Hartz IV Bezieher in Weiterbildungsmaßnahmen haben einen Anspruch auf Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt zu ihrem Praktikumsplatz.
Hartz IV Bezieher auf einen Anspruch auf Kilometergeld für die Fahrt zum Praktikumsplatz. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. Vorrausetzung für die Erstattung ist die Bewilligung der Maßnahme durch den Leistungsträger. Anspruchsgrundlage für die Fahrkostenerstattung sind § 16 Abs 1 Satz 2 SGB II iVm § 81 Abs 2 SGB III und § 5 Abs 1 BRKG...