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Erst die  spontane Demonstration von Feuerwehrleuten am 14.11.2012 vor der letzten Ratssitzung im November brachte Bewegung in die Angelegenheit und die Stadtverwaltung wie Ratsparteien auf Trapp.
(Siehe dazu auch "Braunschweigs Feuerwehr demonstriert" )

Am 11.12.2012 machten nun die zuständigen Ausschüsse den Weg zur Bezahlung der geleisteten Überstunden rückwirkend ab 2002 frei.
Die Stadt verzichtet dann in dieser Angelegenheit („Ausgleichszahlungen an Feuerwehrbeamte“)  gegenüber den Betroffenen auf die Einrede der Verjährung ab dem Jahre 2002 und sagt den Feuerwehrbeamten zu, "keine unterschiedliche Behandlung der Fälle mit und ohne Antragstellung auf Mehrarbeitsvergütung für die ab 2002 geleisteten Überstunden der Feuerwehrbeamten" vorzunehmen (zitiert aus dem Beschluß).

Vorausgegangen war in der November-Ratssitzung eine Dringlichkeitsanfrage der Grünen, die hier dokumentiert ist.  
 

Allerdings müssen auch noch der Rat am 18.12.2012 sowie 90% der betroffenen aktiven Feuerwehrbeamten zustimmen.



 

Bundesverwaltungsgericht hatte höchstrichterlich festgestellt, dass für die ab 2001 geleisteten Überstunden der Feuerwehrbeamten ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe der Sätze der Mehrarbeitsvergütung besteht.
Die Stadt hatte daraufhin bereits im Haushalt die Ausgaben von über 4 Mio.€ eingeplant, allerdings bislang rechtliche Bedenken gegen die Auszahlung an die Feuerwehrleute geltend gemacht.

 

 

 

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