Hallo,
heißt das aber nicht auch, dass seit 1. März jetzt nicht mehr gerodet werden darf?
Nach meiner Lesart ... JA! ... aber eine Lesart bewahrheitet sich ja nun mal nicht immer ...
Etwas naive zu denken man gehe zur Staatsanwaltschaft
Was die Erwartungshaltung angeht war ich sicher nicht naiv, - aber für die Aufarbeitung der ganzen Sache ist doch zum Beispiel unglaublich wichtig, dass die Hinweise (von wem waren die eigentlich??) auf unzureichende Überprüfung der Höhlenbäume tatsächlich vorgekommen sind, und dass LAREG-Mitarbeiter darüber "bestürzt" waren - und dass die danach ordentlicher gearbeitet haben - aus Sorge um den eigenen Ruf ...
Selbst wenn das für strafrechtlich nicht relevant erachtet werden sollte - ich finde die "amtliche Feststellung" für die Leute total wichtig, die in der Sache ganz schön viel in der Gegend herumlaufen mussten, um das nachzuweisen. Und ich finde diese Feststellung für die Zukunft wichtig, falls mal wieder ein Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde die Arbeitsergebnisse von LAREG relativ unreflektiert übernehmen möchte - weil er mit denen schon so lange und vor allem so gute Erfahrungen macht.
Ein dickes Brett was da zu bohren ist - aber irgendwann muss man ja mal anfangen
Dieses Phamplet sollte sich jeder mehrmals inhalieren ..
Ich finde das irgendwie unglaublich gut, was Frau Quebbemann hier geschrieben hat - und es war sicher eine Menge Arbeit, so dezidiert auf meine Schreiben zu antworten. Ich finde es gut, weil es umfassend ist, - weil es verbindlich formuliert ist, - und weil es endlich mal etwas ist, wo man konkret darüber streiten kann. Denn auch wenn ich es für handwerklich gut gemacht halte - so bin ich ja dennoch nicht in allem ihrer Meinung ...
Leider ist man bisher der Meinung, dass ich mich gegen diese Einstellungsverfügung nicht wehren kann. Da hoffe ich noch auf ein Einsehen der übergeordneten Staatsanwälte - alternativ um Schützenhilfe aus dem Justizministerium, - sozusagen ganz im Sinne des obigen Videobeitrags, der ja auf die Befehlskette in den StA'en hinweist.
Derzeit lasse ich prüfen, inwieweit der Begriff "Baubeginn" konkret justiziabel belegt ist. Darauf gibt es ja zumindest einige Hinweise ... nicht zuletzt von der Flughafengesellschaft höchstselbst.
Ich glaube an der Stelle ist das ganze nach wie vor am ehesten angreifbar.
Viele Grüße
der Klaus