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Atlas der Wut

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14 Jahre 1 Monat her - 14 Jahre 1 Monat her #834 von bruno
Bankrott-Erklärungen auf allen Ebenen

Atlas der Wut im Kanzleramt

Im Kanzleramt existiert seit 2009 eine Geheimliste. Man nennt sie intern den „Atlas der Wut“. Darin sind die Regionen aufgeführt, in denen die Bundesregierung Bürgerkriegs-Zustände erwartet. Mitten in Deutschland.

Die Liste wächst.

...
www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=347&meldung=Atlas-der-Wut-im-Kanzleramt

Letzte Änderung: 14 Jahre 1 Monat her von bruno.

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14 Jahre 1 Monat her #838 von Ulenspiegel
Frustationstoleranz - Die prüfen schon, wie weit sie mit dem Volke gehen können
Wir müssen uns klarmachen, dass wie in jedem ökonomischen Unternehmen, welche ja bereits durch gründliche Lobbyarbeit in den Kreisen unserer "Volksvertreter" Fuß gefasst haben, auch Regierungen ermitteln wollen, was und bis wohin gewisse Auflagen dem Volk zuzumuten sind.

Das gilt für "Fordern", nicht für "Fördern", das gilt für tote deutsche Soldaten, Lebensmittelpreise und mehr. Man versucht, vorzubauen, wieviel man den Untertanen zumuten kann, ohne dass es zu Anarchie, Revolten und eventuell damit zu Machtverlusten bei Politikern kommt.

Teile und herrsche!
Damit es jedoch nicht zu Massenprotesten kommt, lenkt man ab und vor allem, man teilt die Gegnerschaft und hetzt sie gegeneinander mittels gezielten Medienberichten. Alt gegen Jung, Kinder gegen Eltern, Familien gegen Alleinstehende, Hartz-Betroffene gegen Arbeitnehmer etc. So wird man der zugespitzten Lage endlich Herr.

Folge davon ist sozialer Unfrieden und eine schleichende Abwendung von der Demokratie...

konstatiert Ulensp B) egel

Ähnlich beschäftigen sich auch diese Artikel mit dem Thema:

Der soziale Frieden in Deutschland ist gefährdet
(Nico Nissen)
www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31696/1.html
Albrecht von Lucke über bedenkliche Entwicklungen im postdemokratischen
Zeitalter - Teil 1

Abwendung von der Demokratie
(Nico Nissen)
www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31697/1.html
Albrecht von Lucke über bedenkliche Entwicklungen im postdemokratischen
Zeitalter ? Teil 2

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13 Jahre 7 Monate her #2684 von klartext
Das hat ja auch noch gefehlt:

Ein Sprecher der Stadt Duisburg hat am Freitag bekräftigt, dass Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) im Amt bleibe. Dabei waren die Rufe nach einem Rücktritt des Stadtchefs zuletzt immer lauter geworden. Doch Sauerland hält an seinem Amt fest, wohl aus finanziellen Gründen. Denn in der Tat würde der Politiker Einbußen erleiden, wenn er freiwillig seinen Rückzug verkündet.

Bei einem freiwilligen Rücktritt müsste sich dann entscheiden, entweder auf seine alte Stelle als Berufsschullehrer zurückzukehren oder seinen Job im öffentlichen Dienst zu quittieren. In diesem Fall müsste die Stadt ihn bei der Rentenanstalt voll nachversichern. Allerdings dürfte die Rente nicht so attraktiv sein wie eine Beamtenpension
Am lukrativsten für den Politiker wäre es, wenn er durch einen Bürgerentscheid abgewählt werden würde. Das käme einem goldenen Handschlag gleich. Bis 2015 würde er 71 Prozent seiner letzten Bezüge als Oberbürgermeister von gut 10.709,29 Euro erhalten, also rund 7600 Euro. Danach würde er „eine Luxusrente erhalten", heißt es beim Bund der Steuerzahler
www.welt.de/vermischtes/article8733938/Abwahl-wuerde-sich-fuer-OB-Sauerland-auszahlen.html

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  • Holzbock
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13 Jahre 7 Monate her #2686 von Holzbock
klartext schrieb:

Das hat ja auch noch gefehlt:


Wieso, das Verhalten ist doch in der Welt von eigennützigen, korrupten und verlogenen Politikern total normal. Mich verwundert dies Verhalten gar nicht. Bestätigt nur meine Meinung und inneren Ekel gegen diese ganze verlogene Politikerbande und bemerkenswert dabei ist, es ist völlig unwichtig in welcher Partei diese rückradlosen Republikschädiger sind. Egoismus war schon immer parteiübergreifend.

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  • Luziefer-bs1
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13 Jahre 7 Monate her #2786 von Luziefer-bs1
Ein Interessantes Thema.
Jeder dieser Leute macht zbs. einen Amtseid auf die zbs. NDS Verfassung,Grundgesetz.
Daran halten möchte man sich aber nicht, sei es in Behörden,Ämtern,Politik und Justiz.
So heißt es im Artikel 34 GG

Artikel 34

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Hierzu kommt § 839 BGB

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

Nun versucht mal einen Beamten,Richter ,Staatsanwalt Haftbar zu machen.
Alleine der Versuch das dieser sich Ordnungsgemäß mit Rechtsmittelfähiger Anschrift ausweist ist zum scheitern verurteilt.Meist bekommt ihr einen schnöden Dienstausweis zu sehen,der gar nichts aussagt.Jeder Verkehrsteilnehmer hat Verantwortung gegenüber anderen zu übernehmen,ohne dafür bezahlt zu werden.
Diese Leute bekommen Geld dafür Verantwortung zu übernehmen und drücken sich davor.
Ein ganz klarer Verstoß gegen die Verfassung und die Verfassungsmäßige Ordnung.
so heißt es in Artikel 20 GG

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

in Analogie zur NDS Verfassung Artikel 2:

Artikel 2. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. (1) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(2) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung in Bund und Land, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Spätestens jetzt dürften sich einige den Bauch vor lachen halten, aber es geht noch viel besser.So heißt es in Artikel 3 NDS Verfassung:

Artikel 3. Grundrechte. (1) Das Volk von Niedersachsen bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der staatlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.

(2) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung. Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Landesrecht. Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.

Durch Gesetz vom 21. November 1997 wurde dem Artikel 3 mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgender Absatz angefügt:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Hierzu nehme ich mal die Schriftliche Aussage der Generalstaatsanwaltschaft zu EMRK Artikel 6, wo man mir diese aberkennt.
Das gleiche vom OL Braunschweig und Amtsgericht Braunschweig.

Noch besser kommt es wenn wir jetzt einmal auf Hartz IV schauen, 1 Eurojobbs, Minijobbs oder sonstige Maßnahmen.
So steht in der NDS Verfassung Artikel 6:

Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst und Kultur.

Durch Gesetz vom 21. November 1997 erhielt der Artikel 6 mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgende Fassung:
"Artikel 6. Kunst, Kultur und Sport. Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport."

Durch Gesetz vom 21. November 1997 wurden an dieser Stelle mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgender Artikel eingefügt:
"Artikel 6a. Arbeit, Wohnen. Das Land wirkt darauf hin, daß jeder Mensch Arbeit finden und dadurch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und daß die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist."

Durch Gesetz vom 21. November 1997 wurden an dieser Stelle mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgender Artikel eingefügt:
"Artikel 6b. Tierschutz. Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt."

Jetzt nun mal auf das Umweltvernichtungsamt geschaut, die Ausnahmgenehmigungen zu Töten erstellt.Hartz IV Empfämger aus Ihren Wohnungen holt mit Sanktionen und als Billigarbeitskräfte für die Industrie bereit stellt.
Alles das sind Verfassungsmäßige verstöße.
Die Liste die ich vorlegen kann wird noch etwas länger die das StGB hoch und runter zieren.
Es wird mir demnächst eine freude sein diese beim BVG und dem EUGH vorzulegen, in Bild Video und Schriftstücken.
Mal sehen ob meine juristische Ausbildung sich auszahlt, sage hierzu nur noch
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
Mal sehen ob der EUGH das ähnlich sieht wie ich, dank einiger schriftlicher Aussagen die ich nach EU "Richtlinie 98/ 37/ EG verwenden werde.
Hierbei dürfte die lächerliche Strafanzeige der Stadt Braunschweig gegen mich nur ein müdes lächeln verursachen.
Es dürfte gewaltig rumpel im Rathaus,in der Braunschweiger Justiz und bei der Polizei.
Unterlagen sind soweit gesichert und weg gebracht.
Mal sehen ob man Verantwortliche nicht zur Verantwortung heranziehen kann.


;)

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