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Die Akteneinsicht offenbart die einseitige *Begünstigungen* für die Borektstiftung und sogar eine *Parteinahme Hoffmanns zugunsten Boreks in einem laufenden Gerichtsverfahren.
Zitate aus einem Schreiben von Borek an Hoffmann vom 14.6.2005:
/Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmann,// //... wegen der Auseinandersetzung mit Herrn Prof. Weber bitte ich um eine Ergänzung dieses Vertrages [zum Ruhfäutchenplatz und Weber-Säule], die auch notariell beglaubigt werden muß und zwar durch Hinzufügung eines Paragraphen 7 mit folgendem Wortlaut:// //"§7 Rücktrittsrecht: Die Stiftung hat das Recht, von diesem Vertrag bis zur Aufstellung der Säule jederzeit, ohne Angabe von Gründen zurückzutreten" //.// //Da am 29.6. eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht stattfindet, wäre ich Ihnen dankbar, wenn diese Ergänzung noch vor diesem Termin durchgeführt werden könnte. Richard Borek./
Die so gewünschte notarielle Beurkundung erfolgte dann am 27.6.2005, exakt so, wie von Borek gewünscht
Gebührenordnung bei Borek außer Acht gelassen
In einem weiteren Fall wollte Herr Borek kostenlos 104 Fotos der Stadt bekommen. So schrieb er am 21.11.2007 an die Stadt eine mail: "Natürlich möchten wir nicht pro Foto 35,75 € zahlen".
Das Rathaus parierte aufs Wort: "Sehr geehrter Herr Borek, vielen Dank für Ihre mail. Selbstverständlich wird die Stadt die Gebührenordnung für die Verwendung städtischer Fotos nicht zur Anwendung bringen gegenüber einem wichtigen Sponsor und Mäzen der Stadt Braunschweig. Gruß gez. im Auftrag von Dezernenten Herrn Laczny Dez.IV"
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26.04.2013
Rathaus muss Auskunft geben
Parlamentsfraktionen brauchen keine besonderen Gründe, um Akten einsehen zu düfen, sagt das Verwaltungsgericht in Braunschweig
Der Braunschweiger Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) hat eine Schlappe einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat zwei seiner Entscheidungen als rechtswidrig eingestuft. Dabei stellte es fest, dass Bürgermeister ihren Ratsmitgliedern grundsätzlich umfassend Auskunft und Akteineinsicht gewähren müssen. "Diese Anträge müssen nicht begründet werden", erklärte das Gericht.
...
www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=na&dig=2013%2F04%2F26%2Fa0030&cHash=f33eaa20a81372204dba7eefd5c9f407
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Mehr dazu auf: www.braunschweig-spiegel.de/index.php?option=com_content&view=featured&Itemid=387Pressemitteilung: BIBS-Fraktion reicht erneut Klage gegen OB Dr. Hoffmann ein
Die BIBS-Fraktion reicht erneut Klage gegen Oberbürgermeister Hoffmann beim Verwaltungsgericht ein, weil er erneut Akteneinsicht verweigert.
Am 24. April hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass Oberbürgermeister Hoffmann der BIBS-Fraktion zu Unrecht Akteneinsicht in Verträge der Borek-Stiftung mit der Stadt verweigert hatte (1 A 28/13). Unter anderem führt das Gericht aus, dass der Oberbürgermeister eine Auffassung vertritt, die „fundamentalen Prinzipien der Rechtsordnung" widerspricht. Hoffmann hat gleichwohl die Zulassung der Berufung beantragt.
Jetzt sollen Lieferverträge zwischen EON und BS-Energy zur Einsicht vorgelegt werden, die für einen Gewinneinbruch in zweistelliger Millionenhöhe mit verantwortlich sind.
Der Oberbürgermeister verweigert wieder die Einsicht...".
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