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Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig schon 
am 30.8.2012 beschlossen, dass die Klage eines unterlegenen Bewerbers für die
Zuteilung einer UKW-Frequenz durch die NLM aufschiebende Wirkung hat. Das Gericht befand, dass der Zuweisungsbescheid der NLM vom 13.7.2012 sich
im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als rechtswidrig erweisen wird. Grund: Die NLM hat bei der Zuweisung das Auswahlkriterium der Anbietervielfalt nicht
zutreffend erfasst. Für nicht Eingeweihte: Es geht hauptsächlich um die "Braunschweiger Zeitung", die 43% Anteile an "Radio38"
gehabt hätte und schon im Printbereich eine marktbeherrschende Stellung in
Braunschweig hat.
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