Zitat aus dem taz-Artikel:
Nach dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen CDU und FDP sollen in Niedersachsen künftig alle Versammlungen verboten sein,
mit denen "eine einschüchternde Wirkung verbunden ist".
Strafbar macht sich, wer dazu beiträgt, dass eine Versammlung "nach dem äußeren Erscheinungsbild paramilitärisch geprägt wird oder sonst
den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt".
Zitat aus dem taz-Artikel:
Niedersachsen will die Überwachung darum an Bedingungen knüpfen. So sollen der Versammlungsleiter künftig Auskünfte
über sich und, auf Verlangen, auch über diejenigen herausgeben, die bei den Versammlungen als Ordner eingesetzt werden.
Wenn ein Versammlungsleiter oder ein Ordner "ungeeignet ist, während der Versammlung für Ordnung zu sorgen", kann er von der zuständigen Behörde abgelehnt werden.
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Videokameras im Stadtgebiet Braunschweig
... 6 Kameras sind technisch in der Lage sowohl eine Einmündung zu betrachten als auch einen Überblick über den weiteren Zulauf zu geben. Sie haben die Funktion laufende Bilder zu zoomen bzw. einen schwenkbaren Bereich von 360°. ...
Der Aufbau der Detektion in diesem Bereich ist abgeschlossen.
Nach Prüfung des Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen hat sich ergeben, dass einige gesetzliche Voraussetzungen zur Videobeobachtung nach dem Niedersächsischen
Datenschutzgesetz NDSG (z.B. § 7 technische und organisatorische Maßnahmen, § 25 a
Beobachtung durch Bildübertragung) nicht gewährleistet sind.
Die Kameras wurden daraufhin deaktiviert.
Es wird geprüft, ob eine Anpassung der Kameras an die gesetzlichen Vorschriften technisch möglich und finanziell vertretbar ist. Bis zur Klärung dieser Frage bleiben die Kameras abgeschaltet.
www.ratsinfo.braunschweig.de/default.php
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