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1. Entwurf zur Lex Asse aus dem BMU...

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10 Jahre 5 Monate her #9603 von Nachtschatten
Folgende mail kam über den Infomailverteiler der WAAG . Den jeder dort auch kostenlos abonieren kann.

Heute erschien ein Leserbrief: zu einem Artikel vom 6.9.13 über die Forderung der Bürgermeisterinnen von Remlingen und Schöppenstedt nach einer vergleichenden Standortsuche für das Zwischenlager für den Müll aus Asse II.

In dem Leserbrief von heute wurde es so dargestellt, als ob es nur die Alternative zwischen einem Zwischenlager an der Asse oder dem Verbleib des Mülls in der Asse gäbe, und dass den Bürgermeisterinnen "der Blick für das Machbare" fehle.

Das BfS weißt, dass es ohne vergleichende Standortsuche nirgendwo Akzeptanz für ein Zwischenlager geben wird.

Ich befürchte, dass dadurch, dass das BfS die Suche auf assenahe Standorte beschränken will, absichtlich oder unabsichtlich die Stimmung in der Bevölkerung erzeugen wird "dann lieber drin lassen".

Deshalb (und weil ich finde, dass die Bürgermeisterinnen Recht haben) habe ich auf den Leserbrief reagiert.
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Bitte vormerken: Am 31.10.13 findet ab 18:00 Uhr eine Veranstaltung der Begleitgruppe zum Thema "Zwischenlager" in Schöppenstedt in der Eulenspiegelhalle statt.
Mehr auf:
www.asse-2-begleitgruppe.de/2013/10/07/a2b-informiert-zur-zwischenlagerplanung/
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The never ending story: Anfrage an das Landesumweltministerium zur rechtliche Einordnung der Schachtanlage Asse II

Die folgende Mail ging an die Staatssekretärin und ihre Mitarbeiterin und per CC an den Landesumweltminister und weitere MitarbeiterInnen.

Sehr geehrte Frau Kottwitz,
sehr geehrte Frau Wittkamp,


vorab nochmals:

1. Es geht uns um die rechtliche Einordnung der Schachtanlage Asse II.
2. Wir erwarten von Ihnen als zuständigem Landesumweltministerium, dass Sie nicht nur einfach das wiederholen, was "das BfS" gesagt oder geschrieben hat, sondern dass Sie uns mitteilen, wie Sie die Schachtanlage Asse II rechtlich einstufen. (Das BfS hat nämlich erneut seine Meinung geändert.)

Unser bisheriger Schriftwechsel mit Ihnen:
Auf unsere Mail vom 20.6.13 und unserer Erinnerung vom 16.7.13 erhielten wir von Ihnen die Antwort:

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat Ihre Fragestellung zu der Bezeichnung "Endlager" meines Erachtens bereits ausführlich beantwortet. Ich kann diesen Ausführungen leider nichts weiter hinzufügen.

Wir teilten Ihnen daraufhin mit, dass Sie sich die Sache zu leicht machen, da das BfS in seiner - wie Sie es nannten - "ausführlichen" Antwort in keiner Weise auf unsere Argumente eingegangen ist, geschweige denn, dass es sie widerlegt hätte. Wir haben Sie aufgefordert, uns mitzuteilen, wie Sie die von uns angeführten Argumente beurteilen.

(Den Fauxpas danach wollen wir jetzt mal übergehen.)

Der Inhalt der Antwort, die wir danach von Ihnen erhalten haben, war ausführlicher, aber auch wenig hilfreich. Sie schrieben uns, dass unsere Auffassung nachvollziehbar sei, dass es aber auf die Bezeichnung nicht ankäme, und dass Sie auf die Website des BfS leider keinen Einfluss hätten.

Leider schrieben Sie nicht, ob unsere Rechtsauffassung nur nachvollziehbar ist oder ob Sie sie auch teilen.
Wenn Sie unsere Rechtsauffassung teilen, dann verstehen wir Ihre Untätigkeit nicht. Ja, Sie sind dem BfS gegenüber in diesem Punkt vielleicht nicht weisungsbefugt. Das heißt aber doch nicht, dass Sie "keinen Einfluss" haben bzw. dass Sie nicht wenigstens versuchen könnten, Einfluss zu nehmen. Was hindert Sie daran, dem BfS Ihre Rechtsauffassung mitzuteilen? Wenn das BfS dem nicht folgen würde, könnten Sie die dem BfS vorgesetzte Behörde, das Bundesumweltministerium, anschreiben. Sie könnten an die Presse gehen. Ihnen müssten doch die Wege der Interessenvertretung bekannt sein - auch die außerparlamentarischen.

Auf Ihr zweites Schreiben antwortete Ihnen Frau Wieland.
Ihr schreiben Sie dann, dass Nöthel in der Begleitgruppensitzung am 6.9.13 für das BfS erklärt habe, dass Asse II als Anlage eigener Art einzustufen sei, und dass das BfS entschieden habe, die Bezeichnung "Endlager" zukünftig nicht mehr zu verwenden. Auch in diesem Schreiben geben Sie als eigene Position nur preis, dass das NMU schon immer den Begriff "Schachtanlage Asse II" verwendet habe, was allerdings wieder nichts darüber aussagt, wie das NMU die "Schachtanlage Asse II" rechtlich einstuft.

Zurück zu den Aussagen von Frau Nöthel auf der A2B-Sitzung:

In der Tat sagte Frau Nöthel während der Begleitgruppensitzung, dass Asse II als Anlage eigener Art einzustufen ist. Das sagte sie nach der Pause. Während der Pause sagte sie bei der Übergabe der gelben Karten noch, dass Asse II rechtlich ein Endlager sei, dass das BfS Asse II zukünftig aber nicht mehr so bezeichnen würde.
Was sich in der kurzen Zeit zwischen der Aussage in der Pause und der Aussage danach während der Sitzung geändert hat, wissen wir nicht.

Seit der letzten Ausgabe der ASSE EINBLICKE vom 28.9.13 wissen wir allerdings, dass sich wieder etwas geändert haben muss, denn darin steht auf der Titelseite vorne unten wieder:


„ENDLAGER ASSE“

Bei der Schachtanlage Asse II handelt es sich de facto um ein Endlager. Die radioaktiven Abfälle wurden mittels einer Technik eingelagert, die keine Rückholung vorsah.
Es war daher 2009 ein zentrales Anliegen, unter anderem von Bürgerinitiativen, die Schachtanlage Asse II in das Atomrecht zu überführen und sie damit nicht mehr als „Forschungsbergwerk“, sondern als „Endlager“ zu behandeln.

Der Umstand, dass im Zuge der Schließung der Anlage die Abfälle mit erheblichem Aufwand wieder geborgen werden sollen, ändert nichts an diesen Gegebenheiten.
Wie mit der Anlage zu verfahren ist, regelt § 57b des Atomgesetzes. Angesichts der Herausforderungen, die mit der sicheren Schließung der Asse verbunden sind, und um weitere Diskussionen um Begrifflichkeiten zu vermeiden, wird das BfS inZukunft auf den Begriff „Endlager“ im Zusammenhang mit der Schachtanlage Asse II verzichten.

Nachzulesen auf: www.endlager-asse.de/SharedDocs/Publikationen/DE/1_asse_einblicke/asse_einblicke_22.pdf?__blob=publicationFile

An welche Gegebenheiten sollte der "Umstand", dass im Zuge der Schließung der Anlage die Abfälle mit erheblichem Aufwand wieder geborgen werden sollen, etwas ändern?
An der Einlagerungstechnik?
Am Anliegen der Bürgerinitiativen?
An der Überführung in das Atomrecht?
Wir wissen es nicht.

Auf jeden Fall macht der Umstand, dass Asse II nach § 57b ATG wie Anlagen zur Sicherstellung und Anlagen zur Endlagerung von radioaktiven Fällen zu behandeln ist, Asse II rechtlich nicht zu einem Endlager.
Und die Einlagerungstechnik des alten Betreibers macht Asse II auch weder faktisch noch rechtlich zum Endlager, da das BfS die Rückholung ja trotzdem beabsichtigt.
Oder nicht?
Erst wenn die Absicht scheitern würde, wäre Asse II de facto ein Endlager. (Außerdem hoffen wir doch, dass das BfS den alten Betreiber nicht noch bestätigen will.)

Eigentlich schreiben sie auch nicht, dass Asse II rechtlich ein Endlager ist (sie wissen sicherlich auch, dass es keins ist), aber sie schreiben auch nicht, dass es rechtlich kein Endlager ist, sondern schreiben so um den heißen Brei herum, dass ein/e Nicht-mit-dem-Thema-Befaste/r meinen könnte, dass es doch ein Endlager ist und dass die Bürgerinitiativen genau das wollten.

Wir wollen nicht alle Paragraphen wiederholen, warum Asse II rechtlich kein Endlager ist, dazu haben wir unsere alten Mails unten angefügt. Aber der Umkehrschluss aus der Gesetzeslage sei erlaubt:


Daraus, dass das BfS sagt, Asse II sei de facto ein Endlager, müssen wir schließen, dass es de facto nicht beabsichtigt, den Müll zu bergen, aber um Diskussion zu vermeiden bisher darauf verzichtet, das so explizit zu sagen.

Nun unsere konkreten Fragen:
Wie stuft das Landesumweltministerium die Schachtanlage Asse II rechtlich ein?
Ist Ihnen ein Grund bekannt, warum das BfS so vehement behauptet, dass Asse II de facto ein Endlager ist, sich aber zur rechtlichen Einordnung schriftlich gar nicht äußert und dauern seine Aussagen ändert? (Für uns ist es eigentlich nur so zu erklären, dass Asse II rechtlich kein Endlager ist, dass das BfS die Schachtanlage aber zum Endlager machen will.)

Wir bitten Sie, diese Fragen konkret zu beantworten (und bitte nicht wieder einfach nur das zu wiederholen, was das BfS nun geschrieben hat) und unsere Interessen zu vertreten.

Mit freundlichem Gruß Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe
i. A. Eleonore Bischoff

... weil wir für unser Leben gern hier leben!


P.S.: Wir haben Ihren E-Mail-Verteiler genommen und um Herrn Wenzel ergänzt.



Sehr geehrter Herr Altmaier,sehr geehrter Herr Wenzel,

abgesehen davon, dass uns immer noch interessiert, ob Sie als Bundes - bzw. Landesumweltminister auch meinen, dass Asse II ein Endlager ist, sehen wir es auch als Ihre Aufgabe an, Stellung zu beziehen, denn immerhin hat sich sowohl der Land- als auch Bundestag für die Rückholung ausgesprochen. Deshalb erinnern wir an die Beantwortung unserer Mail vom 20.6.13 (siehe ganz unten und die Anhänge 1 - 6) bzw. dieser.

Finden Sie, dass das BfS den Beschlüssen des Landtages, des Bundestages, der Lex Asse und den anderen gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird, wenn es die Schachtanlage Asse II weiterhin als Endlager bezeichnet?

Ist es nicht kurios, dass der neue Betreiber, der sagt, er beabsichtige, den Müll rauszuholen, aus dem "Forschungsendlager" des alten Betreibers ein "Endlager" macht, und sich dabei ausschließlich auf die Einlagerungstechnik des alten Betreibers bezieht. Wissen Sie, warum das BfS das macht?

Auf jeden Fall geht das BfS auch in den beiden Schreiben vom 4.7.13 (Anhang 7 + 8 - im "Sinne der Effizienz und Bündelung von Ressourcen" hat das BfS nach Erinnerung gleich zwei Briefe geschrieben) in keinster Weise auf unsere Argumente ein. Anders als Frau Varga schreibt, haben wir dem BfS nämlich nicht nur erneut unsere "Auffassung" mitgeteilt, sondern sie auch vielfach begründet. Darauf wird in keinem der Schreiben des BfS eingegangen, auch nicht auf der Internetseite, auf die sie verwiesen.

Den Text dieser Internetseite:
www.endlager-asse.de/DE/2_WasIst/Geschichte/Bezeichnung_Endlager.html habe ich in diese Mail kopiert und unsere Argumentation als Anmerkungen eingefügt (kursiv):

Bezeichnung der Schachtanlage Asse II als Endlager
Datum 03.07.2013


Bei der Schachtanlage Asse II handelt es sich de facto um ein Endlager, weshalb die Schachtanlage Asse II auch als „Endlager“ bezeichnet wird. Die radioaktiven Abfälle wurden mittels einer Technik eingelagert, die keine spätere Rückholung vorsah. Somit unterfällt die Schachtanlage Asse II nach objektiven Kriterien dem Wortlaut und dem Zweck des § 9a Abs. 3 Atomgesetz, sie ist also eine Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.

Anmerkungen:
Ja, es wurde vom alten Betreiber so eingelagert, dass es drin bleiben sollte, also ein Endlager werden sollte. Da das als unverantwortlich angesehen wurde, gab es den Betreiberwechsel. Der neue Betreiber sowie Landtag und Bundestag sagen, sie wollen die Rückholung, die Lex Asse wurde verabschiedet ("Regierung: Wir wollen, dass Abfälle herausgeholt werden", siehe www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43170676_kw09_de_asse/index.html ).

Aber auch danach nennt das BfS Asse II weiterhin und trotzdem Endlager, also wie der alte Betreiber es wollte, wie es aber nicht sein soll und wie das Atomgesetz es nicht hergibt - noch vorschreibt. Denn: Erstens sind in § 9a Abs. 3 ATG nicht nur die Anlagen zur Endlagerung, sondern auch die Anlagen zur Sicherstellung geregelt. Zweitens steht im ATG nicht, dass es sich um eine Anlage nach § 9a Abs. 3 handelt, sondern dass für Asse II "die für die Anlagen des Bundes nach § 9a Absatz 3 geltenden Vorschriften gelten".

Noch eindeutiger steht es in §23 Abs. 1 S. 2 ATG „Das BfS ist zuständig für (...) 2. die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie für die Schachtanlage Asse II, ...“ Wenn Asse II ausdrücklich genannt wird, können wir wohl davon ausgehen, dass es sich um einen Sonderfall handelt.

Außerdem wird die Schachtanlage Asse II nicht allgemein, sondern - soweit uns bekannt - nur vom BfS "Endlager" genannt. Das BMU verwendet im Gegensatz zum BfS die Bezeichnungen "Schachtanlage Asse II" oder "Atommülllager Asse II". Nur einmal im Zusammenhang mit der Homepage des BfS steht auf der Seite des BMU "Aktuelle Informationen zum Stilllegungsverfahren und anderen aktuellen Fragestellungen zum Endlager Asse sind auf der Homepage des BfS ..."

Überführung der Schachtanlage Asse II in das Atomrecht


Es war daher 2009 ein zentrales Anliegen, unter anderem von Bürgerinitiativen, die Schachtanlage Asse II in das Atomrecht zu überführen und sie damit nicht mehr als „Forschungsbergwerk“, sondern als „Endlager“ zu behandeln. Der Umstand, dass im Zuge der Schließung der Schachtanlage Asse II die Abfälle mit erheblichem Aufwand wieder aus der Anlage geborgen werden sollen, ändert nichts an diesen objektiven Gegebenheiten.

Anmerkungen: Nicht alles was unter Atomrecht steht, ist ein Endlager. Die Änderung des Atomgesetzes von 2009 wurde gut formuliert, speziell die Zielsetzung und die Begründung sagen eindeutig, dass es sich nicht um ein Endlager handelt. Es hieß darin:

Zielsetzung des Gesetzes:
Mit dem Gesetzentwurf wird zum anderen festgelegt, dass für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II künftig die Vorschriften des Atomgesetzes über Endlager des Bundes gelten sollen, ... Auch hier wird ausdrücklich betont, dass die Vorschriften gelten sollen - nicht, dass es ein Endlager wird.

Begründung des Gesetzes: Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II ist über die Endlagerung der bereits in der Anlage befindlichen Abfälle sowie entstandener betriebseigener Abfälle zu entscheiden.

Ein solches Planfeststellungsverfahren hat aber gar nicht stattgefunden, also wurde "über die Endlagerung der bereits in der Anlage befindlichen Abfälle sowie entstandener betriebseigener Abfälle" auch noch nicht entschieden.
Rückholung ist gesetzlich festgeschrieben

In der im April 2013 in Kraft getretenen Lex Asse ist die Rückholung als die zu verfolgende Stilllegungsoption festgelegt (§ 57b Abs. 2 Satz 3 AtG), ohne dass es einer besonderen zusätzlichen Rechtfertigung bedarf.

Anmerkung: Mit wem und wie wurde geklärt, dass es keiner Rechtfertigung nach der Euratom-Richtlinie bedarf? Während des Gesetzgebungsverfahrens stand das noch nicht fest. Die Klärung wird sicherlich dokumentiert worden sein. Wir bitten Sie, uns diese Unterlage/n zukommen zu lassen.

Die Durchführbarkeit der Rückholung hängt also nicht davon ab, ob das BfS in seinen Publikationen die Schachtanlage Asse II als „Endlager“ bezeichnet oder nicht, sondern davon, ob die Rückholung bergsicherheitlich möglich und radiologisch verantwortbar ist. Für den Fall, dass dies in Frage zu stellen ist, schreibt das Gesetz eine Abwägung unter Beteiligung des Deutschen Bundestages vor.

Anmerkung: Euratom-RL 70/2011 Artikel 3 Nr. 14 nennt das Aufbewahren abgebrannter Brennelemente oder radioaktiver Abfälle in einer Anlage, bei der "eine Rückholung beabsichtigt" ist, Lagerung, im Gegensatz zur Endlagerung, bei der lt. Artikel 3 Nr. 3 die Rückholung nicht beabsichtigt ist.
Diese Regelung der Euratom-Richtlinie erscheint so logisch und einfach. Warum nennt das BfS die Schachtanlage Asse II dann trotzdem Endlager, wenn sie gleichzeitig sagen, dass die Rückholung beabsichtigt ist. Oder beabsichtigen sie sie doch nicht? Oder beabsichtigen Sie sie doch nicht?

Oder wird der Begriff "gewählt", weil er eine Bedeutung haben könnte, wenn es darum gehen sollte, Land zu enteignen? Oder dann, wenn sie doch nicht mehr beabsichtigen, den Müll rauszuholen.


Der Begriff "Endlager" ist nicht einfach ein Wort, sondern er erzeugt eine Wirkung - zumal sich in diesem Fall alle einig sind, dass es sich nicht um ein sicheres Endlager handeln würde. Es schmerzt und macht skeptisch, wenn sie "Endlager" sagen und schreiben, obwohl sie gleichzeitig sagen, dass sie den Müll rausholen wollen, und ohne dass es rechtlich vorgeschrieben ist. Wie müssen sich die Bürgermeisterinnen der Samtgemeinden Asse, Schöppenstedt und Sickte und der Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel fühlen, die sich für die Rückholung einsetzen, und um das Image unserer Region bangen. Die Reaktion des BfS nach dem Motto "Wieso sollen wir Asse II nicht "Endlager" nennen, wo der alte Betreiber daraus doch eins machen wollte" ist Hohn für uns Anwohnerinnen und Anwohner, entspricht nicht den rechtlichen Bestimmungen und Aussagen der Verantwortlichen, ist aber eine Bestätigung für den alten Betreiber und/oder eine Vorbereitung ...

Vertrauen zurückgewinnen geht anders!

Sehr geehrter Herr Altmaier, sehr geehrter Herr Wenzel, es geht hier nicht um eine Umgehungsstraße und seien Sie versichert, wir sind keine Leute, die Langeweile haben. Deshalb bitten wir sie, uns ohne nochmalige Erinnerung zu antworten. Die Antwort bedarf ja nur eines Satzes, nämlich "Asse II ist kein Endlager".
Sollten Sie allerdings - wie das BfS - der Ansicht sein, Asse II sei ein Endlager, erwarten wir, dass Sie - im Gegensatz zum BfS - detailliert auf unsere Argumente eingehen.

Mit freundlichem Gruß Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe - Initiative für eine nachhaltige Energiepolitik

i. A. Eleonore Bischoff

... weil wir für unser Leben gern hier leben!

P.S.:
Herr König hat sich, obwohl wir ihn direkt angeschrieben haben, in dieser Angelegenheit noch gar nicht geäußert - auch nicht in seinem Namen äußern lassen.



Sehr geehrter Herr Altmaier,
sehr geehrter Herr Wenzel,

im Anhang 1 übersenden wir Ihnen unser Mail vom 5.3.13 an den Präsidenten des BfS, in der wir begründen, warum Asse II kein Endlager ist, und fragen, woraus das BfS schließt, dass es sich bei Asse II um ein Endlager handelt bzw. dass er bestätigen soll, diese Formulierungen nicht mehr zu verwenden.

Aufgrund unserer Erinnerung vom 1.4.13 erhielten wir dann den im Anhang 2 beigefügten Brief, in dem die Leiterin Öffentlichkeitsarbeit uns als Betreiber schreibt:

„Bei der Schachtanlage Asse II handelt es sich um ein Endlager für radioaktive Abfälle, welche mit einer Einlagerungstechnik eingelagert wurden, die keine Vorkehrungen für eine spätere Rückholung der Abfälle traf. Somit unterfällt die Anlage nach objektiven Kriterien dem Wortlaut und dem Zweck des § 9a Abs. 3 des Atomgesetzes.“

Diese Aussage ist nicht vom alten Betreiber und auch nicht von 2009, sondern vom 16.4.13!
Daraufhin haben wir dem BfS unsere Rechtsposition am 20.5.13 und am 11.6.13 mitgeteilt - einschließlich der Begründung für die Gesetzesnovelle von 2008, die unsere Position stärkt (Anhang 3 u. 4).

Am letzten Wochenende fand der Wolfenbütteler Umweltmarkt (WUM) statt. Wir sahen es als unser Pflicht an, die Menschen hier vor Ort über diese Bewertung des BfS zu informieren, zumal die Corporate Identity, die das BfS der Schachtanlage Asse II aufdrückt, uns nicht nur weh tut und der Region schadet, sondern auch rechtliche Folgen haben kann. Die Menschen hier haben kein Verständnis für die Bezeichnung Endlager, wo doch alle verbal beteuert, dass sie die Rückholung wollen. Wir haben viel Unterstützung für unsere Aktion "Gelbe Karte für das BfS" erhalten. In vielen langen Gesprächen äußerten die Menschen eine Mischung aus Frust und Wut über den Stand der Rückholung.

Heute haben wir Herrn König vorab Unterschriften unter das Schreiben im Anhang 5 übersandt. Die Unterschriften unter die "Gelben Karten für das BfS", die wir auf dem WUM gesammelt haben, möchten wir ihm aber persönlich übergeben. In unserem Begleitschreiben (Anhang 6) baten wir ihn, uns Terminvorschläge für die Übergabe mitzuteilen. Bei dieser Übergabe besteht für ihn die Gelegenheit, Stellung zum diesem Sachverhalt nehmen.

Ihre Meinung als Bundes - bzw. Landesumweltminister interessiert uns natürlich auch. Teilen Sie die Meinung des BfS oder wurde sie dem BfS evtl. sogar von Ihnen vorgegeben?

Wir sind schon ganz gespannt, ob wir dieses Mal mal eine Antwort erhalten - vielleicht sogar mal ganz ohne Erinnerung?

Mit freundlichem Gruß, Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe - Initiative für eine nachhaltige Energiepolitik, i. A. Eleonore Bischoff


P.S.:
Die Anlagen 1 - 3 hatten wir dem Umweltausschuss des Bundestages schon zur Anhörung zum Thema "Umsetzung der Lex Asse" übersandt.


... weil wir für unser Leben gern hier leben!




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10 Jahre 5 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #9625 von Nachtschatten

Die nächste öffentliche Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe findet an diesem Freitag, 25. Oktober, ab 14:00- ca.17:00 Uhr in den Räumen des TWW, Am Exer 9, in Wolfenbüttel stattfinden.

Die Tagesordnung finden Sie hier:
www.asse-2-begleitgruppe.de/2013/10/11/a2b-tagt-oeffentlich-am-25-oktober/

u.a.sind Tagesordnungspunkte:

-um den Rahmenterminplan

-den Kriterienbericht Zwischenlager

-die Rückholungsskizze DMT

Anfragen von Bürgern können ab ca. 16.30 Uhr gestellt werden.

Die Uhrzeit ist leider nicht Arbeitnehmerfreundlich, aber auch wer später kommt, kann noch teilnehmen!

Hier unsere Mail, vom der WAAG, zu dem Thema an die Begleitgruppe und deren Fachberater:

Sehr geehrte Frau Steinbrügge,
sehr geehrte Mitglieder der AGO,
sehr geehrte Mitglieder der Begleitgruppe,

das BfS hat eine Veranstaltung zu den Betonierarbeiten durchgeführt. Obwohl wir dem BfS vorher mitgeteilt hatten, dass zu einer umfassenden Information auch die kritische Bewertung durch die Begleitgruppe und deren Fachberater gehört, wurde weder die Begleitgruppe noch die AGO offiziell als Gremium eingeladen.


Wir fanden die Veranstaltung des BfS zwar informativ, wissen aber nach wie vor nicht, ob die Bedenken der Begleitgruppe bzw. der AGO jetzt ausgeräumt sind. Sollten sie nicht ausgeräumt sein, halten wir es im Sinne der Transparenz für erforderlich, dass die AGO die Bevölkerung ihrerseits auch informiert. Auch das muss keine "Großveranstaltung" sein, sie sollte aber rechtzeitig angekündigt werden.

Für eine kurze Information, ob eine solche Veranstaltung in Betracht gezogen wird (und wenn nicht, warum nicht), wären wir Ihnen dankbar.


Mit freundlichem Gruß
Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe

... weil wir für unser Leben gern hier leben!

Dieser Kommentar ist aus der neusten Infomail zusammengestellt, die jeder kostenlos, bei der Wolfenbüttler Atomausstiegsgruppe (WAAG) , abonieren kann.

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Letzte Änderung: 10 Jahre 4 Monate her von Nachtschatten.

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10 Jahre 5 Monate her - 10 Jahre 5 Monate her #9626 von Nachtschatten
Ausszüge aus der Infomail, die über den " Wolfenbüttler Atomausstiegs (WAAG) Verteiler gekommen ist, nun hier in diesem Thread:

"...Dazu gab es am 19.9.13 einen Artikel in der Braunschweiger-Zeitung www.braunschweiger-zeitung.de/region/neues-institut-fuer-asse-akten-id1156513.html

Es ist kaum zu glauben: Wir haben den Müll, sollen nach dem Willen des BfS das Zwischenlager bekommen, aber die Asse-Akten sollen in Goslar aufgearbeitet werden.

Was wir davon halten, haben wir der Staatskanzlei in Hannover und dem Landesumweltministerium mitgeteilt.

Unsere Mail von Montag finden Sie hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Empörung und völligem Unverständnis haben wir der Presse entnehmen müssen, dass die 3.000 Aktenordner aus dem Asse-Untersuchungsausschuss und weiteres Material nicht im Landkreis Wolfenbüttel, sondern in Goslar wissenschaftlich aufgearbeitet werden sollen. Dort wurde jetzt ein neues Institut mit 8 - 10 neuen Arbeitsplätzen eröffnet. Das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht der Menschen des Landkreises Wolfenbüttel.

In dem Zeitungsartikel vom 19.9.13 in der Braunschweiger-Zeitung wird der Standort Goslar wie folgt begründet:

1. Eck (Anm.: Institutsleiter) nannte als einen Grund für die Auswahl des Standortes die verkehrliche Zentralität Goslars.

2. Goslars Oberbürgermeister Oliver Junk fügte als Grund an "dass wir (Anm.: Goslar) als Wissens- und Forschungsstandort gut sind, ....".

3. Die Oberharzer SPD-Landtagsabgeordnete Petra-Emmerich-Kopatsch hielt die Wahl für "folgerichtig, weil die meisten der Akten aus den Bergämtern im Kreis Goslar kommen".

Frage zu 1:
Welche "verkehrliche Zentralität" ist hier gemeint?
Goslar liegt nicht näher am Asse-Schacht oder der Asse-Infostelle, es liegt nicht näher an der Landeshauptstadt bzw. am Landesumweltministerium, es liegt nicht näher am Niedersächsischen Landesarchiv, es liegt nicht näher am Bundesamt für Strahlenschutz, es liegt nicht näher am Bundesumweltministerium als Wolfenbüttel.

Frage zu 2:
Wer sagt, dass Goslar ein besserer Wissens- und Forschungsstandort ist als unsere Region mit der Ostfalia und ggf. der TU Braunschweig u. a. mit dem dortigen Rechtsinstitut?
Da das neue Institut eigene Beschäftigte hat, kann das ohnehin nicht ausschlaggebend gewesen sein, zumal es "moderne" Kommunikationsmittel wie Telefon, E-Mails und Internet gibt. Vielmehr wird andersherum ein Schuh daraus, durch das Institut wird der Wissens- und Forschungsstandort Goslar aufgewertet.

Frage zu 3:
Wieso ist der Standort "folgerichtig, weil die meisten Akten aus den Bergämtern im Kreis Goslar kommen"?
Weil das Landesbergamt die Einlagerung in das marode Bergwerk genehmigt hat, werden die darüber vorliegenden Unterlagen "folgerichtig" in Goslar aufgearbeitet und nicht in der Region, in der der Schaden entstanden ist und vielleicht noch viel mehr Schaden entstehen wird?

Weitere Fragen:
Wer hat über den Standort des Instituts entschieden?
Gab es andere Gründe als die im Zeitungsartikel angegebenen, die für den Standort Goslar ausschlaggebend waren? Wenn ja, welche?
Wurde ein Standort im Landkreis Wolfenbüttel in Erwägung gezogen? Welche Gründe sprachen gegen einen Standort im Landkreis Wolfenbüttel?
Wann wurde darüber endgültig entscheiden?
Wurde vor der Entscheidung mit dem Landkreis Wolfenbüttel gesprochen? Wenn ja, mit wem?
Wie lautet der Auftrag für die weitere Aufarbeitung der Akten und sonstigen Unterlagen?
Welche Mittel werden in welcher Höhe für welche Zeit bereitgestellt?
Warum fiel die Entscheidung auf das IWW, eine Einrichtung des Helmholtz-Zentrums München? Wer hat dieses Institut vorgeschlagen? Wer hat diese Entscheidung gefällt? Welche Alternativen wurden noch in Erwägung gezogen?

Die Akten sind Teil der Geschichte unseres Landkreises. Schämen sich die Verantwortlichen gar nicht, uns die Aufklärung und die wissenschaftliche Arbeit zu nehmen, nach dem Motto: Die haben ja schon den Müll, was brauchen sie noch die Akten für die Aufklärung.

Bei der Nacht am Schacht sagte uns Landesumweltminister Wenzel, dass seiner Ansicht nach das Zwischenlager in der Nähe der Asse sein müsste, weil keine andere Region den Müll nehmen würde. Dabei wird nicht geprüft, ob die Strahlenbelastung für die Dauer der Zwischenlagerung an einem anderen Ort geringer sein könnte oder die Lagerung sicherer wäre. Aber die Aufarbeitung der Akten, die werden von einer anderen Stadt samt der geschaffenen Arbeitsplätze und dem Imagegewinn natürlich gerne genommen.
Das BfS argumentiert für den assenahen Standort für ein Zwischenlager einzig und allein mit der Strahlenbelastung durch den Transport - ohne die Strahlenbelastung durch das Zwischenlager zu berücksichtigen. Der Transport der Asse-Akten nach Wolfenbüttel kann ja wohl nicht an der Strahlenbelastung gescheitert sein.

Es kann nicht sein, dass eine andere Region/Stadt die Asse-Akten aufarbeitet und dadurch qualifizierte strahlungsfreien Arbeitsplätze bekommt, die unserer Region und ihrem Image gut tun, und unseren Wissens- und Forschungsstandort aufwerten würden.

In dem o. g. Zeitungsartikel heißt es weiter: Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) beschrieb die IWW-Arbeit als "Jahrhundertaufgabe" mit einem Blick zurück als Hilfestellung für die Zukunft.

Wenn es denn eine Jahrhundertaufgabe ist, dann gehört sie hier in unsere Region. Dann können sich die Experten die Unterlagen gleich am Standort ansehen. Vor allem aber wollen wir, dass die AnwohnerInnen die Möglichkeit haben, sich vor Ort über den Stand der Auswertungen zu informieren und ggfs. auch Akteneinsicht zu nehmen, ohne dass sie den Weg nach Goslar auf sich nehmen müssen, wenn sie die Belastung schon vor der Tür haben. Wir wollen, dass die hiesigen SchülerInnen und Schüler privat oder als schulische Veranstaltung, das Institut besuchen und sich informieren können.

Wenn Sie als Landesregierung oder das Landesumweltministerium für die Standortentscheidung zuständig ist, fordern wir Sie auf, Ihre Entscheidung zu revidieren und das Institut in Absprache mit den regionalen Vertretern des Landkreises Wolfenbüttel und der Gemeinden um die Asse in unseren Landkreis zu verlegen. Das wir das erst jetzt fordern, ist dem Umstand geschuldet, dass wir von dem Institut erst durch den Bericht über dessen Eröffnung erfuhren und wir seitdem mit anderen Problemen zu Asse II beschäftigt waren/sind.

Wenn die Landesregierung oder das Landesumweltministerium für die Standortentscheidung nicht zuständig ist, bitten wir uns entsprechend zu informieren.

Mit freundlichem Gruß
Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe

i. A. Eleonore Bischoff


... weil wir für unser Leben gern hier leben!


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Letzte Änderung: 10 Jahre 5 Monate her von Nachtschatten.

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10 Jahre 5 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #9638 von Nachtschatten
Folgendes kam über den Infomailverteiler der WAAG.
Die Infomails kann jeder auch selber abonieren .

Informationen zu Eckert & Ziegler (BS-Thune) am 28.10.2013

Am Montag, 28.10.2013 berichtet der NDR in der Sendung "Markt" über E & Z unter der Überschrift: "Angst vor Strahlung: Anwohner in Sorge".

Die Sendung beginnt um 20:15 Uhr.
Siehe: www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/media/markt8281.html


Auch Montag, 28.10. findet von 19:00 –21:00 Uhr eine Info-Veranstaltungen im Universum Kino, Kleiner Saal, Neue Straße 8, 38100 Braunschweig statt, in der die Rechtsanwältin Frau Heß ihr Rechtsgutachten zu den Rechten und Pflichten der Stadt bei "Verarbeitung und Lagerung radioaktiver Stoffe in Wohngebieten und neben Schulen und Kindergärten" erläutert und diskutiert.

Die Stadt Braunschweig hat dies Gutachten bestätigt und das Verwaltungsgericht Braunschweig ebenfalls.

Trotzdem bewegt sich nichts!


Asse II-Begleitgruppe informiert am 31.10.13 zum Zwischenlager für den Müll aus Asse II - bitte nehmen Sie Gelegenheit wahr.

Am Donnerstag geht es ab 18:00 Uhr um die grundlegenden Anforderungen an das Zwischenlager und um die Planung des Bundesamtes für Strahlenschutz.


Die Veranstaltung findet in der Eulenspiegelhalle in Schöppenstedt statt.

Ausreichend Zeit für Fragen aus der Bevölkerung an die Expertenrunde ist eingeplant.

Mehr dazu auf:
www.asse-2-begleitgruppe.de/2013/10/24/a2b-informiert-zum-zwischenlager/



Interessant waren die Aussagen der Vizepräsidentin Frau Nöthel zu dem Thema am Freitag auf der Sitzung der Begleitgruppe.

Sie sagte, es gehe nicht darum den besten Standort zu finden, sondern nur darum einen geeigneten zu finden.

Und das in Anbetracht der Tatsache, dass völlig unklar ist, wie lange dieses Zwischenlager gebraucht wird.

Offensichtlich wird das Thema "Endlager" noch ausgeklammert, obwohl das auch für den Standort des Zwischenlagers maßgebend sein könnte und zum Gelingen der Rückholung gehört.

Das BfS sei nur für die fachlichen Entscheidungen zuständig, nicht für politische.

Bezeichnend war, dass sie dann aber als erstes politische "Argumente" für einen assenahen Standort anführte, nämlich, dass keine andere Gemeinde den Müll haben wolle, wie ja auch die nicht kontaminierte Lauge ungern genommen würde.

Eindeutig nicht fachliche, sondern "politische" Gründe.

Dann kam als Argument für den assenahen Standort, dass Transportwege und dafür einzuholenden Genehmigungen wegfallen würden.

Genehmigungen sind arbeitsintensiv, aber die Aufgabe des BfS ist nach der Strahlenschutzverordnung die Minimierung der Strahlenbelastung und nicht die Minimierung der Verwaltungsaufgaben - auf jeden Fall nicht dann, wenn es zu Lasten der Minimierung der Strahlenbelastung geht.

Transportewege dürfen kein Ausschlusskriterium werden, wie es das BfS bisher vorsieht.
Es muss die Summe der Strahlenbelastung von Transportweg (unter Umständen O, wenn kein Transport) und der Strahlenbelastung am Standort für x Jahre verglichen werden.
Bei diesem Vorgehen müsste das BfS eine Aussage zur Dauer des Zwischenlages und zur Endlagersuche machen.

Klar ist, dass die Bevölkerung um die Asse das Zwischenlager ohne bundesweite Standortsuche (nach dem besten Standort) auch nicht unbedingt akzeptieren wird - verständlicherweise.
Das könnte zur Zerreißprobe führen, was wiederum gewollt sein könnte.

Was wird der Bevölkerung hier eigentlich noch alles - ohne sachlichen Grund - zugemutet bzw. meint mann ihr zumuten zu können (siehe auch unten "Strahlenmüll hier, Arbeitsplätze dort" zum Institut für die Asse Akten in Goslar).

Wer sich auf die Veranstaltung am Donnerstag vorbereiten möchte, findet evtl. Denkanstöße in den Positionen der WAAG:

Zu finden auf:

waagwf.wordpress.com/2012/05/05/zwischenlager-fur-den-atommull-aus-der-asse-gefahr-im-verzug/

waagwf.wordpress.com/2012/08/13/standort-politik-2-standort-fur-ein-zwischenlager-fur-den-atommull-aus-dem-asseschacht/




Strahlenmüll hier, Arbeitsplätze dort


Wir haben von der Landesregierung bzw. dem Landesumweltministerium immer noch keine Antwort auf unsere einfachen Fragen vom 14.10.13 zum Institut für die Asse-Akten.
Siehe: waagwf.wordpress.com/2013/10/22/strahlenmull-hier-arbeitsplatze-dort/





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10 Jahre 4 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #9645 von Nachtschatten
Über den WAAG Infomailverteiler kam folgende mail, diesen kann jeder selber auch abonieren .

Mahnwache zu Asse 2 & Co. am Montag den 4.11.13 um 18:00 Uhr vor Seeliger in Wolfenbüttel- Innenstadt, Lange Herzogstr. 63, vor Bankhaus "Seelinger".

Aus aktuellem Anlass wurde Dr. Frank Hoffmann von den Veranstaltern gebeten, über die Themen „Verfüllung / Drainage“ und „Projektmanagement“ zu informieren und Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten.

Frank Hoffmann ist Experte und Berater der Asse-2-Begleitgruppe und selbst Asse-Anwohner.

Außerdem wird Paul Koch über einen Vortrag über Fukushima am 11.11.13 in Braunschweig und über das geplante Umweltfestival in Wolfenbüttel am 26.4.14, dem Tschernobyl-Jahrestag, informieren.

Paul Koch ist Mitarbeiter der Ev. Akademie Abt Jerusalem/Braunschweig und IBB-Projektreferent „Für eine Zukunft nach Tschernobyl und Fukushima“.

Die Mahnwache dauert ca. 45 Minuten.
Die Veranstalter BürgerAktion Sichere Asse (BASA) und Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WAAG) laden alle Interessierten herzlich ein.




Campact: Protest gegen (Förderung der) Kohle-Kraft

Campact hat eine Aktion "Kohle-Kraft stoppen!" gestartet. 76.435 Menschen haben den Appell bereits unterzeichnet. Am Donnerstag sollen die Unterschriften an Hannelore Kraft "überreicht" werden.
Wer sich an der Unterschriftenaktion beteiligen will, kann hier: www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/ unterschreiben.



Demo zu "Energiewende retten – AKW abschalten!" am 30.11.13 in Berlin

Ausgestrahlt plant für den 30.11.13 eine bundesweite Demonstration und die Umzingelung des Kanzleramts 30.11.13 in Berlin.
Mehr dazu auf: www.ausgestrahlt.de/mitmachen/energiewende-demo

Um zu klären, ob es sich lohnt einen Bus zu organisieren (bzw. ob er finanzierbar ist), bitten BASA und WAAG alle "Mitfahrwilligen", möglichst schnell auf diese Mail zu antworten oder sich morgen bei der Infoveranstaltung in eine Liste einzutragen. Wann und wo der Bus abfährt und was die Fahrt kostet, teilen wir dann noch mit.

Zur Erinnerung: Morgen,31.11.2013, 18:00 Uhr Info-Veranstaltung der Begleitgruppe zum Thema "Zwischenlager für den Müll aus Asse 2" in der Eulenspiegelhalle in Schöppenstedt.

Ich bin möchte hier, auch auf die Bündnisseite der bundesweiten Demo gegen Fracking, Atomkraft und Kohlebergbau hinweisen:
www.energiewende-demo.de/
Denn wenn man den link, zu der ausgestrahlt Seite folgt, sieht es mal wieder so aus, als ob ausgestrahlt, die Demo organisiert

Nein, es sind viele Bündnispartner zusammengekommen ;-).

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10 Jahre 4 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #9649 von Nachtschatten

Erinnerung: Die "ASSE2-Mahnwache" ist wieder am Montag, 3.11., um 18:00 Uhr, vor Bankhaus Seeliger, Lange Herzog Str. 63, in Wolfenbüttel.

Es wird selbstverständlich auch über das Thema Zwischenlagerung des Mülls aus Asse 2 berichtet und diskutiert, u.a. über die Veranstaltung der Begleitgruppe am letzten Donnerstag.


Sorgenbericht zum Atommüll:

Vor einer Endlagersuche bedarf es einer Bestandsaufnahme.
Ursula Schöneberger von der AG Schacht Konrad hat eine solche Bestandsaufnahme zum vorhandenen Atommüll herausgegeben, siehe:
ag-schacht-konrad.de/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=61&Itemid=273

Das 272-seitige Buch kann für 15,- € bei der AG Schacht Konrad: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über den Buchhandel bezogen werden.


Benefizlesung zu Gunsten der Peter Maffay Stiftung am 8. November
Manne Kramer ist nicht nur ein Vahlberger Asse-Aktivisten, sondern radelte auch zur Unterstützung rumänischer Kinder nach Radeln, siehe:
www.radeln-nach-radeln.de/

Jetzt weist er auf eine - von ihm mit organisierte - Benefizlesung des selbsternannten "Nörgler" Thorsten Stelzner aus Braunschweig hin, siehe:
www.thorsten-stelzner.de/2013/10/termine-2013/

Sie findet am Freitag, den 8. November um 19 Uhr in der Gaststätte zum Zollen in Schöppenstedt statt (Eintritt 9 €).


Film: Die Reise zum sichersten Ort der Erde

In der Schweiz ist der Film "Die Reise zum sichersten Ort der Erde" angelaufen, ein Dokumentarfilm von Edgar Hagen über die weltweite Suche nach einem "Endlager" für hochradioaktiver Müll.

Ein Interview mit dem Regisseur trägt die Überschrift «Endlager-Theorie lösen sich in Luft auf, sobald man sie an der Realität überprüft» und ist nachzulesen auf:
m.basellandschaftlichezeitung.ch/news.htm?newsPos=127308239&cat=top
Die Hauptfigur, Charles McCombie, war Chef der Nagra, der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, die in der Schweiz für die Endlagersuche zuständig ist.

Auf youtube gibt es einen Ausschnitt des Films:



Gestern wurde er beim Filmfest in Leipzig gezeigt.

Vielleicht kommt er darüber auch bei uns ins Kino, dafür gibt es bisher noch keinen Filmverleiher.

Eine "Kernfrau" www.kernfrauen.ch/ aus Benken in der Schweiz schrieb mir: "Ich finde den Film sehr gut.
Als Zuschauer wird einem so richtig bewusst, dass wir alle (die Wissenschaftler eingeschlossen) gar nicht soviel wissen (auch wenn uns dauernd etwas anderes "vorgegauckelt" wird!) aber auch, dass wir uns als Gesellschaft unbedingt damit auseinandersetzen müssen."

Dieser Kommentar ist aus der neusten Infomail zusammengestellt, die jeder kostenlos, bei der Wolfenbüttler Atomausstiegsgruppe (WAAG) , abonieren kann.


Anm. Nachtschatten: Vielleicht hat ja Volker Kuhfahl, vom Universum Kino einen Termin für den Film frei :) .


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