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nachträgliche Verfälschung eines gerichtlich bestätigten Beschlusses

 

Ein Freibrief musste her, weil die Flughafen-Ausbauer wegen des vereisten Bodens bis Ende Februar zwar  das Fällen der Bäume schafften, aber nicht mehr das  Herausholen des Wurzelwerks.

Als das absehbar war, wurde die zuständige Landesbehörde (Nieders.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) am 6.2.2010 eingeschaltet und um eine "Klarstellung", gebeten, dass die rechtlich bindende Vegetationsperiode vom 1. März bis 30.September ganz anders zu verstehen sei, als im Planfeststellungsbeschluß vom Januar 2007 geschrieben steht.


 

Während  im Planfeststellungsbeschluss steht, dass während der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September auf baubedingte Rodungen zum Schutze von Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten sei, reduziert obiger Freibrief das "Schutzobjekt" auf die Vögel, Nester und Eier.

Die übrigen Tierpopulationen und die Pflanzenwelt im Planfeststellungsbeschluss werden einfach wegdefiniert.

 

Als weitere Manipulation wird der Begriff der "Rodungen" wird auf das Fällen der Bäume umdefiniert, was aber das "Entfernen der Wurzelstrünke" nicht umfasse.


Am Ende wird dann auch noch - für alle Fälle - "klargestellt", dass "sämtliche erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen" dem Planfestellungsbeschluss zum Vegetationsschutz nicht entgegenstünden.


Auf diesen Freibrief stützen sich nun die Ausbaubefürworter von SPD und CDU, die im Rat der Stadt Braunschweig verpflichtet gewesen wären, das rechtswidrige Vorgehen der Flughafengesellschafter VW, Wolfsburg und Braunschweig zu stoppen.


Das Verwaltungsgericht ist nun am Zuge. Darauf verlassen wollen sich die

Bürgerinnen und Bürger vor Ort allerdings nicht, sie stoppten am Donnerstag - am Feiertag! - erneut die große Rodungsmaschinerie, die Arbeiter wurden nach hause geschickt.


 

 

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