Text Size

1. Entwurf zur Lex Asse aus dem BMU...

  • Nachtschatten
  • Nachtschattens Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
11 Jahre 4 Monate her - 11 Jahre 4 Monate her #8200 von Nachtschatten

Wir rufen auf, heute 23.11.2012 Mittag um 14.00 Uhr in Wolfenbüttel und heute Abend um 17.00 Uhr in und an der Stadthalle in Braunschweig ein klares Zeichen gegen die Flutung der ASSE zu setzen !

Bundesumweltminister Altmaier bemüht sich heute kurzfristig in die Region, um sich die Zustimmung zu einem sog. LexAsse zu holen.
Sein Beschleunigungsgesetz erklärt aber nicht die Rückholung des Mülls zu Ziel, sondern die unverzügliche Stilllegung der ASSE II, vorzugsweise nach Rückholung.
Und dann werden viele Gründe aufgeführt, die als Vorwände dienen können, die Rückholung sein zu lassen und zu fluten.

Das nehmen wir nicht hin.
Der ASSE-2-Koordinationskreis fordert in das Gesetz zu schreiben: Die Rückholung der radioaktiven Stoffe hat unverzüglich zu erfolgen. Nach dieser Rückholung ist die Schachtanlage mittels Planfeststellungsverfahren stillzulegen.

Ohne eine so eindeutige Zielsetzung geht die Beschleunigung in die falsche Richtung.
Beschleunigung der Flutung ? - Nein Danke !

Darum heute:

14.00 Uhr Bundesumweltminister Altmaier kommt zum ASSE-2-Begleitgremium, Technisches Weiterbildungszentrum Wolfenbüttel, Am Exer 9,

17.00 Uhr Infoveranstaltung des Bundesamtes für Strahlenschutz (mit oder ohne Minister), Stadthalle Braunschweig, Congress Saal

mehr dazu auf: test.ag-schacht-konrad.de/index.php?option=com_content&task=view&id=994&Itemid=1 [/size]
Letzte Änderung: 11 Jahre 4 Monate her von Nachtschatten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Nachtschatten
  • Nachtschattens Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
11 Jahre 4 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #8209 von Nachtschatten
Trotz der Zeitlich knapp angekündigten Infoveranstaltung (2 Wochen vorher) und nach Braunschweig verlegten (eigentlich sollte sie in WF statt finden) und dann ca. 4 Tage vorher, noch um 1 Stunde vorgezogenen Beginn (auf 17.00 Uhr) schafften es 150 BürgerInnen zu der Infoveranstaltung zu kommen!
Ich gratuliere hiermit, jedem einzelnen zu dieser Leistung!
Und was wurde bekannt gegeben ?
Man plant weiterhin den Notfall !

Aber was uns hier in der Region antreibt, wie sieht es mit der Rückholung aus, bevor der Supergau eintritt und behandelt wird!

Mehr dazu auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V.

Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Monate her von Nachtschatten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Nachtschatten
  • Nachtschattens Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
11 Jahre 4 Monate her - 11 Jahre 4 Monate her #8224 von Nachtschatten
Auf Seite 3, diesem Threads hatte ich die NDR Doku: " Der ASSE Skandal" angekündigt.
Der Film ist richtig gut recherchiert und auch spannend gemacht.
Falls Du ihn nicht gesehen hast, gibt es hier den Link:
www.ndr.de/mediathek/index.html?media=minuten691
(Mediathek starten anklicken)

Auch wird hier die Superverarsche, der wir ständig aufsitzen, sichtbar gemacht.

Ich freu mich, daß die Bürgerinitiativen denen unermüdlich dazwischen funken.

Den Bürgerinitiativen Erfolg und weiteres Durchhaltevermögen.

Die BZ hatte dazu einem Artikel in der Zeitung:
www.braunschweiger-zeitung.de/nachrichten/Niedersachsen/altmaier-zur-asse-kann-keinen-ins-gefaengnis-werfen-id825561.html
Letzte Änderung: 11 Jahre 4 Monate her von Nachtschatten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Nachtschatten
  • Nachtschattens Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #8439 von Nachtschatten
„Alle wollen die Rückholung, warum steht das nicht in der Lex Asse?“

Diese und andere Fragen können Sie auf der Veranstaltung zum Asse-Sondergesetz am Donnerstag, den 24. Januar um 19 Uhr in der Lindenhalle in Wolfenbüttel den Berichterstatterinnen der Bundestagsfraktionen stellen.

Da das Atomgesetz kein Eilverfahren für die schnelle, die unverzügliche Beseitigung vorhandener Gefahren vorsieht, soll es eine entsprechende Sonderregelung geben, die die Rückholung des Mülls aus der Schachtanlage Asse II beschleunigen soll.

Doch der eigentliche Gesetzestext dieses Asse-Gesetzes fordert nur für die Stilllegung der Schachtanlage ein unverzügliches Handel, nicht aber für die vorherige Rückholung des Atommülls.

Die wird wiederum lediglich als eine Vorzugsoption aufgeführt und nicht als eigentlicher Zweck des Gesetzes. U. E. wird durch diesen Gesetzentwurf der Verbleib des Mülls und die Flutung der Schachtanlage sogar erst legalisiert - auch für den Fall, dass kein Langzeitsicherheits- "nachweis" errechnet wurde.

Die Sonderregelung zum Atomgesetz muss dem Ziel dienen, für dass sich alle Politikerinnen und Politiker ausgesprochen haben, nämlich den Atommüll und den chemotoxischen Müll aus der Schachtanlage Asse II zu beseitigen.

Sollte sich der Betreiber anders entscheiden, müssen die Vorschriften des Atomgesetzes eingehalten werden.

Sollte sich der Betreiber schon anders entschieden haben, sollte das der Bevölkerung offen gesagt werden und nicht durch ein Gesetz klammheimlich legalisiert werden.


Nun ist Hr. Hennenhöfer von Frau Merkel (CDU) wieder ins Amt eingesetzt worden, von daher kann ich nur dazu raten: AufpASSEn!

Mehr dazu: 5.Kommentar: braunschweig-online.com/bibs-forum/28-umwelt-und-naturschutz/7923-1-entwurf-zur-lex-asse-aus-dem-bmu.html?limit=6&start=6



[/size]
Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Monate her von Nachtschatten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Nachtschatten
  • Nachtschattens Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #8547 von Nachtschatten

Über den WAAG Infoverteiler kam folgende mail:


Nagelprobe Lex Asse – Rückholung verbales oder reales Anliegen?


Wenn es wirklich einen gesellschaftlichen Konsens gibt, dass der Müll aus der Asse zu beseitigen ist, weil nur das die Langzeitsicherheit gewährleistet, dann wird es auch einen gesellschaftlichen Konsens über ein Gesetz geben, das genau das regelt.

Vor drei Jahren ergab der Vergleich zwischen verschiedenen Möglichkeiten die Schachtanlage Asse 2 zu schließen, dass die Langzeitsicherheit nur dann gewährleistet ist, wenn der Müll vorher geborgen wird.
Die Verantwortlichen entschieden sich daraufhin für die sogenannte Rückholung.
Die Politikerinnen und Politiker aller Fraktionen des Niedersächsischen Landtages und des Bundestages schlossen sich dieser Entscheidung an.

Das steht nicht im Gesetzentwurf.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Niedersächsischen Landtages kam 2012 zu dem Ergebnis, dass der Müll hätte nie eingelagert werden dürfen, sodass es sich bei dem Atommülllager (mit chemotoxischem Müll) um einen rechtswidrigen Zustand handelt, für den die Bundesregierung verantwortlich und somit haftbar ist.

Das steht nicht im Gesetzentwurf.


Die in §57b des Atomgesetzes getroffene Reglung bezüglich der Asse erwies sich für die schnelle Beseitigung von Gefahren als ungeeignet. Es besteht allgemeiner Konsens, dass es ein Sondergesetz zur Beschleunigung der sog. Rückholung geben muss.

Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich allerdings nicht um ein Gesetz zur unverzüglichen Beseitigung des Mülls aus der Asse, sondern um ein Gesetz zur unverzüglichen Schließung der Asse – nur mit der Option, dass der Müll vor der Schließung vorzugsweise zu bergen ist.


Wir haben Bedenken gegen folgende Regelungen:

Das BfS entscheidet als einzige Fachbehörde darüber, wann abgebrochen und wie weiter vorgegangen wird (keine Trennung zwischen Betreiber und Aufsicht).

Es wird von Abbruch der Rückholung, nicht von Unterbrechung gesprochen und die Abbruchkriterien sind nicht abschließend geregelt.

Auch der Bundestag soll vor einer Entscheidung zum Abbruch nur vom Betreiber – also ohne zweite Fachmeinung informiert werden.

Die beschleunigten Verfahren gelten auch für andere Schließungsoptionen, also auch für die Flutung.

Bisher wäre die Flutung beim Verbleib des Mülls rechtswidrig, da die Langzeitsicherheit nicht gewährleistet ist. Erst durch dieses Gesetz würde sie als mögliche Variante im Rahmen eines Abwägungsprozesses legalisiert und zusätzlich beschleunigt, weil die Beschleunigungsmaßnahmen nicht nur für die Rückholung, sondern allgemein für die Schließung der Asse gelten.


Wir fordern stattdessen:

1. Im Gesetz und als Ziel des Gesetzes ist klar zu formulieren: Die Beseitigung des Atommülls und anderer Gefahrgüter durch Rückholung aus der Schachtanlage Asse soll sicher und unverzüglich erreicht werden.

2. Die Einlagerung des Atommülls und anderer Gefahrgüter war rechtswidrig.

3. Die Bundesregierung trägt die Verantwortung und die Haftung für dadurch entstandene und entstehende Schäden.

4.
Die Langzeitsicherheit ist nur gewährleistet, wenn der Müll vor der Schließung der Schachtanlage beseitigt wird.

5. Schwere Schäden für Mensch und Umwelt durch den in der Asse gelagerten Müll sollen für jetzige und künftige Generationen abgewendet werden.

6. Ein Abbruch der Rückholung ist ohne neues Gesetz nicht zulässig. Allenfalls kann die Rückholung unterbrochen werden, wenn die jeweilige Gefahrenlage dies zum Schutz von Mensch und Umwelt nach sorgfältiger Abwägung unabwendbar macht.

7. Für die Erreichung des o.g. Zieles muss das Menschenmögliche unverzüglich getan werden.
Hierzu gehört u.a. der verbindliche Einsatz von bestem Expertenwissen, neuestem Stand von Forschung und Technik, professioneller Projektleitung und -begleitung sowie die Bereitstellung entsprechender Budgets.

8. Es ist eine Stabsstelle einzurichten, die direkt beim Ministerpräsidenten und dem Bundesumweltministerium angesiedelt ist. Hier muss in kurzen Zeitabständen der Fortgang des Projektes im Hinblick auf Beschleunigungsmöglichkeiten untersucht und dafür nötige Maßnahmen müssen veranlasst und koordiniert werden.

9. Bei sämtlichen Planungen und Arbeiten ist bis zur finalen Beseitigung durch Rückholung des Mülls aus der Asse größtmögliche Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter in der Asse sowie der Bevölkerung um die Asse herum zu gewährleisten. Die Einhaltung der Grenzwerte muss durch entsprechende Planung der Rückholung und Konzeptionierung der Arbeiten sichergestellt werden.

10. Im Gesetz ist zu regeln, dass in einem zu definierenden Bannkreis um die Asse herum keine Maßnahmen zulässig sind, die die Gefahrenlage der Asse vergrößern könnten. Hierzu zählen z.B. unterirdische Sprengungen durch Fracking, Erschütterungen durch Windkraftanlagen u.s.w.

11. Bei Verwaltungsverfahren müssen alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Asse Vorrang genießen, das gilt insbesondere für die Arbeiten zur Vorbereitung und Durchführung der Beseitigung des Mülls.

12. Entsprechend dem Umweltstrafrecht in §§ 324ff. StGB ist zu regeln, dass vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen gegen Vorschriften und Ziele dieses Gesetzes strafrechtlich relevant wird.

13.
Klare Regelungen zu Transparenz (Informations- und Akteneinsichtsrecht) sowie eine Klagebefugnis für natürliche und juristische Personen bei Verdacht auf Verstoß gegen dieses Gesetz sind festzuschreiben.

14.
Mit der Beseitigung von radioaktiven Abfällen und anderen Gefahrgütern aus der Asse ist unverzüglich zu beginnen, unabhängig davon, ob erwiesen ist, dass alle Gefahrgüter beseitigt werden können.

Diese Punkte wurden bei einem Info-Stand in Wolfenbüttel, über Fragebögen und bei einem Treffen gesammelt, und geben die Anforderungen interessierter Bürgerinnen und Bürger an eine gesetzliche Sonderregelung wider.

Die um die Asse besorgten Bürgerinnen und Bürger



Auf unserer Internetseite: www.einmischen.wordpress.com steht u. a.

- der Wortlaut des Gesetzentwurfs und unter jedem Abs. der dazugehörigen Gesetzeskommentar

- eine Synopse, die den derzeitigen Gesetzentwurf und unsere Verbesserungsvorschläge gegenüberstellt.



Die Infomails können über Eleonore Bischoff aboniert werden:
eleonore.bischoff.wf(ät)googlemail(point)com



[/size]
Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Monate her von Nachtschatten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Nachtschatten
  • Nachtschattens Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #8575 von Nachtschatten
Montag wieder Mahnwache in Wolfenbüttel!

Wie jeden ersten Montag im Monat treffen sich am Montag, den 4.Februar wieder interessierte Bürgerinnen und Bürger um 18 Uhr vor Seeliger, Lange Herzogstr. 63, um sich über Asse II & Co. zu informieren, Stellung zu beziehen und Fragen zu stellen.



Dieses Mal stehen u. a. folgende Themen an:

- Nagelprobe Lex Asse – Rückholung verbales Bekenntnis oder reales Anliegen?
Die Berichterstatterinnen der Bundestagfraktionen waren vor Ort und haben die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mitgenommen. Wie geht es weiter?

- Die Schachtanlage Asse I ist 1906 abgesoffen, wie die Bergleute sagen. Das ist auch eines der größten Probleme für Asse II. Gibt es Bemühungen, einen möglichen Wassereinbruch und damit das Absaufen der Schachtanlage Asse II zu verhindern? Gibt es Vorschläge, wie diesem Problem begegnet werden könnte. Bei Katastrophen ist es üblich, weltweit Experten hinzuzuziehen. Ist dies in diesem Fall geschehen?

- Die Asse 2-Begleitgruppe wird das nächste Mal zum ersten Mal öffentlich tagen, aber wann und wo ist die nächste Sitzung? Und welche Themen stehen auf der Tagesordnung?


Anhörung zur Lex Asse:

Am 20.2.13 findet von 10.30 - 13.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Lex Asse im Bundestag statt.
"Öffentlich" heißt in diesem Fall: Dabeisein, aber kein Rede- oder Fragerecht.

Das haben nur die von den Berichterstatterinnen der Bundestagsfraktionen offiziell Geladenen.
Das sind bisher Ra. Gaßner (das ist der Ra., der bzw. dessen Kanzlei den Entwurf verfasst hat), Landrat Röhmann und Udo Dettmann (die haben dem Entwurf schon im November in der Begleitgruppe zugestimmt), Michael Sailer (Vorsitzender der Entsorgungskommission und Gegner der Rückholung) und die Vizepräsidentin des BfS, Frau Nöthel, die ich hier nicht weiter kommentieren möchte.
Die Linke will offensichtlich noch versuchen eine/n zweite/n Juristen/Juristin zum Spezialthema Euratom hinzuzuziehen.

Nach der Veranstaltung mit den Berichterstatterinnen am letzten Donnerstag, auf der der Gesetzentwurf quer durch die Parteien, von Parteilosen, vom Podium und aus dem Publikum kritisiert wurde, außer von Landrat Röhmann (SPD) und Uwe Lagowsky (CDU), wird sich zeigen, was von den Vorschlägen aufgenommen wird.
Präsens von Betroffenen könnte vor der Bundestagswahl vielleicht Wirkung zeigen.

Wer teilnehmen möchte, muss sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Mehr dazu auf www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42381177_kw08_pa_umwelt/index.html

Die Anhörung findet statt in Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700. Das Paul-Löbe-Haus gehört zwar zum Bundestag, liegt aber vom Reichstag aus gesehen auf der rechten Seite zwischen Paul-Löbe-Str. und Konrad-Adenauer-Str. und sieht so aus www.bundestag.de/kulturundgeschichte/architektur/loebehaus/index.html

Soweit mir bekannt ist, haben sich bisher fünf Leuten angemeldet.
Zwecks Fahrgemeinschaften oder Gruppenkarte für die Bahn bitte melden, wer mitkommt.

Hoffentlich bis Montag
Eleonore Bischoff


Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Monate her von Nachtschatten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.277 Sekunden

Suche

Forum

  • Keine Beiträge vorhanden.