Fazit der Sondergruppe Stadtverwaltung/Bahn/Polizei vom 17.6.2011)"Der abschließende Bericht zum tödlichen Unfall am 24.2. sieht aufgrund von menschlichem Fehlverhalten keinen zwingenden Handlungsbedarf, die Sicherheit am Bahnübergang zu erhöhen. [...]
Durch den tödlichen Unfall ist der Bahnübergang stärker in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Eine gemeinsame und im Anbetracht des langen Realisierungszeitraums positive Pressearbeit (DB/Stadtverwaltung) zur Sicherung und Neuplanung des Bahnübergangs ist erforderlich." (
(Quelle: Akteneinsicht der BIBS in die Sonderakten der Stadt)"Das eingerichtete Provisorium sichert offensichtlich ausreichend den dortigen Bahnübergang..."
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www.presse-service.de/data.cfm/static/823886.html?CFID=1722913&CFTOKEN=20424795
... sieht aus wie eine Gedenktafel und kann auch nicht mehr als eine Gedenktafel ausrichten.
Hilflosigkeit und Ignoranz im Braunschweiger Norden haben nun zwar ein Gesicht bekommen, aber eine wirksame Absicherung der gefährlichen Kreuzung ist das nicht...
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Hallo Herr W.,
genau das, nämlich eine Neuauflage der Demonstration der BI´s wie bereits einmal 7.9.2011, wurde gestern im Sprecherrat/Plenum der BIBS besprochen.
Über konkrete Termine bzw. dann den Aufruf werden wir Sie informieren
Viele Grüße
Peter Rosenbaum (BIBS-Fraktionsvorsitzender)
P.S.: siehe:
> Chronologie der Ereignisse
>
> 07.09.2011:
> Die BI Kralenriede und der AK GHS Schuntersiedlung organisieren einen Demonstrationsmarsch ausgehend vom Tostmannplatz bis zum Bahnübergang Steinriedendamm/Forststrasse unter dem Motto "WIEVIEL MENSCHENLEBEN FÜR EINE SCHRANKE?" Die Abschlusskundgebung findet am Bahnübergang mit ca. 60-70 TeilnehmerInnen aus Kralenriede und der Schuntersiedlung
>
> 22.09.2011:
> Antrag zum Thema "Sicherheit am Bahnübergang Steinriedendamm" für den Bau- und Feuerwehrausschuss am 05.10.2011 ....
> www.braunschweig-online.com/bibs-forum/38-flughafenausbau/5978-verkehrssituation-wegen-sperrung-grasseler-strasse.html?limit=6&start=30#6603
Am 17.04.2012 16:24, schrieb Herr W.
> Liebe BIBSler
>
> Ihr schreibt:
>
> "Neben dem Planverzicht fordert die BIBS-Fraktion im Bauausschuss am 24.04., dass bis zum Einbau der Schranken eine Girlandensicherung mit Bahnübergangsposten (wie im Januar 2012 bereits durchgeführt) erfolgt."
>
> Girlanden schön und gut – aber:
>
> Ihr solltet den Bahnübergang einfach mal sperren für 24h. Kurzfristig angekündigt. Und an einem Samstag. Sowohl für Autofahrer, als auch den Bahnverkehr selber. So machen das der Wutbürger heute! Und die Presse hat dann auch was lecker zu futtern.
>
> Herzlich
> W.
>
>
>
>
>
>> Sehr geehrte Damen und Herren,
>>
>> anbei finden Sie eine Presseerklärung der BIBS-Fraktion im Braunschweiger
>> Stadtrat zu der Äußerung der Deutschen Bahn AG, die Sicherung am
>> Bahnübergang Steinriedendamm sei "optimal" sowie der Aussage, es gäbe keine
>> planungsrechtliche Möglichkeit, auf Plangenehmigungs- und
>> Planfeststellungsverfahren zu verzichten.
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>> i.A.Sebastian Barnstorf
>>
>> 17.4.2012
>>
>> BIBS-Fraktion weist Aussagen der Deutschen Bahn AG zum Bahnüber-gang Steinriedendamm als falsch zurück
>> Mit Empörung reagiert die BIBS-Fraktion auf die Aussagen von Bahnsprecher Eckbert Meyer Lovis im Interview mit Radio Okerwelle vom 12.04.2012: Die Äußerungen des Pressesprechers zum Planverfahren sind schlichtweg falsch, die Aussage zum derzeitigen Sicherheitsstand ist so nicht hinnehmbar.
>> Im Interview äußert sich Meyer Lovis zur Möglichkeit des Planverzichts, der das langwierige Plangenehmigungsverfahren zum Einbau von Halbschranken abkürzen würde, wie folgt: „So etwas gibt es rechtlich einfach nicht.“
>> Diese Aussage ist schlichtweg falsch!
>> Vielmehr sieht das Planungsrecht für Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn AG, die vom Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Planfeststellungsbehörde auf Antrag genehmigt werden müssen, in seinen „Planfeststellungsrichtlinien für den Erlass planungsrechtlicher Zulassungsentscheidungen“ ausdrück-lich folgende drei Varianten vor:
>> 1. Planfeststellungsverfahren (umfangreichstes Verfahren und durchzuführen bei wesentlicher Bedeutung des Vorhabens)
>> 2. Plangenehmigungsverfahren (umfangreiches Verfahren und durchzuführen bei etwas weniger wesentlicher Bedeutung des Vorhabens)
>> 3. Planverzicht in Fällen unwesentlicher Bedeutung (§ 18 AEG i.V. m. § 74 VwVfG, § 2a Nr. 4 MBPiG) (siehe Anhang ab S. 65ff und S. 129)
>> „Das Eisenbahn-Bundesamt in Köln hat uns gegenüber den sog. Planverzicht als Möglichkeit bei der Neugestaltung von Bahnübergängen ausdrücklich bestätigt. Es ist schon sehr verwunderlich, dass die Deutsche Bahn AG von der Möglichkeit des Planverzichts nichts weiß oder wissen will“, so BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs.
>> Als geradezu unerträglich erachtet die BIBS-Fraktion in diesem Zusammenhang die Aussage des Bahnsprechers: „Die Sicherheit am Bahnübergang ist optimal.“
>> „Man kann ja noch verstehen, dass ein Pressesprecher sich nicht mit allen rechtlichen Detailfragen auskennt – dass er sich allerdings nach drei Toten seit Anfang 2011 dann aber noch zu dieser Aussage hinreißen lässt, ist einfach nicht mehr hinnehmbar.“
>> Die BIBS-Fraktion fordert die Deutschen Bahn AG auf, nun unverzüglich einen Antrag auf Planverzicht beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt einzureichen. Dort ist bisher noch überhaupt kein Antrag eingegangen (auch nicht zur Plan-feststellung oder Plangenehmigung).
>> Neben dem Planverzicht fordert die BIBS-Fraktion im Bauausschuss am 24.04., dass bis zum Einbau der Schranken eine Girlandensicherung mit Bahnübergangsposten (wie im Januar 2012 bereits durchgeführt) erfolgt.
>> Gez.
>> Dr. Dr. Wolfgang Büchs BIBS-Ratsherr
>> Anlage
>> - Planfeststellungsrichtlinien des Eisenbahn-Bundesamtes (abrufbar auch unter www.eba.bund.de/cln_031/nn_201954/SharedDocs/Publikationen/DE/Infothek/PF/Planfeststellung/23__pf__richtlinien.html ).Haben Sie schon unseren BIBS-Newsletter
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Todesgefahr Bahnübergang
Mehrere tödliche Unfälle an einem unbeschrankten Bahnübergang - und die Deutsche Bahn braucht Jahre für den Schrankenbau?
...
[Bahnsprecher Egbert Meyer-Lovis]:
"Das ist die jetzige Planung. Und das ist auch sehr engagiert ... [es ist] eine Kreuungsvereinbarung zu schließen.
Das heißt, alle Beteiligten müssen das Geld auf den Tisch packen, dann das Rechtliche durchlaufen...europaweit ausschreiben... und danach dürfen sie bauen... Ende 2014.
Und das ist dann wirklich ganz schnell..."
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