Holger Herlitschke:
NEIN Peter! Genau DAS habe ich nicht gesagt!
Es geht nicht um Halbwissen, sondern um das Wort im Munde umdrehen!
Nicht ein neues Zwischenlager wird ausgeschrieben, sondern Konditionierungsleistungen müssen ausgeschrieben werden. Das ist etwas völlig anderes! Um solche Leistungen konnte und kann sich EZN schon immer bewerben. Und zudem habe ich eindeutig gesagt, dass es hier kein neues Zwischenlager geben wird.
Sorry, aber ich muss Dir mal wieder Stimmungsmache vorwerfen, wenn Du meine Äußerungen einfach immer wieder falsch wiedergibst!
Ich hatte mit Dir anderes verabredet und gehofft, Du würdest Dich daran halten.
So halte ich es schlicht für nicht möglich, vertrauensvoll mit Dir zusammen zu arbeiten. Schade, dabei hatte ich schon einen Funken Hoffnung nach unserem Gespräch... aber offenbar geht das nicht mit Dir.
29. November um 20:31 via Handy
Annette Sonnenberg:
Ich versuche mal, von Eurer Auseinandersetzung wieder zur Sache zurückzukommen. Dabei stelle ich aber fest, dass es mich wenig beruhigt, "dass es hier kein neues Zwischenlager geben wird" (was heißt dabei denn "neues" - ist da nicht faktisch schon eins?). Selbst wenn es "nur" um Konditionierungsleistungen geht, hieße das, dass Fässer o.ä. aus Leese hierher kommen sollen, und zwar vermutlich in nicht geringem Umfang.
Warum war das denn nicht für die Öffentlichkeit bestimmt? Sieht die Verwaltung bzw. das Rathaus die Sachlage nicht schon als Grenzüberschreitung an, die es nötig machen würde, die Sicht der Anwohner zu berücksichtigen?
Solange keiner deutlich sagt, von welcher Größenordnung wir hier sprechen, muss man nach den bisherigen Erfahrungen doch wohl davon ausgehen, dass es dabei um Volumina / Aktivitäten... geht, die im Fall der Veröffentlichung einen öffentlichen Aufschrei zur Folgen hätten.
Holger, Peter, bitte streitet Euch nicht um Worte. Die Tatsache, dass Leeser Müll in unbekanntem Ausmaß hierherkommen soll, scheint Konsens zu sein und reicht schon, um von der Politik schützendes Handeln erwarten zu können.
29. November um 20:47
Peter Rosenbaum
Ach Holger, nun wieder der Streit um Worte beim Reizpunkt Leese, dann eben mal hier, wie sich das behördenintern anhört:
... dass die Firma E&Z eine Ausweitung der Konditionierung radioaktiver Abfälle am Standort in Thune nach einer Schließung des Zwischenlagers in Leese avisiert. Bei der erforderlichen europaweiten Ausschreibung der Konditionierung der in Leese gelagerten Abfälle hätte E&Z, auch aufgrund der räumlichen Nähe, gute Aussichten auf eine Beauftragung. ln Verbindung mit der nicht ausgbschöpften Umgangsgenehnrigung kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass sich in Thune ein nationaler Standort für die Entsorgung radioaktiverAbfälle etabliert...
das kennst Du doch auch Holger, oder? Die übrigen (übereinstimmenden Punkte) scheinen dacor zu sein.
29. November um 20:52
Holger Herlitschke
@ Anette Sonnenberg:
& @ Peter:
Ja, mich beruhigt das auch nicht, dass es "nur" um Konditionierungen geht.
Aber das ist keine Neuigkeit! EZN konnte schon immer solche Leistungen anbieten und, im Rahmen der (hohen) Umgangsgenehmigungen hier bearbeiten (möglicherweise ist das auch schon mehr geschehen, als uns allen bekannt).
Das EZN diese "Kompetenzen" bei jeder Gelegenheit wie Sauerbier anbietet ist doch auch klar! Eben auch in der Diskussion zu den Kapazitätsengpässen in Leese.
Das Schreiben insoweit doch in keiner Weise überraschend!
Ich hatte Dir die Antwort aus Hannover dazu gesagt, Peter. Leider ist die nicht öffentlich zu machen. Daher hier nicht wieder zu geben. Mich nervt das auch!
Aber darum geht es nicht. Es ist eben doch wichtig, ob hier ein formal genehmigtes Zwischenlager entstehen kann, oder ob es 'nur' ein de facto Zwischenlager ist.
Das eine ist eine genehmigte Anlage, das andere nicht und damit illegal oder zumindest halblegal. Klare Aussage aus dem MU ist aber, dass sich natürlich alle am Standort an Recht und Gesetz halten müssen. Ich ärgere mich deshalb so über Deine Verdrehung, Peter, weil Du den Eindruck erweckst, das Land, Stadt und hiesige Politik nichts anderes zu tun haben, als auf ein Zwischenlager hier vor Ort hinzuwirken und eigentlich verdeckt alle zusammen arbeiten.
Das ist Unsinn und für meine Person und die Grünen eine bösartige Unterstellung.
Zum Thema EU weite Vergabe von Konditionierungsleistungen ist zu sagen, dass das natürlich passieren kann. Das Land muss z.B. die Umkonditionierung defekter Fässer aus Leese (oder woanders her) oder auch sonstige Abfallkonditionierungen ausschreiben. EZN und andere können sich bewerben und auch den Zuschlag erhalten. Das ist doch überhaupt keine Neuigkeit! Das ist ja der Grund, warum wir hier eben nicht nur den B-Plan ändern müssen, sondern, viel viel wichtiger, die Umgangsgenehmigungen absenken müssen, damit auch Ausschreibungen wegen fehlender Umgangsgenehmigungen hier nicht her vergeben werden können. Merkst Du es, Peter? Wir drehen uns im Kreis, weil wir wieder bei unserem alten Streitpunkt sind, wer für was zuständig ist. Stefan Wenzel ist da eben viel mehr gefragt als wir hier in BS!
Aber genau an dieser Stelle arbeite ich schon seit Wochen. Leider mahlen die Ministeriumsmühlen sehr langsam.
29. November um 21:14 via Handy ·
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Mündliche Anfrage 7 Heidemarie Mundlos (CDU) 03.06.1998 Drucksache 14/49
< www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F14%5F2500/0001-0500/14-0049.pdf > (S.5-6)
Antwort Umweltministerium Plenarprotokoll 14/6
< www.landtag-niedersachsen.de/infothek/steno/steno%5F14%5FWP/endber006.pdf > 11.06.1998 S. 397-399
Anfrage von Frau Mundlos:
"...Vorwürfe...wegen der Zwischenlagerung von radioaktivem Abfall auf dem Gelände der Firma Amersham Buchler in Braunschweig"
Da heisst es in der Antwort der Landesregierung
"Im Vierten Teil der Strahlenschutzverordnung – Ablieferung radioaktiver Abfälle – sind verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung radioaktiver Abfälle eröffnet.
Zu nennen sind hier die Alterna- tiven: unmittelbare
Ablieferung radioaktiver Abfälle vom Abfallverursacher an ein Bundesendlager (§81), Ablieferung an eine Landessammelstelle und von dort die Abführung an ein Bundesendlager (§ 82) sowie die Genehmigung oder Anordnung einer anderweitigen Zwischenlagerung, die zum Ruhen der Ablieferungspflicht für die Dauer der Zwischenlagerung führt.
Für letzteres käme das Abfallager Gorleben oder die Zwischenlagerung in den Betriebsstätten der Firma Amersham-Buchler in Frage.
Aus Gründen der Transportvermeidung, der Strahlenminimierung und weil die Firma bereits über die notwendigen Genehmigungen verfügt, ist die Entscheidung für eine Zwischenlagerung in Einrichtungen der Firma Amersham-Buchler gefallen. Damit erfüllt die Landesregierung für sich die Forderungen, die sie auch gegenüber den Betreibern kernetechnischer Anlagen erhebt."
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Ging das am Braunschweiger Rathaus alles vorbei?
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