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Jurististische Verfolgung wg. Ausbauprotest

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13 Jahre 5 Monate her #3235 von Rosenbaum
Nachdem bereits die ersten acht Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der juristischen Verfolgung von FlughafenausbaugegnerInnen eingestellt worden sind, wurde nun auch das erste Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Der Staatsanwalt selbst regte ohne überhaupt in die Beweisaufnahme einsteigen zu wollen, die Einstellung an; dem folgte der Richter dann sofort.

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  • bruno
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13 Jahre 5 Monate her #3237 von bruno
Wieviel Leute wurden damit beschäftigt, wieviele Polizeibeamte vor Ort gedungen, angebliche Straftaten von Bürgerinnen und Bürgern festzustellen und in Protokollen aufzuschreiben.
Jetzt scheint nicht mal klar, ob die zig eingeleiteten Strafverfahren überhaupt autorisiert strafangezeigt wurden?

Welch beeindruckende Leistung der ermittelnden Behörden von Stadt und Staatsanwaltschaft.
:S

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13 Jahre 5 Monate her #3238 von klaus_marwede
Hallo,

also ich finde es tatsächlich beeindruckend - ohne jede Ironie - dass sowas dann auch eingestellt wird, wenn es sich als falsch erweist dass es zu dem Verfahren überhaupt kam.

VG Klaus

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13 Jahre 5 Monate her - 13 Jahre 5 Monate her #3239 von Rosenbaum
klaus_marwede schrieb:

Hallo,

also ich finde es tatsächlich beeindruckend - ohne jede Ironie - dass sowas dann auch eingestellt wird, wenn es sich als falsch erweist dass es zu dem Verfahren überhaupt kam.

VG Klaus


Der Punkt dabei ist allerdings, dass die an einer Kriminalisierung interessierten OB´rigkeiten nun ein Problem haben:
sie müssen bzgl. der sog. Antragsdelikte beweisen, dass die Flughafengesellschaft überhaupt für den Strafantrag befugt war.

Zu dieser Frage hat sich Staatsanwalt Brunke jetzt noch schnell am 20.10.2010 in eine Sackgasse manövriert:

...die von der Verteidigung aufgeworfene Frage der Wirksamkeit der Strafanträge nochmals nachzuprüfen.
Das Ergebnis der Prüfung ist in dem beigefügten Vermerk festgehalten. Danach sind sämtliche Strafanträge wirksam und rechtzeitig gestellt worden...

Vermerk:
Auf Bitten des zuständigen StA Brunke führte ich Recherchen zur Strafantragsberechtigung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hinsichtlich der Hausfriedensbrüche durch Demonstranten auf dem Baugelände der Start-Landebahnverlängerung im Querumer Forst durch.
Nach Auskunft des Geschäftsführers der GmbH, Herrn Boris Gelfert, der mit die, für die Ermittlungsverfahren benötigten Strafanträge auch unterschrieben hatte, besteht seitens des Grundstücksinhabers, der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und der Flughafengesellschaft seit Anfang Januar 2010 (verm. 5. oder 6.1.2010) ein Erbbaurechtsvertrag.
Die Flughafengesellschaft ist somit erbbau- und auch strafantragberechtigt.
Für die Fälle einer Strafantragstellung ist somit der Geschäftsführer, in Person Herrn Boris Gelfert, stellvertretend antragsberechtigt...
(Dopslaff, POK)


Diese Einbringung vom Staatsanwalt Brunke ist hinsichtlich zweier Dinge bemerkenswert:

1. beruft sich Herr StA Brunke in seiner Beweisführung nun auf die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz als hoheitlich zusammen mit der Flughafengesellschaft zuständig, was in dem Erbbaurechtsvertrag vom ... Jan.2010 geregelt sei.
Das wird nun interessant mit dem Beweisantritt.

2. kommt noch einmal deutlich zum Ausdruck, dass der PolizeiOberKommissar (POK), Herr Dopslaff, hinterher war, um die Strafanträge vom Geschäftsführer der Flughafengesellschaft herbeizuholen.

Soviel Einblick in das Ausbau-Management und in die inneren Triebkräfte zur Strafverfolgung des Ausbau-Protestes war sicher nicht gewollt.
Letzte Änderung: 13 Jahre 5 Monate her von Rosenbaum.

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13 Jahre 5 Monate her #3240 von klaus_marwede
Hallo,

aber genau sowas brauchen wir doch ... ein weiteres Indiz, dass die Flughafengesellschaft der eigentliche Maßnahmeträger ist. Siehe hier:

de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln

VG Klaus

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13 Jahre 5 Monate her #3244 von Rosenbaum
Folgender Offener Brief ist soeben an den Staatsanwalt herausgegangen:

Offener Brief an Staatsanwalt Brunke
26.10.2010

"Kasper"

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

Im Gerichtssaal mochten sie sich nicht weiter zu Ihrer Verbal-Injurie äußern, vielleicht gelingt das mit einigen Tagen Abstand besser. Insofern möchte ich den Vorschlag des Richters hiermit aufgreifen.

Als Staatsanwalt vertreten Sie die staatliche Gewalt.
Diese Ihnen übertragene Aufgabe ist mit großer Verantwortung verbunden zur Wahrung und Durchsetzung bürgerlicher Rechtsprizipien.
Vorurteile oder Parteilichkeit sollten in so einem Verantwortungsbereich absolut tabu sein.
Der respektvolle Umgang vor Gericht, ob als Bürger in Amtsfunktion oder Bürger in Zivil ist dafür eine Grundvoraussetzung.

Wie kann man solche Grundnormen des bürgerlichen Staatswesens vergessen?
Sind Sie es nicht mehr gewohnt, mit den Bürgern im Gerichtssaal auf Augenhöhe umzugehen?

Bereits einige Fundstellen in der von Ihnen zusammengestellten Ermittlungsakte gegen mich deuten leider darauf hin.
Warum findet sich dort z.B. eine DNA-Relevanzprüfung meiner Person, ganz so, als wenn sie in einem entsprechenden Kriminalfall zu ermitteln hätten?

Warum war es Ihnen bei Ihren Ermittlungen und Anweisungen an die Polizeidienststellen so wichtig, unbedingt und unter Wiedervorlage die Unterschriften für die Strafanzeigen anzumahnen?

Ich wünsche mir, dass auch im Gerichtssaal ruhig und auch gerne engagiert, aber immer mit Respekt vor der Person an der Sache gearbeitet wird.
Die politische Neutralität ist nicht diskutierbar.

Ob Sie sich für den "Kasper" entschuldigen, bleibt allein Ihre Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Rosenbaum

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