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Ermittlungen eingestellt

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15 Jahre 6 Monate her - 15 Jahre 6 Monate her #1614 von klaus_marwede
Hallo,

die Staatsanwaltschaft hat beide Ermittlungsverfahren (wegen Datenschutz und Naturschutz) eingestellt:

www.querumer-forst.de/?page_id=1803

Gut finde ich, dass der Einstellungsbescheid in Sachen Naturschutz einige Bewertungen deutlich macht, die mir bis dahin nicht klar waren. Schlecht finde ich, dass die Ermittlungen eingestellt werden, obwohl meiner Ansicht nach gerade der Einstellungsbescheid die Belege noch mal verifiziert, nach denen gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Insbesondere das Thema Baubeginn beurteile ich gänzlich anders. Dazu findet sich auf meiner Seite auch ein recht interessanter Link von einer Baurechtsexpertin!

VG Klaus M. :(
Letzte Änderung: 15 Jahre 6 Monate her von klaus_marwede.

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15 Jahre 6 Monate her #1615 von cdl
Hallo Klaus M.
heißt das aber nicht auch, dass seit 1. März jetzt nicht mehr gerodet werden darf? :)

Zitat aus: Einstellung_Naturschutz S.2

Der Planfeststellungsbeschluss der Nds. Landesbehorde für Straßenbau und Verkehr vom 15.01.2007 bzgl. der Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg enthält in Nr. 2.5.2 insoweit eine eindeutige Regelung. Danach dürfen baubedingte Rodungen von Gehölzen in der Zelt vom 01. Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.
Zitat: Ende

mfG cdl

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15 Jahre 6 Monate her #1616 von Luziefer-bs1
Hey,
war nicht anders zu erwarten.
Etwas naive zu denken man gehe zur Staatsanwaltschaft macht Anzeige und die bösen Buben werden angeklagt.Vielleicht bei Alexander Hold der Babara Salesch im warmen Wohnzimmer.Die Realität sieht etws anders aus.
Vielleicht dieser Beitrag dazu:



Eines der Beliebtesten Straftaten ist der § 336 StGB, könnte damit einer ganze Wohnung Tapezieren.
mfg
Luzi ;)

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15 Jahre 6 Monate her #1617 von Baumschlag
Zur Einstellung Naturschutz:

Die staatsanwaltlichen Begründungen sind sehr amüsant zu lesen :laugh:

Hier hebeln sich nachrangige mit vorderrangigen Paragraphen, und umgekehrt, wieder aus.
Nach mehrmaligem Lesen kommt man zu dem Schluss das hier jede Menge Wodka mit im Spiel gewesen sein muss. :P

Dieses Phamplet sollte sich jeder mehrmals inhalieren damit einem bewusst wird wie es um den angeblichen Rechtsstaat "BRD GmbH" bestellt ist.

Diese Frau Staatsanwältin bedarf dringendst eine Beförderung :laugh: :laugh:

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15 Jahre 6 Monate her - 15 Jahre 6 Monate her #1618 von Luziefer-bs1
Hey,
so sieht es aus,Du hast es erkannt.
Unglaublich ist dann immer zu hören,wir leben in einer Demokratie oder besser noch in einen Demokratischen Land.
Ich weiß immer nicht ob ich mir den Bauch vor lachen halten soll oder in Tränen ausbrechen sollte,vor so viel Dummheit.
Gut man kann nicht von jeden verlangen das er sich mit der rechtslage auseinandersetzt, aber zumindest sollte man ein Grundwissen haben,wenn man solch Sprüche klopft.
Aber egal, es zeigt viel mehr das ich wieder einmal richtig lag,hätte ich vorher gesagt das ganze hat keinen Zweck,hätte man wieder mal nicht zu gehört. Ich beschäftige mich schon einige Zeit mit Rechtssachen und habe eine Private Ausbildung im Schnelldurchlauf erhalten.Je weiter ich in dieses Thema gekommen bin,desto Hirnrissiger erschienen mir manche Sachen.Noch viel schlimmer aber ist die erkenntnis das man Jahre Lang an den ganzen Quatsch geglaubt hat und das man verkaspert wurde.Ich treffe mich unregelmässig mit Rechsanwälten mit denen ich guten Kontakt habe und wir uns beraten, die das ganze auch genau so sehen und verstehen.Deshalb stehe ich ja auch auf der Abschussliste hier,da ich mir das Recht nehme mich selber weiterzubilden und das auch anwende.Davon aber mal abgesehen,dürfte das vielleicht einigen die Augen etwas offnen.Hier vielleicht noch etwas Humorvolles aber dennoch Informatives dazu:




Betreff der Beschwerde beim Justizministerium,das kann man sich schenken.
Wie schon gezeigt oben ist alles Weisungsbebunden durch die Politik.
Was etwas bringt ist Die Staatsanwältin abzulehne nach 71,2 GVG in Analogie zu § 41 bzw. 42 ZPO,sowie § 54VwGO wegen Anfangsverdacht nach § 21 VwVfG.Eine Apostille mit Rechtmittelfähiger Anschrift verlangen wegen evt. Schadenersatzansprüche nach Artikel 34 GG in Analogie zu § 839 BGB,sowie 71,2 GVG.Das Verfahren als Nichtig zu erklären nach § 44 VwVfG und in den Vorherigen Rechtszustand zu versetzten.Weitrhin sich mit dem bzw. der Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen.
Da wierd ein Schuh draus,alles andere ist rein zeit verschwendung.
mfg
Luzi ;)
Letzte Änderung: 15 Jahre 6 Monate her von Luziefer-bs1.

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15 Jahre 6 Monate her - 15 Jahre 6 Monate her #1619 von klaus_marwede
Hallo,

heißt das aber nicht auch, dass seit 1. März jetzt nicht mehr gerodet werden darf?


Nach meiner Lesart ... JA! ... aber eine Lesart bewahrheitet sich ja nun mal nicht immer ...

Etwas naive zu denken man gehe zur Staatsanwaltschaft


Was die Erwartungshaltung angeht war ich sicher nicht naiv, - aber für die Aufarbeitung der ganzen Sache ist doch zum Beispiel unglaublich wichtig, dass die Hinweise (von wem waren die eigentlich??) auf unzureichende Überprüfung der Höhlenbäume tatsächlich vorgekommen sind, und dass LAREG-Mitarbeiter darüber "bestürzt" waren - und dass die danach ordentlicher gearbeitet haben - aus Sorge um den eigenen Ruf ...

Selbst wenn das für strafrechtlich nicht relevant erachtet werden sollte - ich finde die "amtliche Feststellung" für die Leute total wichtig, die in der Sache ganz schön viel in der Gegend herumlaufen mussten, um das nachzuweisen. Und ich finde diese Feststellung für die Zukunft wichtig, falls mal wieder ein Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde die Arbeitsergebnisse von LAREG relativ unreflektiert übernehmen möchte - weil er mit denen schon so lange und vor allem so gute Erfahrungen macht.

Ein dickes Brett was da zu bohren ist - aber irgendwann muss man ja mal anfangen ;-)

Dieses Phamplet sollte sich jeder mehrmals inhalieren ..


Ich finde das irgendwie unglaublich gut, was Frau Quebbemann hier geschrieben hat - und es war sicher eine Menge Arbeit, so dezidiert auf meine Schreiben zu antworten. Ich finde es gut, weil es umfassend ist, - weil es verbindlich formuliert ist, - und weil es endlich mal etwas ist, wo man konkret darüber streiten kann. Denn auch wenn ich es für handwerklich gut gemacht halte - so bin ich ja dennoch nicht in allem ihrer Meinung ...

Leider ist man bisher der Meinung, dass ich mich gegen diese Einstellungsverfügung nicht wehren kann. Da hoffe ich noch auf ein Einsehen der übergeordneten Staatsanwälte - alternativ um Schützenhilfe aus dem Justizministerium, - sozusagen ganz im Sinne des obigen Videobeitrags, der ja auf die Befehlskette in den StA'en hinweist.

Derzeit lasse ich prüfen, inwieweit der Begriff "Baubeginn" konkret justiziabel belegt ist. Darauf gibt es ja zumindest einige Hinweise ... nicht zuletzt von der Flughafengesellschaft höchstselbst.

Ich glaube an der Stelle ist das ganze nach wie vor am ehesten angreifbar.

Viele Grüße
der Klaus :-)
Letzte Änderung: 15 Jahre 6 Monate her von klaus_marwede.

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