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Rodung inmitten der Brut-und Setzzeit ist für sich schon ein Naturschutzdelikt.
Nun wurde von Anwohnern bemerkt und angezeigt, dass sogar das Sperrgebiet, welches von der unteren Naturschutzbehörde nach dem Auffinden der Eremitenlarven an den nördlichen und südlichen Bereichen der Rodungsfläche abgesperrt worden ist, bereits drastisch durch Entfernen oder Beschädigung der Trassierung verkleinert worden ist.
Dieses widerrechtliche Vorgehen wäre zwar strafbar, schafft aber vollendete Tatsachen und dürfte sogar auch vorsätzlich geschehen, da die Flughafengesellschaft bzw. der Stadtbaurat Zwafelink in der BZ vom 29.5. bzw. 4.6. 2010 zitiert werden, die Rodungs-Arbeiten würden trotz Kenntnis der neuen Rechtslage fortgesetzt.
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