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OB Hoffmann zur Offenlegung verurteilt...

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10 Jahre 11 Monate her - 10 Jahre 11 Monate her #9055 von Heiner
Gibt es hier keinen aktuellen Faden zu dieser heute entschiedenen aktuellen Frage? Ich finde die Bedienung dieser Seite wird leider immer schwieriger für den technisch unbedarften User! Da muss was geschehen.
Also eröffne ich das Thema mit diesem "unaktuellen" Foto vom 18.06.2012 aus Hamburg ("andere tun auch was...")
......
Also ich bekomme hier leider kein Foto rein.
Dann muss es eben ohne gehen.
Zufrieden bin ich damit nicht!
Letzte Änderung: 10 Jahre 11 Monate her von Heiner.

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10 Jahre 11 Monate her #9056 von Rosenbaum
Hallo Heiner,

ja, sollte auch hier nicht fehlen.
Seit heute morgen berichten verschiedene Medien, online und print.

Eine Liste der Berichte ist auch schon auf der Homepage der www.BIBS-Fraktion.de eingestellt.

Auch die neue BIBS-Zeitung, die morgen herauskommt, konnte das Ergebnis noch als letzte Meldung berücksichtigen.

Dazu auch noch unseren Stand der Akteneinsichten in die Borek-Verträge, welche noch am vergangenen Montag stattfinden konnte, weil der OB bereits eingelenkt hatte.


Grüße
Peter

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10 Jahre 11 Monate her #9057 von Rosenbaum
Akteneinsicht offenbarte
Aus Unser Braunschweig

Die Akteneinsicht offenbart die einseitige *Begünstigungen* für die Borektstiftung und sogar eine *Parteinahme Hoffmanns zugunsten Boreks in einem laufenden Gerichtsverfahren.

Zitate aus einem Schreiben von Borek an Hoffmann vom 14.6.2005:
/Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,// //... wegen der Auseinandersetzung mit Herrn Prof. Weber bitte ich um eine Ergänzung dieses Vertrages [zum Ruhfäutchenplatz und Weber-Säule], die auch notariell beglaubigt werden muß und zwar durch Hinzufügung eines Paragraphen 7 mit folgendem Wortlaut:// //"§7 Rücktrittsrecht: Die Stiftung hat das Recht, von diesem Vertrag bis zur Aufstellung der Säule jederzeit, ohne Angabe von Gründen zurückzutreten" //.// //Da am 29.6. eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht stattfindet, wäre ich Ihnen dankbar, wenn diese Ergänzung noch vor diesem Termin durchgeführt werden könnte. Richard Borek./

Die so gewünschte notarielle Beurkundung erfolgte dann am 27.6.2005, exakt so, wie von Borek gewünscht

Gebührenordnung bei Borek außer Acht gelassen
In einem weiteren Fall wollte Herr Borek kostenlos 104 Fotos der Stadt bekommen. So schrieb er am 21.11.2007 an die Stadt eine mail: "Natürlich möchten wir nicht pro Foto 35,75 € zahlen".
Das Rathaus parierte aufs Wort: "Sehr geehrter Herr Borek, vielen Dank für Ihre mail. Selbstverständlich wird die Stadt die Gebührenordnung für die Verwendung städtischer Fotos nicht zur Anwendung bringen gegenüber einem wichtigen Sponsor und Mäzen der Stadt Braunschweig. Gruß gez. im Auftrag von Dezernenten Herrn Laczny Dez.IV"


Schon klar, warum sich Herr Hoffmann einiges einfallen ließ, um diese einseitigen Begünstigungen seines "Vertragspartners" Borek nicht öffentlich werden zu lassen, oder?

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10 Jahre 11 Monate her - 10 Jahre 11 Monate her #9058 von Rosenbaum
hier die Berichterstattung in der TAZ zum Urteil:


26.04.2013



Rathaus muss Auskunft geben

Parlamentsfraktionen brauchen keine besonderen Gründe, um Akten einsehen zu düfen, sagt das Verwaltungsgericht in Braunschweig

Der Braunschweiger Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) hat eine Schlappe einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat zwei seiner Entscheidungen als rechtswidrig eingestuft. Dabei stellte es fest, dass Bürgermeister ihren Ratsmitgliedern grundsätzlich umfassend Auskunft und Akteineinsicht gewähren müssen. "Diese Anträge müssen nicht begründet werden", erklärte das Gericht.
...

www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=na&dig=2013%2F04%2F26%2Fa0030&cHash=f33eaa20a81372204dba7eefd5c9f407

Letzte Änderung: 10 Jahre 11 Monate her von Rosenbaum.

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10 Jahre 8 Monate her - 10 Jahre 8 Monate her #9425 von Nachtschatten
Ich dachte OB Hoffmann wurde zur Offenlegung verurteilt ???

Oder müssen die Parteien jetzt jedesmal Klagen, wenn diese Ihre Pflichen erfüllen wollen,- Akteneinsicht haben möchten?

In was für einer Eulenspiegelstadt lebe ich eigentlich :S .

Pressemitteilung: BIBS-Fraktion reicht erneut Klage gegen OB Dr. Hoffmann ein

Die BIBS-Fraktion reicht erneut Klage gegen Oberbürgermeister Hoffmann beim Verwaltungsgericht ein, weil er erneut Akteneinsicht verweigert.

Am 24. April hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass Oberbürgermeister Hoffmann der BIBS-Fraktion zu Unrecht Akteneinsicht in Verträge der Borek-Stiftung mit der Stadt verweigert hatte (1 A 28/13). Unter anderem führt das Gericht aus, dass der Oberbürgermeister eine Auffassung vertritt, die „fundamentalen Prinzipien der Rechtsordnung" widerspricht. Hoffmann hat gleichwohl die Zulassung der Berufung beantragt.

Jetzt sollen Lieferverträge zwischen EON und BS-Energy zur Einsicht vorgelegt werden, die für einen Gewinneinbruch in zweistelliger Millionenhöhe mit verantwortlich sind.

Der Oberbürgermeister verweigert wieder die Einsicht...".

Mehr dazu auf: www.braunschweig-spiegel.de/index.php?option=com_content&view=featured&Itemid=387




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Letzte Änderung: 10 Jahre 8 Monate her von Nachtschatten.

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