... wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller mit seinen Angaben vorspiegeln muss, dass die gemachten falschen Angaben richtig seien...
Nicht unter den Tatbestand (des Subventionsbetruges, d.Verf.) fallen mithin Angaben, die erkennbar unvollständig sind oder die vorbehaltlich der Überprüfung der Richtigkeit erfolgen.
...
Die subventionsbewilligende Stelle (NBank) war über sämtliche Umstände vollumfänglich im Bilde und hat der Antragstelerin beratend zur Seite gestanden...
Da das Nieders.Wirtschaftsministerium und die NBank informiert waren, kommt eine irgendwie geartete Fehlinformation bei der Antragstellung durch die Firma Struktur-Förderung Braunschweig GmbH nicht in Betracht...
Ein Subventionsbetrug lässt sich nicht belegen.
Mangels einer entsprechenden Haupttat kommt auch keine Beihilfehandlung gem. § 27 StGB der Verantwortlichen der VW AG in Betracht.
Nach alledem war das vorliegende Ermittlungsverfahren gegen sänliche Beschuldigte wegen des Vorwurfs des Subventionsbetruges gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.
(Anwortschreiben der Staatsanwaltschaft BS vom 20.7.2011 auf die Anzeigen wg. Fördermittelerschleichung bzw. Fördermittelbetruges vom 28.9.,29.09. 4.10. und 17.10.2010 an die StA Hannover)
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Die Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg nähert sich ihrer Vollendung...
Sie (die Landebahn, d.Verf.) ist der Teil des "Förderprojekts Avionik-Cluster", der planerisch von der Flughafengesellschaft verantwortet wird.
Die Schaffung neuer Gewerbeflächen sowie der Ausbau der Infrastruktur werden vom Nieders.Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als verantwortliche Trägerin des gesamten Förderprojekts vorangetrieben.
(Quelle: alles aus dem persönlichen Einladungsschreiben vom 28.Juli 2011)
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dieses eine persönliche Einladung ist , die nicht übertragbar ist...
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Flughafen Braunschweig-Wolfsburg - 2. Finanzierungsvereinbarung zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg (Ds. 14988/12)
Im Finanz- und Personalausschuss am 31.01.2013 wurde die Vorlage vorberaten.
BIBS-Ratsherr Henning Jenzen betont, dass zur Zeit die Flughafengesellschaft ein Enteignungsverfahren betreibe, dessen Ende noch offen ist.
Um das Ausmaß des Themas Flughafenausbau zu verdeutlichen" zitiert er anschließend aus einem Schreiben des OBs an den damaligen Ministerpräsidenten Wulff vom 2. November 2009. Dort heiße es:
"Dass das Projekt auf den letzten Metern noch scheitern sollte, ist wohl für uns alle nicht denkbar und indiskutabel. Aber auch, dass jetzt etwa das Ausscheiden der Volkswagen AG aus der Flughafengesellschaft - nachdem gerade erst das Land seine Anteile an dieselbige verkauft hat - eine vernünftige Lösung sein könnte, scheidet meines Erachtens ebenso aus."
Man wisse ja, so Jenzen, dass das anders gekommen sei. Er zitiert weiter aus dem Schreiben:
"Land und Kommunen waren und sind doch sehr interessiert, dass gerade Volkswagen am Flughafen eine tragende Rolle einnimmt."
Dann komme der entscheidende Satz.
"Wir haben in der Sache auch den neuen Wirtschaftsminister Bode angeschrieben. Wahrscheinlich ist es aber wegen der bekannten Dickfälligkeit der Bürokratie doch nötig, dass sie selbst auf eine kurzfristige Entscheidung drängen, die die Förderung sichert. Alles andere wäre für uns gemeinsam ja auch politisch katastrophal."
Und dann komme ein weiterer entscheidender Satz:
" Erfahrungsgemäß hat Volkswagen auch immer gewisse Möglichkeiten der Einflussnahme auf derartige Meinungsbildung im Bundeswirtschaftsministerium. Deshalb habe ich vorsorglich auch Professor Winterkorn über diese neue Entwicklung informiert."
BIBS-Ratsherr Jenzen nennt dies eine "schmierigste Art des Lobbyismus".
siehe dazu unter TOP 13:
www.bibs-fraktion.de/index.php?id=335
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