"Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) fördert und bewahrt die kulturellen
und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig. Mit den Erträgnissen aus
dem Teilvermögen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds unterstützt
die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz kirchliche, kulturelle und soziale Projekte."
Neustes kirchliches, kulturelles und soziales Projekt: Fällung einer Jahrzehnte alten
Buche im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Querumer Forst und Verkauf an einen
bedürftigen Gifhorner. Der bestätigt am 10.5.2010 beim Zerlegen der Buche: "Die
hat mir die SBK verkauft".
Anstiftung zum Rechtsbruch? Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Verlängerung der Start- und Landebahn
des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007 enthält die Auflage:
"Dem Maßnahmeträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen
der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur
außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar
durchzuführen."
sowie die Feststellung zum Artenschutz:
"Eine Beeinträchtigung von Eiern und aktuell genutzten Nestern ist dadurch ausgeschlossen,
dass die Gehölzrodungsarbeiten für die eigentliche Baumaßnahme und für die Herstellung
der Hindernisfreiheit, die zu einer Entfernung aller Brutmöglichkeiten führen, nur in der
Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar, und damit nur außerhalb der Brutsaison, durch-
geführt werden dürfen."
Das Nds. Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 20. Mai 2009 diese Auflage
bestätigt. Im offensichtlich rechtsfreien Raum Querumer Forst schert sich die herrschende
Clique allerdings den Teufel drum.