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Kaminholz

 

"Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) fördert und bewahrt die kulturellen

und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig. Mit den Erträgnissen aus

dem Teilvermögen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds unterstützt

die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz kirchliche, kulturelle und soziale Projekte."

Neustes kirchliches, kulturelles und soziales Projekt: Fällung einer Jahrzehnte alten

Buche im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Querumer Forst und Verkauf an einen

bedürftigen Gifhorner. Der bestätigt am 10.5.2010 beim Zerlegen der Buche: "Die

hat mir die SBK verkauft".

 

Anstiftung zum Rechtsbruch? Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen

Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Verlängerung der Start- und Landebahn

des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007 enthält die Auflage:

 

"Dem Maßnahmeträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen

der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur

außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar

durchzuführen."

 

sowie die Feststellung zum Artenschutz:

 

"Eine Beeinträchtigung von Eiern und aktuell genutzten Nestern ist dadurch ausgeschlossen,

dass die Gehölzrodungsarbeiten für die eigentliche Baumaßnahme und für die Herstellung

der Hindernisfreiheit, die zu einer Entfernung aller Brutmöglichkeiten führen, nur in der

Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar, und damit nur außerhalb der Brutsaison, durch-

geführt werden dürfen."

 

Das Nds. Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 20. Mai 2009 diese Auflage

bestätigt. Im offensichtlich rechtsfreien Raum Querumer Forst schert sich die herrschende

Clique allerdings den Teufel drum.

 

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