11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her#7781 von Nachtschatten
Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Damit gibt es derzeit kein wirksames Recht für die Sitzverteilung bei Bundestagswahlen.