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Informationsfreiheit der Polizei eingeschränkt

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13 Jahre 4 Monate her #3616 von Helmhut
Skandal: Gericht schränkt Informationsfreiheit und Filmrechte der Polizei ein
(dpo) Seit Jahren lassen Polizisten bei Demonstrationen Kameras mitlaufen, zuletzt während der Castortransporte ins Wendland. Atomgegner aus Nordrhein-Westfalen haben gegen die Praxis geklagt und gewonnen.

Die Polizei darf eine friedliche Kundgebung von Atomgegnern nicht filmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (Az.: 5A 2288/09). Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und noch nicht aufgezeichnet werden, sei das Vorgehen ein rechtswidriger Eingriff in Grundrechte.„Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können“, so lautet die Begründung in der Entscheidung zum Demonstrationsrecht. Außerdem hätten sich die Teilnehmer überwacht und eingeschüchtert fühlen können.

Polizeigewerkschaft - eine "krasse Fehlentscheidung"

Die Gewerkschaft der Polizei jedoch sprach von einer „krassen Fehlentscheidung“. Sie sieht sich wohl durch diesen Gerichtsentscheid in ihrem Recht auf Informationsfreiheit arg eingeschränkt und möglichst viele umfassende Informationen über die agierenden Bürger seien doch heute unabdingbar.
In der Verhandlung ging es um eine Kundgebung „Urantransporte stoppen“, zu der sich vor zwei Jahren in Münster 40 bis 70 Menschen versammelt hatten. Dort hatten die Beamten - nur mal rein vorsorglich - Aktivisten gefilmt. Diese klagten dann. Die Polizei musste bereits in erster Instanz eine Niederlage einstecken - das OVG lehnte jetzt auch die Berufung ab.

Wer weiß denn schon, ob ein friedlich Wirkender
nicht schon "gewaltig" denkt?


Polizisten lassen doch die Kamera nur laufen, um im Notfall mitzuschneiden. Die Vorschriften lassen zwar nur Videobeobachtung von Gewalttätern zu, wie es in der Entscheidung heißt, aber wer weiß denn so genau, ob nicht einer nur nach außen so friedlich wirkt, innerlich aber bereits gewaltig denkt?
Felix Ruwe von der Initiative „Kein Atommüll in Ahaus“: „Immer wieder filmt die Polizei auf Demos, ohne dass Teilnehmer erkennen können, was mit den Aufnahmen nachher passiert. Wir fordern nun als Konsequenz NRW-Innenminister (Ralf) Jäger auf, die Polizei-Kameras auf Demonstrationen abzuschalten und die Versammlungsfreiheit gemäß den OVG-Vorgaben zu schützen.“
Als „wirklichkeitsfremd“ kritisierte die Gewerkschaft der Polizei NRW die Entscheidung. Sprecher Stephan Hegger. „Wir müssen aber die Chance haben, Straftäter zu verfolgen.“ Die Erfahrung zeige, dass es immer wieder gewaltsame Übergriffe bei Demos gebe. Die Beamten müssten Beweise sichern können, wenn es Anhaltspunkte gebe, dass es zu Gewalt kommt."


Beweissicherungsvideo: Gewaltbereiter Demonstrant schlägt mit Gesicht auf die Faust eines Polizisten ein.

Urteil hat keine Auswirkung auf die tägliche Polizeiarbeit

Auch das Verwaltungsgericht Berlin hatte in diesem Juli geurteilt, dass für das Filmen friedlicher Demonstranten jede Rechtsgrundlage fehle.
Nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums hat der Beschluss keine Auswirkungen auf die tägliche Polizeiarbeit. Eine Sprecherin bezeichnete den Fall als „Einzelfall-Entscheidung“. Die Beamten hätten damals „tatsächlich rechtswidrig“ gehandelt. Für gewöhnlich werde die Kamera in Bereitschaft gehalten und laufe erst dann mit, wenn sich Übergriffe abzeichneten. Übersichtsaufnahmen von einem Hubschrauber seien ja zudem von dem Beschluss bisher nicht betroffen. Also wird nun eben mehr aus der Vogelperspektive gefilmt.

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