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Eckert&Ziegler buddelt Zaunpfähle wieder aus

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8 Jahre 9 Monate her - 8 Jahre 9 Monate her #10455 von Nachtschatten
Der folgende Text kam über den BISS e.V. newsletter Verteiler, den jeder kostenlos abonieren kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,


die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) e.V. lädt herzlich zum nächsten Treffen ein:

Dienstag, 23. Juni 2015, 19 Uhr, Gemeinschaftshaus Wenden, Veltenhöfer Str. 3 (über der Post), BS­-Wenden.


Themen:

* Kurzberichte

- Regionalkonferenz Braunschweiger Land am 17.06.

* Berichte aus den Arbeitsgruppen

* Eckert & Ziegler errichtet Industriezaun

* Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig

- Stadtverwaltung legt Bebauungsplan im Juli vor
- 30.06. Bezirksratssitzung Wenden-Thune-Harxbüttel
- 08.07. Planungs- und Umweltausschuss
- 14.07. Verwaltungsausschuss
- 21.07. Ratssitzung

* rechtliche Schritte und Auseinandersetzungen

- Genehmigungen, UIG-Antrag

* Positionen, Forderungen, Argumente der BISS

- Zusammentragen der wichtigsten Aussagen

* BZ-Leserforum "Brennpunkt Thune" am 30. Juni

* Kontakte auf Landesebene

* BISS-Fahrradrundfahrt am 28. Juni

* Schaukasten / Wagen / Sonntagsspaziergang

- Info-Tafeln

* Verschiedenes / Termine
So. 28.06. 11 Uhr: Fahrradtour der BISS
Treffpunkt vor Schloss-Arkaden am Bohlweg

Di. 30.06. 19 Uhr: BZ-Leserforum "Brennpunkt Thune"
BZ-Gebäude, Hintern Brüdern 23

Do. 02.07. 19 Uhr: offene Gesprächsrunde mit Regisseur Takashi Kunimoto
Rasen vor der TU-Mensa, Katharinenstr. 1, Braunschweig

05.-12.07.: Aktionstage rund um die Asse

So. 12.07.: Sonntagsspaziergang der BISS

25.-29.07.: Tour de Natur 2015
www.tourdenatur.net/sites/tdn.in-berlin.de/files/flyer_2015.pdf


Mit freundlichen Grüßen,
Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) e.V.

www.BISS-Braunschweig.de






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Letzte Änderung: 8 Jahre 9 Monate her von Nachtschatten.

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8 Jahre 8 Monate her #10483 von Redaktion
Unmittelbar vor dem Leserforum der BZ am 2.Juni 2015 fasste der zustaendige Bezirksrat Wenden/Thune/Harxbuettel einen wegweisenden Beschluss

Resolution
...
Der Bezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel stellt wie schon in der Bezirksratssitzung am 27.01.2015 anlässlich der Beratungen zum Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan TH22 fest, dass der vorliegende Bebauungsplan den im Gewerbegebiet Gieselweg/Harxbütteler Straße ansässigen Unternehmen im Rahmen der Umgangsgenehmigungen, trotz anders lautender Stellungnahmen der Verwaltung, die Möglichkeiten für umfangreiche Kapazitätserweiterungen insbesondere im Bereich der Konditionie-rung von radioaktiven Abfällen einräumt.
Wir fordern die Stadt Braunschweig, das staatliche Gewerbeaufsichtsamt und das Mi-nisterium für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Landes Niedersachsen auf, in ihrer jeweiligen Zuständigkeit alles zu tun, um eine solche Produktions- und Kapazitätserweiterung, die mit nicht absehbaren Folgen für die Verkehrssituation in Thune und Wenden, erhöhten Emissionsbelastungen und höheren Risiken bezüglich der Strahlenbelastung verbunden wäre, zu verhindern.
Im Gegensatz zur Verwaltung in Drucksache 17639/15 vom 16.06.2015 sprechen wir uns mit Nachdruck gegen die Empfehlung aus, den Satzungsbeschluss in der vorgelegten Form herbei zu führen.

Nachfolgende Ausführungen begründen unsere ablehnende Position:
 Der Standort des derzeitigen Industrie- zukünftigen „Gewerbegebietes“ wurde seit seiner Installation in Frage gestellt.
Trotz der kontinuierlichen Veränderungen (bauliche Erweiterungen, betriebliche Veränderungen, Änderungen der Handlungsfelder, Erweiterung von Umgangsgenehmigungen mit verschiedensten Materialien u.a. auch nuklearem Material) wurde es seitens der Verwaltung versäumt, den Standort neu zu überprüfen und neu zu bewerten – gleichermaßen wurden viel zu weit gefasste Umgangsgenehmigungen für nukleares Material in der Zuständigkeit von Land und Bund nicht auf ein angemessenes Maß reduziert.
Trotz der Gesundheitsfürsorgepflicht der Stadt Braunschweig und des Landes Niedersachsen gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wurde diese schleichende Entwicklung unkritisch zugelassen und erschwert nunmehr konzeptionelle Neuorientierungen bezüglich einer Entwicklung des Stadtbezirks im Rahmen des zur Zeit laufenden Integrativen Stadtentwicklungskonzeptes.

 Das Planungsziel ein verträglicheres Nebeneinander zwischen dem bestehenden Gewerbestandort und der schutzbedürftigen Nachbarschaft zu schaffen, indem der Gewerbestandort in seiner Ausdehnung räumlich begrenzt und die Zulässigkeit von Abfallentsorgungsanlagen und anderen störenden Nutzungen neu geregelt werden soll, ist aus unserer Sicht unzureichend verfolgt worden. Grundsätzlich wurde im Laufe der Jahre eine Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes zugelassen, sodass die bereits vor der Ansiedlung der Firma Buchler vorhandene Wohnbebauung, die Schulen und die Kindergärten nicht genügend Sicherheitsabstand haben, was ein erträgliches Nebeneinander in Frage stellt.

Trotz Rückstufung zum Gewerbegebiet und Reduktion von Gewerbeflächen steht nach neustem Planungsstand für EZN mehr Erweiterungsfläche zur Verfügung. TH22 erlaubt das Doppelte an Bauvolumen im Bestand als bisher schon möglich ist. Das zusätzlich in das Gewerbegebiet hinein genommene Gelände von Eckert & Ziegler stellt eine Erweiterungsmöglichkeit für die Betriebe dar, die mit radioak-tiven Stoffen arbeiten.
 Zur Verträglichkeit zwischen Wohnbebauung und Gewerbestandort gehört auch die Betrachtung des Restrisikos. Durch den neuen Bebauungsplan wird aus unse-rer Sicht kein weiter gehendes Schutzniveau erreicht, was auch durch eine für die Stadt erstellte gutachterliche Stellungnahme belegt wird. Auch das Risiko, welches aus der Nähe des Plangebietes zum Flughafen BS/WOB resultiert wurde in der Behandlung der Einwände unzureichend gewürdigt - Gutachten über Aus-wirkungen von Flugunfällen wurden laut Schreiben der zuständigen Planfeststellungsbehörde für den Flughafenausbau vom 26.3.2015 in dem damaligen Verfah-ren weder erstellt noch berücksichtigt.
Unbefriedigend ist ebenfalls der Verweis der Verwaltung, dass mit der kommunalen Bauleitplanung nicht in die Regularien des Atomrechts eingegriffen werden kann. Weder können durch die Bauleitplanung erteilte strahlenschutzrechtliche Genehmigungen verändert oder außer Kraft gesetzt noch können Grenz- oder Richtwerte anderer Fachgesetze, wie z. B. der Strahlenschutzverordnung, verändert werden“.
Hier fehlt uns das bekennende Bemühen die angesprochenen Änderungen bei Land und Bund einzufordern.
 Bei der Bewertung von Anliegen und Anträgen seitens der Firmen im Gewerbegebiet ist die Stadt Braunschweig stets gehalten bei ihren Entscheidungen die Glaubwürdigkeit und Reputation der Firmen zu berücksichtigen. Im Umgang mit den Firmen lassen sich nachfolgende kritische Anmerkungen treffen:

o Die Firmen haben trotz geltender Veränderungssperre Bauanträge gestellt und, wie sich am Beispiel der Schaffung eines behindertengerechten Eingangs von GE Healthcare zeigt, bislang nicht realisiert. Bei abgelehnten Maßnahmen musste sich die Stadt Verzögerungstaktiken vorwerfen lassen.

o Noch immer verheimlichen die ansässigen Firmen ihr strahlendes Inventar und rechtfertigen dieses Handeln u.a. mit der Preisgabe von Betriebs-geheimnissen und mit der eventuellen Gefahr von Terroranschlägen. In Abschätzung des Gefahrenpotentials für Anwohnerschaft, Schulen und Kindergärten in einem Umkreis von 300 bis 400 Metern sollte dies eher eine Offenlegung rechtfertigen.

oWurde in der Ausgangslage in einer Verwaltungsvorlage nur von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen auf dem Buchler-Gelände ausgegangen, befinden sich in Wirklichkeit nicht nur schwach- und mittelradioaktive, sondern auch hoch strahlende Materialien vor Ort.
Dieses Material befindet sich nach wie vor dort und konnte wegen der hohen Strahlung bis heute nicht fortbewegt bzw. behandelt werden.

o In einem geprüften Fall arbeitete eine Firma auf dem Gelände ohne jemals angemeldet gewesen zu sein. In einem anderen - noch nicht abgeschlossenen Fall geht es um widerrechtlich abgestellte Container mit nuklearem Restmüll auf dem Betriebsgelände. Trotz festgestellter Widerrechtlichkeit
und Aufforderung seitens der Stadt die Container zu entfernen, befinden sie sich immer noch auf dem Firmengelände, da sich der eigens für die La-gerflächen für Transportcontainer seit dem 26.03.2014 vorliegende Bau-antrag wegen anhängiger Gerichtsverfahren noch in Bearbeitung befindet. Die vorliegende Planung lässt darüber hinaus den Schluss zu, dass sich bei positiver Bescheidung das „defacto Zwischenlager“ manifestiert.
Außerdem konnte festgestellt werden, dass sich die Anzahl der Container vergrößert hat.

o In jüngster Vergangenheit wurde ebenso widerrechtlich ein Gelände eingezäunt, obwohl der Satzungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan noch nicht gefasst wurde. Zudem befindet sich der Zaun gemäß neuem Plan wohl außerhalb des zukünftigen festgeschriebenen Areals.
Im Außenbereich können aber Zäune und Einfriedungen nicht genehmigungs-frei gebaut werden.
Zunächst kam es sogar zu einer ersten Zaunerrichtung. Dieser Zaun musste wieder abgebaut werden, weil er die Maximalhöhe von 2 Metern deutlich überschritt.

o Mangelnde Offenheit und Transparenz kennzeichnen die zukünftigen Entwicklungen der alten und neuen Geschäftsfelder von EZN.
Auf der einen Seite werden erweiternde Modernisierungsmaßnahmen ins Feld geführt, die auch mit der vermehrten Entsorgung und Rücknahme von eigenen radioaktiven Abfällen verknüpft sind – auf der anderen Seite ist von Konditionierung und Verpackung von radioaktivem Fremdmüll im neuen Arbeitsfeld „Umweltdienste“ die Rede. Was aus dem Braunschweiger Betrieb heraus als unwesentliche Erweiterung mit überschaubarem Charakter beschrieben wird, wird von Dr. Eckert am 03.06.2015 vor seinen Aktionären als Millionengeschäft gepriesen und legt damit den Verdacht nahe, dass am Standort Braunschweig wohl doch atomare Abfallwirtschaft in großem Stil geplant ist. Dass der Standort Braunschweig von der Bundes-regierung als einer von sechs bundesweiten Standorten zur Konditionie-rung von Atommüll geführt wird ist ein weiterer Beleg dafür.

Allein diese als nicht vollständig zu erachtenden Ausführungen belegen eindeutig, dass die Stadt Braunschweig gut beraten wäre für die weitere Entwicklung am Gewerbestandort ein engeres Korsett zu schnüren als das bisher vorgelegte.
Eine Neubefassung muss, so wie vom Verwaltungsgericht Braunschweig bereits gefordert, ein klares positives Ziel für die zukünftige Entwicklung des Stadtgebietes Braunschweig zugrunde legen und dagegen abwägen.

Hartmut Kroll, SPD
Henning Günther, SPD
Uwe Kutschenreiter, SPD
Carsten Schröter, Bündnis90/die Grünen
Astrid Buchholz, BiBS

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