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Wann darf eine Kulturstiftung ihr anvertraute Kulturgüter vernichten?

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14 Jahre 1 Woche her #11506 von Redaktion
 




Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Direktor ...

naturnahes Kulturerbe: das Stiftungshaus am Löwenwall

 

Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz verwaltet Wald- und Kulturgüter in größerem Umfang.

Per Stiftungsgesetz und von Alters her sind diese Stiftung und die sie verwaltenden Organe der Bewahrung von Kultur, der Pflege und der nachhaltigen Bewirtschaftung der überkommenen Güter, Wälder und Ländereien verpflichtet.


 

An der weitgehenden Abholzung des Querumer Forstes scheiden sich nun die Geister auch innerhalb der Stiftung.

Ging es dabei bislang um die Bewahrung hochgeschützter Natur, so kommen jetzt auch noch denkmalgeschützte Wölbäcker hinzu.


Der Stiftungsrat mit seinen insgesamt 15 Mitgliedern hat dazu nun Post von der Bürgerinitiativen-Fraktion aus dem Rathaus bekommen.

Nach einer Beschreibung, worum es bei dem Kulturgut der Wölbäcker geht, mündet der Brief an die 15 Stiftungsratsmitglieder und -mitwirkenden sowie an den Direktor der Stiftung mit der Aufforderung:


"Der Verlust historisch alter Waldstandorte und kulturhistorischer Wölbäcker kann nur durch die „Nullvariante“ vermieden werden. Eine Kompensation für die einmal vernichteten Wölbäcker ist nicht möglich!

Hiermit möchte ich Sie um Nachprüfung bitten, wo genau sich Wölbäcker auf Ihren Stiftungsflächen befinden. Sie haben es sich zum Ziel gesetzt, die kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig zu wahren und zu fördern. In diesem Sinne appelliere ich an Sie, dafür einzutreten, dass die Wölbäcker im Sinne Ihrer Stiftungsaufgabe geschützt und erhalten bleiben."... unter "weiterlesen" geht es zum Brief...

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