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August 1914: Erschießung von Geiseln in der Region um Roselies

Wiederholt wird bezweifelt oder relativiert, welche Schuld für Kriegsverbrechen deutschen und dabei auch braunschweigischen Regimentern zukommt.

Der Braunschweig-Spiegel hat dazu einen Recherche-Artikel von Karl-Friedrich Eckhardt veröffentlicht, in welchem in einem link der eingesetzte Generalgouverneur am 28.2.1915 aus Brüssel zu Geiselerschießungen von Priestern Stellung nimmt. 
Wegen der Hinrichtungen war es zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan zu diplomatischen Verstimmungen gekommen. 

In der Stellungnahme werden u.a. die Exekutionen aufgelistet:

 

 

Der General-Gouverneur
in Belgien Brüssel, den 28. Februar 1915
Sektion IIb Nr. 3841
Urschriftlich mit Anlagen dem Generalquartiersmeister West zurückgereicht.

Die für den Bereich des Generalgouvernements abgeschlossenen Ermittlungen haben
folgendes ergeben:
A. 1. Im Bistum Namur sind 26 Priester getötet worden, 25 erschossen, 1 gehängt.
2. Im Bistum Lüttich sind 6 Priester erschossen.
3. Im Bistum Mecheln sind 13 Priester erschossen.
4. Im Bistum Tournai sind 2 Priester

[...]   (Quellentext auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung - nicht direkt
verlinkbar. (http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/ersterweltkrieg)).


Die Exekution des Pfarrers von Roselies, Joseph Pollart, war demnach kein Einzelfall, sondern Teil einer Strategie zur Abschreckung und Niederhaltung der ganzen Zivilbevölkerung. Den Exekutionen und Verbrennungen ganzer Ortschaften fielen - wie in Roselies  - neben den Priestern nach Schätzungen rd. 5.000 Zivilpersonen zum Opfer.

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