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Privatisierungsurteil

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14 Jahre 1 Monat her - 14 Jahre 1 Monat her #1409 von Rosenbaum
Seit über vier Jahren wehren sich immer noch rd. 80 Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger gegen überhöhte Abwassergebühren als Folge der Abwasser-Privatisierung an veolia.

veolia (bzw. deren 75%-ige Tochtergesellschaft bs-energy) schwimmt bekanntlich buchstäblich im Geld, während die Bürgerinnen und Bürger als Kunden die Zeche bezahlen müssen (siehe dazu auch "Geldschwemme" , hier auf braunschweig-online)

Nun kam es gestern (endlich) zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht und da zur bösen Überraschung für die Bürgerinnen und Bürger.

Denn die Kageabweisung durch das Verwaltungsgericht entspricht in keiner Weise den gerichtlich festgestellten Sachverhalten. Und das in allen 12 Einzelpunkten, die übrigens von allen Prozessbeteiligten unbestritten die Geldschneiderei auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger als Gebührenzahler offenbarten.

So ergab die Verhandlung unbestritten z.B., dass die Stadt immer noch weiter (auch nach der Privatisierung der Abwasserwirtschaft) Gelder in Millionenhöhe Jahr für Jahr für die Erneuerung der Kanäle von den Gebührenzahlern kassiert, dieses Geld aber gar nicht mehr in die Kanäle steckt, sondern die Neuinvestitionen anderweitig über zusätzliche Kredite finanziert.

Die Rückführung allein dieser zuviel kassierten Beträge an die Gebührenzahler wäre zwar rechtlich und von der Sache her geboten gewesen, aber sie erschien dem Gericht wohl nicht opportun.

Es ging immerhin um ca. 300 Mio.€, die auf 30 Jahre verteilt häppchenweise dem Gebührenzahler für etwas abgenommen werden, was er nachweislich gar nicht bekommt.

Die Rückzahlungspflicht hätte ohne Zweifel auch ein politisches Erdbeben bedeutet und das nicht nur allein in Braunschweig.

Für eine solch große Nummer war die hiesige Adresse des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes offenbar zu klein.
Letzte Änderung: 14 Jahre 1 Monat her von Rosenbaum.

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  • bruno
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14 Jahre 1 Monat her #1410 von bruno
Auch im Hoffer-Blog steht dazu heute etwas sehr anschaulich:

Privatisierungsurteil: Was der Bürger bezahlt gehört ihm nicht
By Hoffer

Warum kann ein Gericht so urteilen? Weil viele Selbstverständlichkeiten derart selbstverständlich sind, dass kein Gesetzgeber daran gedacht hat, das allzu Selbstverständliche zu schützen.

Nie zuvor hatte der Gesetzgeber daran gedacht, dass die Verwalter der von den Bürgern für bestimmte Sachen und Rechte (hier Abwassersysteme und deren Gebrauch) ‘abgegebenen’ Steuern, Gebühren und Beiträge bei passender Gelegenheit in Geld zurückverwandeln würden, um das dann anderweitig zu verwenden. Was ansonsten als Betrug und Unterschlagung gegeißelt werden könnte, sei schon deshalb rechtmäßig, weil der Verwalter einen Teil Ihres Geldes auch für andere Sachen ausgegeben habe.

Oder sollten einer Kommune und ihren Verwaltungsangestellten Rechte zustehen, die einen Privatmann ins Gefängnis bringen? Nehmen wir an, Sie wählen aus Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis jemanden aus, der Ihnen mit Ihrem Geld fachkundig ein Auto kaufen soll, das Sie dann benutzen wollen. Eines Tages stellen Sie fest, dass Ihr Bekannter die Nutzungrechte für lange Zeit verpachtet hat und immer wenn Sie selbst losfahren wollen, müßten Sie an den Pächter eine Gebühr bezahlen. Würde das Gericht dann auch sagen: Das ist alles ok, weil Ihr Bekannter mit Ihrem Geld ja nicht nur das Auto für Sie gekauft, sondern auch noch etwas Kies für Ihre Garangeneinfahrt besorgt habe? Wohl kaum. Selbst wenn Ihr Bekannter ein Oberbürgermeister wäre, drohte ihm Gefängnis

Anstatt bahnbrechend in die Rechtsgeschichte einzugehen, hat das hiesige Verwaltungsgericht gestern dem mittlerweile fast überall als Wahn und fehlerhaftes Denken erkannten Privatisierern, so der Braunschweiger Stadtverwaltung den Rücken gestärkt. Egal wie ausgeraubt Bürger sind oder sich fühlen.

PS.: Als andere vom Recht nicht geschützte und nicht einklagbare Güter seien genannt das Recht Ihrer Kinder auf eine durch atomere Strahlen unverseuchte Heimat (s. Konrad-Urteil) oder das Recht auf Erhalt von wertvoller Natur (s. Landebahnverlängerung und die entsprechende Rechtsprechung.
hoffer.wordpress.com/2010/03/09/privatisierungsurteilwas-der-burger-bezahlt-gehort-ihm-nicht/

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  • Luziefer-bs1
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14 Jahre 1 Monat her - 14 Jahre 1 Monat her #1412 von Luziefer-bs1
Hey,
kann dem von Hofert zu zustimmen.
Es waren gestern noch interne Besprechungen in meinem Team bis in die Nacht hinein.
Zum Glück gibt es Skype zum kostenlosen telefonieren,sonst wäre das ein teurer Spaß geworden.
Nur so viel das dieses Urteil als Armutszeugnis der Justiz empfunden wird, von einigen Leuten.
Ich persönlich habe meine eigenen Erfahrungen mit Gerichten und Rechtsprechung,die ich nicht weiter aus breiten möchte.
Recht haben und Recht bekommen,sind soweit auseinder gegangen, das es nicht mehr schön ist.
Vielen wird vielleiccht jetzt erst bewußt nach dem Sie es selber verfolgen,das in dem System irgend ein Fehler sein muss und bei so manchen dürfte der glaube an die Rechtsprechung ins wanken geraten.
Dies ist aber meiner Meinung nach erst der Anfang, was in nächster Zeit auf uns zu kommen könnte, auch wenn sich eiie mit Händen und Füßen dagegen wehren das so zu sehen.
Vielleicht wird der eine oder andere nach diesen Urteilen verstehen,warum einige wenige und ich mich gegen den Lissabonvertrag stellen und gegen die Globalisierung des Rechtssystems.
Wenn die Demokratie wie in diesen Fällen nicht mal hier vor Ort funktioniert,dürfte jeden klar sein,das wenn diese nach Brüssel verlegt wird, überhaupt nicht mehr funktioniert.
Auch wenn as Urteil und das Urteil betreffend der Landebahnverlängerung scheinbar ein Rückschlag für sie Initiativen darstellt,ist es eher ein Rückschlag für die Demokratie und den Rechtsstaat, das sollten sich einige mal vor Augen halten.
So sehe ich das jedenfalls.
Aber wer glaubt es geht nicht noch schlimmer, für den habe ich noch was.

09. März 2010 Für Betroffene und Politiker geht es in Karlsruhe stets ums Ganze. Doch dieses Mal war es wirklich so: Das Schicksal der Erde stand auf dem Spiel. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die in Zürich lebende deutsche Klägerin nicht erhört. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie wollte die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, gegen die Versuchsreihen der Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (Cern) vorzugehen. Dort können nach einer in der Wissenschaft diskutierten Theorie kleine Schwarze Löcher erzeugt werden. Die Beschwerdeführerin befürchtet gar eine Zerstörung der Erde durch die geplante Versuchsreihe. Deutschland müsse einschreiten, jedenfalls so lange, wie die Warnung, die Erde könne zerstört werden, nicht empirisch widerlegt sei.

In dem Protonenbeschleuniger in Genf werden Teilchen mit hoher Geschwindigkeit aufeinander geschossen, um so den Urknall zu simulieren, aus dem die Erde entstanden ist. Dass durch den Beschleuniger 300 bis 400 schwarze Löcher entstehen und im Innern der Erde bleiben, sowie diejenigen, die die Erde verlassen, zur Sonne fliegen und sie vernichten würden, hat schon das Kölner Verwaltungsgericht nicht zum Handeln bewegen können. Das gelte sogar dann, wenn man den Grad der „gefahrbegründenden Wahrscheinlichkeit“ umso geringer ansetze, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden sei - immerhin die Vernichtung der Erde.

Die letzte Instanz: das Jüngste Gericht

Auch die Verfassungsrichter halten es nicht für ausreichend, dass die Beschwerdeführerin „Schadensereignisse als mögliche Folge der Versuchsreihe ankündigt und diese Ankündigung damit zu begründen sucht, dass sich die Gefährlichkeit der Versuchsreihe eben in den von ihr für möglich gehaltenen Schadensereignissen manifestiere“. Das hinzunehmen hieße, Strategien zu ermöglichen, „beliebige Forschungsanliegen durch entsprechend projektspezifische Warnungen zu Fall zu bringen“. Auch die Größe des vermeintlichen Schadens erlaube keinen Verzicht auf die Darlegung, dass ein wenigstens hypothetisch denkbarer Zusammenhang zwischen der Versuchsreihe und dem Schadensereignis besteht. Und wenn die Klägerin doch recht haben sollte? Dann ist wohl das Jüngste Gericht zuständig.

Quelle:http://www.faz.net/s/Rub6E2D1F09C983403B8EC7549AB44FA0EF/Doc~E5F2BE9D2CE88471AACF43CD83635BDE4~ATpl~Ecommon~Scontent.html

So kann man das ja auch sehen!

mfg
Luzi :blink:
Letzte Änderung: 14 Jahre 1 Monat her von Luziefer-bs1.

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14 Jahre 1 Monat her #1418 von Luziefer-bs1
Hey,
betreffend des urteils habe ich einen offenen Brief an das Verwaltungsgericht gefertigt.
Vorerst aber hat Peter ihn bekommen,bevor ich ihn los schicke und veröffentliche.
mfg
Luzi B)

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14 Jahre 2 Wochen her #1679 von camino
Was ist ein Pyrrussieg??? :S

Ein Pyrrhussieg ist ein zu teuer erkaufter Erfolg.

Im ursprünglichen Sinne geht der Sieger aus dem Konflikt ähnlich geschwächt hervor wie ein Besiegter und kann auf dem Sieg nicht aufbauen

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrrhussieg

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