"Die EU-Kommission hatte Kapitalhilfen für die NordLB unter der Bedingung genehmigt, dass die Bank sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentriert".
"Gehalten werde jetzt nur noch ein minimaler Restanteil von 5 Prozent."
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(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11)Das Bundesverfassungsgericht hat Sonderrechte für zwei niedersächsische Landesbanken für verfassungswidrig erklärt. Die Landessparkasse zu Oldenburg und die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg konnten bisher Zwangsvollstreckungen aufgrund eines selbst gestellten Antrags betreiben.
Sie mussten nicht, wie andere, erst einen Titel vor Gericht beantragen oder den Weg über einen Notar gehen.
Dieses Sonderrecht verstößt nach einer Entscheidung des Ersten Senats gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist deshalb verfassungswidrig.
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