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Niedersachsens will offenbar dem Vorbild Bayern folgen und das Versammlungsrecht verschärfen!

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15 Jahre 8 Monate her - 15 Jahre 8 Monate her #1126 von bytebieger
Niedersachsens will offenbar dem Vorbild Bayern folgen und das Versammlungsrecht verschärfen!

Hierzu gibt es einen  interessanten Artikel auf - www.taz.de/1/nord/artikel/1/friede-wird-buergerpflicht-1/

Zitat aus dem taz-Artikel:
Nach dem Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen CDU und FDP sollen in Niedersachsen künftig alle Versammlungen verboten sein,
mit denen "eine einschüchternde Wirkung verbunden ist".
Strafbar macht sich, wer dazu beiträgt, dass eine Versammlung "nach dem äußeren Erscheinungsbild paramilitärisch geprägt wird oder sonst
den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt".


Hier stellt sich die Frage,  welche Motivation gibt es  das Versammlungsrecht weiter einzuschränken?
Dient es eventuell schon zur Vorbereitung,  um sich auf Proteste bei den Atommülltransporten von ASSE nach Konrad vorzubereiten?
Hoffentlich wird diese Vorhaben weiter kritisch in Frage gestellt! In Bayern wurde bei einem ähnlichen Versuch vor dem
Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht hatte dort die anlasslose Videoüberwachung bemängelt.
Hier soll ein Grundrecht "Grundrecht auf Versammlungsfreiheit" weiter beschnitten werden!

Zitat aus dem taz-Artikel:
Niedersachsen will die Überwachung darum an Bedingungen knüpfen. So sollen der Versammlungsleiter künftig Auskünfte
über sich und, auf Verlangen, auch über diejenigen herausgeben, die bei den Versammlungen als Ordner eingesetzt werden.
Wenn ein Versammlungsleiter oder ein Ordner "ungeeignet ist, während der Versammlung für Ordnung zu sorgen", kann er von der zuständigen Behörde abgelehnt werden.


Wer entscheidet über die Eignung eines Leiters?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um die Obrigkeit zufriedenzustellen?
Letzte Änderung: 15 Jahre 8 Monate her von .

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  • klaus_marwede
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15 Jahre 8 Monate her #1128 von klaus_marwede
Hallo,

die Frage könnte auch sein: Nimmt man generell die Eignung oder generell die Nichteignung an. Wer hat die Beweislast wenn die Eignung in Frage gestellt wird?

Bsp: Reicht es aus, dass ein Versammlungsleiter zu Straftaten auffordert um ihn auszuschließen? Geht das immer - oder welche Art von Straftaten müssen das sein?

Und: Ist das überhaupt eine Verschärfung? Oder konnte man schon immer Versammlungsleiter ausschließen, wenn sie die Versammlung in Sachen strafbare Handlungen nicht im Griff hatten?

VG der Klaus

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15 Jahre 8 Monate her #1129 von Dickbauch
Das Demonstrationsrecht ist ein grunglegender Wert einer demokratischen Gesellschaft. Hier die Axt anzulegen, heisst noch weiter weg von den demokratischen Grundrechten. Offenbar geht der Schaeublesche Kurs froehlich weiter. Herzlich willkommen im real existierenden Faschismus ! Noch einen schoenen Sonntag an alle !
Dickbauch

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15 Jahre 4 Monate her #2310 von bruno
Gerade gefunden:
Nun gab´s eine Klatsche wg. Verstoß gegen Datenschutz für Braunschweiger Video"beobachtung":

Videokameras im Stadtgebiet Braunschweig
... 6 Kameras sind technisch in der Lage sowohl eine Einmündung zu betrachten als auch einen Überblick über den weiteren Zulauf zu geben. Sie haben die Funktion laufende Bilder zu zoomen bzw. einen schwenkbaren Bereich von 360°. ...
Der Aufbau der Detektion in diesem Bereich ist abgeschlossen.

Nach Prüfung des Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen hat sich ergeben, dass einige gesetzliche Voraussetzungen zur Videobeobachtung nach dem Niedersächsischen
Datenschutzgesetz NDSG (z.B. § 7 technische und organisatorische Maßnahmen, § 25 a
Beobachtung durch Bildübertragung) nicht gewährleistet sind.


Die Kameras wurden daraufhin deaktiviert.
Es wird geprüft, ob eine Anpassung der Kameras an die gesetzlichen Vorschriften technisch möglich und finanziell vertretbar ist. Bis zur Klärung dieser Frage bleiben die Kameras abgeschaltet.

www.ratsinfo.braunschweig.de/default.php

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15 Jahre 3 Monate her - 15 Jahre 3 Monate her #2419 von Frau Mundvoll
Während wir Fußballfiebern...

EU plant "Radikalisierungsdatei"

„Der EU-Rat hat zur Ergänzung bestehender nationaler Anti-Terror-Dateien die Einrichtung eines übergreifenden Informationssystems zur "Radikalisierung" potenzieller
"Gefährder" gefordert. Was immer das auch dann konkret heißen mag.

Dies geht aus dem Entwurf (PDF-Datei) für einen Beschluss für den Einsatz eines "standardisierten, multidimensionalen und teilstrukturieren Instruments zum Sammeln von Daten und Informationen über Radikalisierungsprozesse in der EU" hervor, das die Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten Mitte April beschlossen haben.
www.statewatch.org/news/2010/apr/eu-council-info-gathering-uardicalisation-8570-10.pdf

Flyer von AK Vorrat, Ortsgruppe Hannover (pdf)
wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Flyer_radikalisierungsdatei.pdf

;) So kann "Public Viewing" eben auch verstanden werden!

Frau Mundvoll
Letzte Änderung: 15 Jahre 3 Monate her von Frau Mundvoll.

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