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Schuldenmogel auch im Land?

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12 Jahre 3 Monate her #6371 von Helmhut
SPD wirft schwarzgelber Landesregierung unseriöse Politik vor

Zum Start der Debatte über den Landeshaushalt 2012/13 hatte, einer dpa-Meldung am 7.12.2011 zufolge, "SPD-Fraktionschef Stefan Schostok der schwarz-gelben Landesregierung eine unseriöse Politik zum Nachteil Niedersachsens vorgeworfen.

«Sie haben sich in den letzten Jahren ohne konkretes politisches Konzept durchgewurschtelt», sagte Schostok am Mittwoch im Landtag in Hannover. «Während sie sich als solide Haushaltssanierer darstellen, ist die Verschuldung gestiegen.»

Einziges Ziel sei der Machterhalt gewesen. «Wir werden die Verschuldungspolitik durch eine nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik ersetzen», sagte Schostok für den Fall eines SPD-Siegs bei der Landtagswahl 2013. Steuererhöhungen sollten die staatlichen Einnahmen erhöhen."

Verfassungsklage gegen schwarzgelbe Haushaltspolitik

In dieser Woche will der niedersächsische Staatsgerichtshof über die Verfassungsklage von SPD und Grünen gegen die Haushaltspolitik der Landesregierung entscheiden.

«Die Verkündung wird am 16. Dezember sein», sagte der Präsident des Staatsgerichtshofs, Jörn Ipsen, der Nachrichtenagentur dpa am Montag in Osnabrück. Die Ladungen seien bereits verschickt.

SPD und Grüne werfen der schwarz-gelben Landesregierung unzulässige Finanz-Tricks vor. Beide Parteien hatten gegen einen Nachtragshaushalt 2009 und den Etat 2010 geklagt. Sie meinen, dass die Landesregierung bei der Höhe der Kreditaufnahmen schummelte, um in den Folgejahren mehr finanzielle Spielräume zu haben. CDU und FDP hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof
Pressemitteilung

In dem Verfahren über den Normenkontrollantrag von
1. 47 Mitgliedern der SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtags
2. 12 Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Niedersächsischen Landtags
-Antragsteller-
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klaus-Henning Lemme, Bückeburg
gegen
1. das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009 (3. Nachtragshaushaltsgesetz 2009) vom 09.11.2009 (Nds. GVBl. S. 413)
2. das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 vom 17.12.2009 (Nds. GVBl. S. 493)
wegen
- teilweiser Nichtvereinbarkeit mit Art. 71 S. 2 in Verbindung mit S. 3 Niedersächsische Verfassung (NV),
- Verletzung des verfassungsgeschützten Grundsatzes der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, sowie
- Verletzung des verfassungsgeschützten Grundsatzes der Jährlichkeit der Haushaltsplanung
ist
Termin zur Verkündung einer Entscheidung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof
anberaumt worden auf
Freitag, den 16. Dezember 2011, 11.00 Uhr.

Die Verhandlung findet in Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg,
Herminenstraße 31, 31675 Bückeburg statt.
Professor Dr. Ipsen

www.staatsgerichtshof.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13355&article_id=101301&_psmand=51

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12 Jahre 3 Monate her #6389 von Helmhut
Staatsgerichtshof bestätigt Kritik an Möllrings Haushaltspolitik

Hannover - "Der Staatsgerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit bekommen einen deutlich höheren Stellenwert als bislang. Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus Vorjahren müssen künftig zu den neu aufgenommenen Krediten hinzugezählt werden. Damit wird deutlich, wie hoch die tatsächliche Neuverschuldung in dem jeweiligen Haushaltsjahr sein wird..."
Hannover-Zeitung

Merkwürdig jedoch, in anderen Gazetten war zu lesen:
"Doppelhaushalt: Er darf so bleiben, wie er ist".
Diese Headline verspricht ja Gegenteiliges und suggeriert, dass hier eher der Landesregierung und Möllrings Schuldenmodell Recht gesprochen wurde.

So heißt es in der Presseerklärung des Finanzministeriums : "Richter räumen Übergangsfrist ein
Das bleibt dem Finanzminister nun erspart. Die Bückeburger Richter stellten zwar fest, dass die Rechen-Praxis der Regierung der Verfassung widerspreche.

Allerdings handle es sich bei dem bisherigen Vorgehen um einen "langjährige Praxis" in Niedersachsen, sagte der Vorsitzende Jörn Ipsen.
"Die Urteilsbegründung enthalte darüber hinaus vielfältige Anregungen zu den rechtlichen Grundlagen der Haushaltsaufstellung. „Wir werden sie sorgfältig analysieren und die Erkenntnisse für künftige Haushalte berücksichtigen."..."

:unsure: Langjährige Praxis also! Das Verstecken der Schuldenaufnahme in dieser Form ist Usus und soll deshalb weniger schlimm sein?

Deshalb wurde eine Übergangsfrist beschlossen, heißt es weiter. "Erst in Haushaltsbeschlüssen ab dem 1. Januar 2012 müssen nun Entnahmen aus nicht ausgeschöpften Kredit-Spielräumen aus dem Vorjahr auch als Kredit gekennzeichnet werden."

SPD sieht sich "voll bestätigt"

"Minister Möllring zeigte sich "hoch zufrieden" mit dem Urteil. Sein Kontrahent Schostock wollte sich selbst nicht als Verlierer sehen: Niedersachsens höchstes Gericht habe ihre Kritik "voll bestätigt", sagte der SPD-Fraktionschef. Der Minister könne sich nur glücklich schätzen, dass der Staatsgerichtshof eine Übergangsfrist zugestanden habe. "Es wäre zu begrüßen, wenn der Finanzminister von sich aus die Verfehlungen der vergangenen Jahre korrigieren und den Doppelhaushalt verbessern würde."
Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Aus dem Finanzministerium hieß es, dass die bisherige Praxis ohne Alternative gewesen sei - wegen der "massiven Einnahmeeinbrüche in der Finanz- und Wirtschaftskrise". Möllring will nun "ganz entspannt in den Weihnachtsurlaub gehen."
NDR

Da wird entspannt in den Weihnachtsurlaub gegangen, obgleich doch die Auflagen des Gerichts deutlich zeigen, dass hier in der Vergangenheit Kredite ausgelagert, d.h. nicht in die Schuldenrechnung des Landes mit einbezogen wurden. Und als Sieger fühlt man sich auch noch. Über die wahre Schuldenlage muss vermutlich dann die SPD demnächst Auskunft geben und wird dann auch noch vermutlich dafür verantwortlich gemacht.

Das wird auch der Braunschweiger SPD so ergehen. Das kennen wir, ist es in Braunschweig nicht ähnlich?

Gruß
Helmhut

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