Ein Interessantes Thema.
Jeder dieser Leute macht zbs. einen Amtseid auf die zbs. NDS Verfassung,Grundgesetz.
Daran halten möchte man sich aber nicht, sei es in Behörden,Ämtern,Politik und Justiz.
So heißt es im Artikel 34 GG
Artikel 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
Hierzu kommt § 839 BGB
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
Nun versucht mal einen Beamten,Richter ,Staatsanwalt Haftbar zu machen.
Alleine der Versuch das dieser sich Ordnungsgemäß mit Rechtsmittelfähiger Anschrift ausweist ist zum scheitern verurteilt.Meist bekommt ihr einen schnöden Dienstausweis zu sehen,der gar nichts aussagt.Jeder Verkehrsteilnehmer hat Verantwortung gegenüber anderen zu übernehmen,ohne dafür bezahlt zu werden.
Diese Leute bekommen Geld dafür Verantwortung zu übernehmen und drücken sich davor.
Ein ganz klarer Verstoß gegen die Verfassung und die Verfassungsmäßige Ordnung.
so heißt es in Artikel 20 GG
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
in Analogie zur NDS Verfassung Artikel 2:
Artikel 2. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. (1) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(2) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung in Bund und Land, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Spätestens jetzt dürften sich einige den Bauch vor lachen halten, aber es geht noch viel besser.So heißt es in Artikel 3 NDS Verfassung:
Artikel 3. Grundrechte. (1) Das Volk von Niedersachsen bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der staatlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.
(2) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung. Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Landesrecht. Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.
Durch Gesetz vom 21. November 1997 wurde dem Artikel 3 mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgender Absatz angefügt:
"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Hierzu nehme ich mal die Schriftliche Aussage der Generalstaatsanwaltschaft zu EMRK Artikel 6, wo man mir diese aberkennt.
Das gleiche vom OL Braunschweig und Amtsgericht Braunschweig.
Noch besser kommt es wenn wir jetzt einmal auf Hartz IV schauen, 1 Eurojobbs, Minijobbs oder sonstige Maßnahmen.
So steht in der NDS Verfassung Artikel 6:
Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst und Kultur.
Durch Gesetz vom 21. November 1997 erhielt der Artikel 6 mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgende Fassung:
"Artikel 6. Kunst, Kultur und Sport. Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport."
Durch Gesetz vom 21. November 1997 wurden an dieser Stelle mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgender Artikel eingefügt:
"Artikel 6a. Arbeit, Wohnen. Das Land wirkt darauf hin, daß jeder Mensch Arbeit finden und dadurch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und daß die Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum versorgt ist."
Durch Gesetz vom 21. November 1997 wurden an dieser Stelle mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgender Artikel eingefügt:
"Artikel 6b. Tierschutz. Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt."
Jetzt nun mal auf das Umweltvernichtungsamt geschaut, die Ausnahmgenehmigungen zu Töten erstellt.Hartz IV Empfämger aus Ihren Wohnungen holt mit Sanktionen und als Billigarbeitskräfte für die Industrie bereit stellt.
Alles das sind Verfassungsmäßige verstöße.
Die Liste die ich vorlegen kann wird noch etwas länger die das StGB hoch und runter zieren.
Es wird mir demnächst eine freude sein diese beim BVG und dem EUGH vorzulegen, in Bild Video und Schriftstücken.
Mal sehen ob meine juristische Ausbildung sich auszahlt, sage hierzu nur noch
Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG)
Mal sehen ob der EUGH das ähnlich sieht wie ich, dank einiger schriftlicher Aussagen die ich nach EU "Richtlinie 98/ 37/ EG verwenden werde.
Hierbei dürfte die lächerliche Strafanzeige der Stadt Braunschweig gegen mich nur ein müdes lächeln verursachen.
Es dürfte gewaltig rumpel im Rathaus,in der Braunschweiger Justiz und bei der Polizei.
Unterlagen sind soweit gesichert und weg gebracht.
Mal sehen ob man Verantwortliche nicht zur Verantwortung heranziehen kann.