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Wie kann es angehen, daß ein Antrags-Schreiben der Flughafengesellschaft auf Genehmigung von Nachtarbeit am 2. Juli 2010 geschrieben wurde, aber bereits am 1. Juli 2010 an die Genehmigungsbehörde geschickt wurde ?
Wie konnte überhaupt die Nachtarbeit vom 3.7. bis 26.7.2010 genehmigt werden, wenn das von der Flughafengesellschaft beauftragte Projektierungsbüro noch am 28.6.2010 offensichtlich keinen Schimmer hatte, wie man mit Lärmdaten überhaupt umgeht?
So vermerkte die zuständige Sachbearbeiterin der Immissionsbehörde am 28.6.2010:
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