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Alles legal? ... das fragten die BI´s immer wieder und kamen zu erstaunllichen Informationen

 

... so auch hier im Forum unter dem Thread "Fördermittel-Erschleichung zum Ausbau eines VW-Flughafens".

Falsche Angaben in Fördermittelanträgen wurden durch die BIBS-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig aufgedeckt.

Nun drohen Kürzungen bis hin zur vollkommenen Sperre der immerhin rd. 14 Mio.€ Fördermittel.


Das weiß man in den Rathäusern Braunschweigs und Wolfsburgs zwar offensichtlich bereits seit Monaten, mindestens seit Anfang Dez.2011, kommt aber erst jetzt - und vor allem nach der Kommunalwahl - damit heraus:


 

Stadt Braunschweig
27. Dezember 2011
Dezernat VII
0200.12
AN DEN
RAT DER STADT BRAUNSCHWEIG
Förderung des Avionik-Clusters am Forschungsflughafen Braunschweig/Wolfsburg
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 mitgeteilt, dass sowohl seitens seiner Fachbereiche als auch aus der N-Bank Informationen vorlägen, die das bisherige Förderszenario möglicherweise in Frage stellten. Es handele sich dabei zum einen um die Problematik der Ausführung der „Ostum-fahrung“ für die nunmehr verlängerte Start- und Landebahn und zum anderen um die Über-prüfung der Planungsunterlagen und Berechnungen für die Start- und Landebahn durch die Oberfinanzdirektion (OFD).
Im Hinblick auf die „Ostumfahrung“ habe die Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg GmbH einen Antrag auf Planfeststellung an das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) gerichtet, der nach derzeitiger Auffassung der Behörde nur abschlägig beschieden werden könne.
Sollte die Flughafengesellschaft an ihrem Antrag festhalten und das NLStBV diesen ablehnen müssen, könne dies im Ergebnis bedeuten, dass die „Ostumfahrung“ nicht realisiert werde und demzufolge aus dem Förderszenario herauszurechnen wäre. Als Konsequenz würde dies eine Kürzung der Fördermittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € bedeuten.
In diesem Zusammenhang gibt das Ministerium den grundsätzlichen Hinweis, dass dieser Sachverhalt unter Einbeziehung drohender Kürzungen bei anderen Fördermaßnahmen für die-ses Projekt die Erreichung des Förderzwecks in Frage stellen könnte. Dies würde den Widerruf der gesamten Zuwendung von rd. 14 Mio. € nach sich ziehen.

Die drohenden Kürzungen ergeben sich aus dem derzeitigen Prüfungsstand der OFD. In einem worst-case Szenario wird eine Kürzung der Zuwendungen in Höhe von rd. 4 Mio. € in den Raum gestellt. Es geht hierbei insbesondere um Planungsänderungen, nicht durchgeführte Maßnahmen wie den Wegfall der Feuerwache sowie die Verkleinerung des Rollbahnensystems.
Der Aufsichtsrat der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH hat das Schreiben des Ministe-riums zum Anlass genommen, in der Sitzung am 23. Dezember 2011 den Planfeststellungs-antrag für die „Ostumfahrung“ zurückzunehmen. Alternativen zur „Ostumfahrung“ werden derzeit geprüft.
Der Rat der Stadt Braunschweig hatte sich in seiner Sitzung am 16. Februar 2010 (Drucksache 1429/10) mehrheitlich dafür ausgesprochen, eine „Ostumfahrung“ mit Fuß- und Radweg als Ersatz für den im Zuge der Verlängerung der Start- und Landebahn der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH entfallenden Teil der Grasseler Straße zu fordern. Eines Aufhebungs-beschlusses hierfür bedarf es nicht, da der Ratsbeschluss für die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH nur empfehlenden Charakter hat, die Gesellschaft aber hieran nicht zwingend bindet.

Derzeit befinden sich die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH in enger Abstimmung mit der N-Bank und der OFD über die Umsetzung des vorliegenden Förderbescheids. Zuletzt wurden der OFD als der für die Prüfung des Ver-wendungsnachweises zuständigen Landesbehörde am 21. Dezember 2011 umfangreiche Un-terlagen übergeben. Die Prüfung soll bis März 2012 abgeschlossen werden.
Über den Fortgang der Angelegenheit wird die Verwaltung die Ratsgremien auf dem Laufenden halten.

i.V. Stegemann

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