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Quelle: waggum-online

 

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt führte im November 2011 mit zwei Flugzeugen Anflüge zum Testen eines Systems für parallele Anflüge auf einen Flughafen über der Stadt Braunschweig durch. Kamen sich die Flugzeuge dabei zu nahe?

 

Die Tests fanden über der Stadt Braunschweig und damit über bewohntem Gebiet statt. Bürgerinnen und Bürger beobachteten die nach ihrer Ansicht gefährlichen Annäherungen der beiden eingesetzten Flugzeuge über ihren Köpfen.


Für Flüge nach Instrumentenflugregeln sind bestimmte Mindestabstände der beteiligten Flugzeuge einzuhalten. Bei den Versuchen wurden zwar Navigationsinstrumente eingesetzt und die Anflüge wurden nach deren Vorgaben geflogen, die Flüge selbst wurden aber vermutlich unter Sichtflugregeln durchgeführt.


Für Flüge unter Sichtflugregeln bestimmen die Federal Aviation Regulations (FAR):

 

"No person may operate an aircraft so close to another aircraft
as to create a collision hazard."


Auf Deutsch bedeutet dies, dass jeder der beteiligten Piloten selbst dafür verantwortlich ist, wie weit er sich mit seinem Flugzeug einem anderen Flugzeug annähert, ohne eine Kollision der beiden Flugzeuge zu riskieren. Das heißt, die Sicherheit der Bevölkerung lag im Falle der vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt durchgeführten Tests während der Flüge allein in den Händen der von diesem Unternehmen beauftragten Piloten.

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