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Flashmobs als Arbeitskampfmittel erlaubt!

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14 Jahre 4 Monate her #257 von Ulenspiegel
Gerichtsurteil: Gewerkschaft darf
Handel mit Flashmob-Protestaktion lahmlegen

Flashmobs dürfen nun gemäß gerichtlichen Entscheids auch im Arbeitskampf eingesetzt werden.
Auch scheinbar spontane Menschenaufläufe in Geschäften können ein zulässiges Mittel im Arbeitskampf sein, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September.

Begründung zu diesem Urteil:

Demnach sind sogenannte
Flashmobs zur Unterstützung von Streiks erlaubt, solange Gewerkschaften
damit nur die eigene Schwäche ausgleichen.[...]

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) reagierte auf die Flasmobaktion der Gewerkschaft empört und wollte Ver.di solche Flashmobs verbieten lassen. Die Arbeitgeber aber verloren den Prozess in allen drei Instanzen, zuletzt beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Flashmobs seien im Arbeitskampf nicht verboten, auch wenn es sich um eine neue Kampfform handele. Eine Gewerkschaft dürfe auch neue Ideen
aufgreifen, um die Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Allerdings müsse die
Gewerkschaft jeweils als Initiatorin des Flashmobs erkennbar sein.

Dazu genüge es, wenn die Teilnehmer Gewerkschaftswesten oder -Anstecker tragen oder entsprechende Flugblätter verteilen. Der Arbeitgeber müsse wissen,
von wem er angegriffen werde.

begründeten die Richter.
(Info-Quelle: taz )


Siehe dazu das Urteil
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

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