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Hierzu gibt es einen  interessanten Artikel auf - http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/friede-wird-buergerpflicht-1/

Zitat aus dem taz-Artikel:
Nach dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen CDU und FDP sollen in Niedersachsen künftig alle Versammlungen verboten sein,
mit denen "eine einschüchternde Wirkung verbunden ist".
Strafbar macht sich, wer dazu beiträgt, dass eine Versammlung "nach dem äußeren Erscheinungsbild paramilitärisch geprägt wird oder sonst
den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt".


Hier stellt sich die Frage,  welche Motivation gibt es  das Versammlungsrecht weiter einzuschränken?
Dient es eventuell schon zur Vorbereitung,  um sich auf Proteste bei den Atommülltransporten von ASSE nach Konrad vorzubereiten?
Hoffentlich wird dieses Vorhaben weiter kritisch in Frage gestellt! In Bayern wurde bei einem ähnlichen Versuch vor dem
Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht hatte dort die anlasslose Videoüberwachung bemängelt.
Hier soll ein Grundrecht "Grundrecht auf Versammlungsfreiheit" weiter beschnitten werden!

Zitat aus dem taz-Artikel:
Niedersachsen will die Überwachung darum an Bedingungen knüpfen. So sollen der Versammlungsleiter künftig Auskünfte
über sich und, auf Verlangen, auch über diejenigen herausgeben, die bei den Versammlungen als Ordner eingesetzt werden.
Wenn ein Versammlungsleiter oder ein Ordner "ungeeignet ist, während der Versammlung für Ordnung zu sorgen", kann er von der
zuständigen Behörde abgelehnt werden.


Wer entscheidet über die Eignung eines Leiters?

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um die Obrigkeit zufriedenzustellen?

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