr den Märchen von CDU/CSU und SPD glauben schenken!


"Fracking-Verbot von SPD und CDU abgelehnt", 6.5.2016, Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land:
ak-fracking.de/wiki/2016-05-06/Bundestag_lehnt_Frac_Verbot_ab

"Fracking: Bundesverband hebt Moratorium auf",17.6.2016, Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land: : ak-fracking.de/wiki/2016-06-17_Ende-NDS-Moratorium#Fracking:_Bundesverband_hebt_Moratorium_auf

"Quick & dirty - Fracking auf die Schnelle", 24.6.2016, AK Fracking Braunschweig:
ak-fracking.de/wiki/2016-06-24_Gesetzentwurf-neu


Hier die Lobbuddel+ Bürger Verdummungsmail von Carsten Müller (CDU):

...vielen Dank für Ihre Mail zum Thema „Fracking“, zu der ich gern Stellung beziehe.

Gewünscht hätte ich mir, dass es eine Einigung zur Fracking-Thematik schon früher gegeben hätte. Aber aufgrund des SPD-Widerstands lag das Gesetzesvorhaben ein Jahr lang auf Eis. Darüber hinaus ist der niedersächsische Umweltminister von den Grünen im Zusammenhang mit einem konkreten Fracking-Genehmigungsantrag in Agonie verfallen und untätig geblieben – und missachtete damit die Stimmungslage in der Bevölkerung. Nunmehr wollte die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen Fracking nach altem Bergrecht genehmigen. Völlig unverantwortlich! Das hätte nämlich geheißen, dass Fracking weiterhin unter unklaren gesetzlichen Vorgaben stattgefunden hätte. Deshalb wurde nunmehr mit dem Fracking-Gesetzespaket ein Kompromiss gefunden, dem ich zustimmen konnte.

Klar ist: Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten.
Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen. Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wurde der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.

Es handelt sich deshalb keineswegs um ein „Fracking-Erlaubnisgesetz“.
Vielmehr haben wir mit dem Regelungswerk strengste Umweltstandards für die – notwendige – heimische Gewinnung von Energierohstoffen gesetzt.

Im Einzelnen gelten künftig folgende Regelungen:

Fracking jeglicher Art ist in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.

Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.

In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.

Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.

Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.

Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.

Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden.

Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.

Verschärft wurde auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.

Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen.

Mit dem jetzt vorliegenden Rechtsrahmen wurde der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und ein Rechtsrahmen für Fracking geschaffen, der dem Schutz von Trinkwasser und Gesundheit den absoluten Vorrang einräumt.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Carsten Müller
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Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030/227 - 73 298
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7 Jahre 9 Monate her #11174 von Rosenbaum
Herr Müller hat wohl auch lieber vergessen, dass er mit seiner CDU-Ratsfraktion gerade noch vor ein paar Jahren das Wasserschutzgebiet in Lamme aufgegeben hat und dann etwas später, als BIBS die Wiedereinführung des Wasserschutzgebietes eben wegen der Fracking-Gefahr beantragte, dagegen stimmte?

Niedersachsen droht das weiträumige Fracken

Sandstein-Fracking ist gerade auch für Niedersachsen ein Problem: davon ist BS sowohl östlich von WF und bei Helmstedt, wie auch westlich Harz bis Hildesheim betroffen. Das östliche Gebiet wurde zwar vom kanadischen Konzern BNK (fracken z.B. großräumig in Polen) wieder zurückgegeben, aber im Westen von BS ruhte bislang der "Claim" einer amerikanischen Finanz-Firma Kimmeridge (mit beschränkter Haftung). Der BBU kritisiert deshalb in scharfer Form die nieders. Landesregierung mit Wirtsch.minister Lies (SPD) und den Umweltminister Wenzel (Grüne); siehe auf braunschweig-spiegel (wie hier weieter oben bereits verlinkt)

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7 Jahre 8 Monate her #11189 von Nachtschatten

Bundesbehörde unter Korruptionsverdacht:

"...Gerade ist das Gesetzespaket für die künftige Regelung von Fracking vom Bundestag gebilligt worden, da bringen NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung ans Licht, dass die teils sehr umstrittenen Empfehlungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vermutlich Gefälligkeitsexpertisen für die Industrie sind. Über eine intransparente Stiftung haben Großkonzerne aus der Chemie- und Energieindustrie die Bundesbehörde mitfinanziert.

Es besteht der Verdacht der Korruption: Bei Themen wie Fracking, Klimawandel oder Atommülllagerung geht es um handfeste wirtschaftliche Interessen genau der Unternehmen, die die Erstellung von Gutachten der BGR über den Umweg der Stiftung bezahlt haben.

Die Schlussfolgerungen einiger dieser Dokumente zeigen: Hätte die Industrie das Fazit bestimmen dürfen, wäre es kaum anders ausgefallen.

Kohle- und Ölindustrie finanziert geologische Bundesanstalt mit.


Der Hintergrund: Bereits im Jahr 1982 haben Unternehmen wie der Chemie-Konzern Bayer, der Öl- und Gas-Riese Wintershall und der Braunkohle-Produzent Rheinbraun (heute RWE) einen Fonds gegründet.

Das Ziel dieses Fonds war es, die BGR indirekt mitzufinanzieren. „Verdiente Mitarbeiter“, so belegen interne Dokumente eines beteiligten Unternehmens, wurden über Preisgelder für ihre Arbeit „belohnt“, ausgewählte Studien sowie Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen finanziert.

Fünf Jahre später entstand aus dem Fonds die Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die bis heute weitgehend intransparent Forschungs- und Preisgelder vergibt.

Die Stiftung sitzt mit der BGR im gleichen Haus, aktueller Vorsitzender ist Martin Bachmann, Vorstandsmitglied von Wintershall und Vorsitzender des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG). Der Name Bachmann ist manchen seit der Jahrestagung des BVEG Mitte Juni ein Begriff, als dieser ankündigte, die Industrie wolle das seit fünf Jahren bestehende Fracking-Moratorium künftig nicht mehr respektieren.

Kurz darauf wurde das Fracking-Gesetzespaket innerhalb von drei Tagen auf die Tagesordnung des Bundestags gehoben und verabschiedet....".

Bitte weiterlesen auf: www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/gefaelligkeitsgutachten-zu-fracking-klima-gorleben.html


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7 Jahre 8 Monate her - 7 Jahre 8 Monate her #11200 von Nachtschatten

Hände weg vom Fracking-Moratorium!

Bundesweit können viele Regionen aufatmen – Fracking im Schiefergestein wird verboten.

Doch in Niedersachsen soll jetzt wieder gefrackt werden: im Sandstein.

Exxon und Co. stehen in den Startlöchern – und wollen das Fracking-Moratorium beenden.

Unterzeichnen Sie hier gegen das Ende des Fracking-Moratoriums

Gestern, hat der Bundesrat das umstrittene Fracking-Gesetz gebilligt, das der Bundestag vor zwei Wochen beschlossen hat.
Damit ist das gefährliche Fracking im Schiefergestein, wie es in den USA angewendet wird, in Deutschland verboten. Das ist ein wichtiger Erfolg – in den allermeisten Regionen in Deutschland ist Fracking damit vom Tisch.

Doch in einem Bundesland sieht es anders aus: Und das ist Niedersachsen. Hier soll jetzt wieder gefrackt werden – im Sandstein.


Und die Industrie steht schon in den Startlöchern.

ExxonMobil und Wintershall bereiten in Bötersen (Landkreis Rotenburg) und in Barnstorf (Landkreis Diepholz) die ersten Bohrungen vor – weitere dürften folgen[1].

Das wäre das Aus für das seit fünf Jahren bestehende Fracking-Moratorium – unterstützt vom niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD).

Doch noch haben die Firmen ihre Anträge nicht gestellt.


Silke Döbel aus Hemslingen ist selbst von Fracking betroffen.

Sie hat jetzt die Kampagne „Hände weg vom Fracking-Moratorium“ gestartet.

Knapp 20.000 Menschen unterstützen bereits ihren Appell auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact.

Schon kommenden Donnerstag will Silke Döbel mit vielen anderen Campact-Aktiven den Appell in Hannover übergeben – an den Verband der Öl- und Gasindustrie.

Bis dahin wollen wir 25.000 Unterschriften sammeln – und Ihre fehlt noch.

Bitte unterzeichnen Sie den Appell von Silke Döbel


Vor vier Jahren waren wir in einer ähnlichen Situation: Damals rüstete sich die Fracking-Industrie für zahlreiche Schiefergas-Bohrungen.

Doch überall, wo gefrackt werden sollte, protestierten wir Bürger/innen heftig.

Dutzende Initiativen formierten sich – und in Berlin waren etliche Campact-Aktive immer dann vor Ort, wenn über das Gesetz beraten wurde. Jetzt haben wir einen Teil-Erfolg erzielt, aber das reicht nicht.

Gemeinsam mit Ihrer Unterstützung und dem Appell von Silke Döbel schaffen wir auch ein Fracking-Verbot im Sandstein.

Frau Döbel ist in einer der vielen Bürgerinitiativen aktiv, die in Niedersachsen gegen Fracking kämpfen.

Mit ihr zusammen wollen wir verhindern, dass wieder gefrackt wird.
Unsere Chancen stehen gut: Denn das neue Gesetz stärkt die Mitspracherechte der Bürger/innen.

Für jedes Projekt muss jetzt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden – Gemeinden und Bürger/innen können so Genehmigungsverfahren für Fracking kritisch begleiten, verzögern und sogar verhindern.

Wenn wir jetzt zusammenstehen und uns gegen erneute Bohrungen wehren, wird es für die Öl- und Gasindustrie immer schwieriger.
Unterzeichnen Sie hier gegen das Ende des Fracking-Moratoriums


Mit herzlichen Grüßen
Linda Neddermann und Gerald Neubauer (Campaigning)

PS: In Silke Döbels Landkreis Rotenburg (Wümme) sind die Menschen in besonderer Weise vom Fracking betroffen.
An zahlreichen Gasförderstellen wurde bis zum Beginn des Moratoriums gefrackt.
Jetzt wurden in Rotenburg und der Nachbargemeinde Bothel stark erhöhte Krebsraten festgestellt [2].
Die Ursache dafür ist noch nicht zweifelsfrei geklärt – aber ein Zusammenhang zur Gasförderung liegt nahe. Darum müssen wir verhindern, dass erneut gefrackt wird.

[1] „Fracking-Firmen klagen über Wildwest-Methoden“: Die Welt, 26.6.2016
[2] „Krebsfälle in Bothel: Hilferuf von 200 Ärzten“: NDR, 20.1.2016





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