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Baustelle im Verantwortungsbereich von VW

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15 Jahre 5 Monate her #1946 von Rosenbaum
** This thread discusses the content article: Baustelle im Verantwortungsbereich von VW **



So sieht also für die städtischen Ordnungs- und Umweltbehörden eine Baustelle im Wald aus.
Ein Wildgatterzaun soll den Bauzaun ersetzen. Das Bauschild wird lieber weggelassen, um die Verantwortlicihen von Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und Flughafengesellschaft zu decken, die auf Geheiß von VW, sowie der Oberbürgrmeister von Wolfsburg und Braunschweig die Natur zermalmen.

Aber die Öffentlichkeit läßt sich nicht mehr hinters Licht führen, das dämmert inzwischen auch den Verantwortlichen.
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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #1958 von Rosenbaum
Ralf Herbert Meyer berichtet - wieder einmal zur Beförderung des Flughafenprojektes - unvollständig und falsch:

Das gesamte Gelände ist eingezäunt und als Baustelle gekennzeichnet.
(BZ vom 6.5.2010)


Die kleinen gelben Schildchen mit "Betreten verboten - Eltern haften für ihre Kinder" sind aus dem Baumarkt und eben keine Baustellenkennzeichnung, wie bei ordentlichen Baustellen vorgeschrieben: wer ist Bauherr, was wird gebaut, welche Baufirmen machen was.

Ein Forstzaun ist kein Bauzaun - wie nun mal vorgeschrieben - das läßt die Begrifflichkeit ja eigentlich schon erkennen.

Die erforderliche Erlaubnis (zum Roden der Fläche) sei bereits mit dem Planfeststellungsbeschluß im Januar 2007 erteilt worden, teilt die Flughafengesellschaft mit.
(BZ vom 6.5.2010)


Auch wenn Redakteur Meyer hier nur die Flughafengesellschaft zitiert, so könnte er bei einfacher Recherche selbst den korrekten Sachverhalt überprüfen:

Auch der Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007 (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - 3326(WF)-30310 Fh BS -) schreibt unter Punkt 2.52. eindeutig und unzweifelhaft vor:

„Dem Maßnahmenträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen.“

Die Tatsache, dass selbst der rechtsgültige und vom Maßnahmenträger akzeptierte Planfeststellungsbeschluss dieses Verbot aufgreift, schließt evtl. Ausnahmeregelungen nach § 37 Abs. 5 NNatG aus.

Ralf Herbert Meyer kommt mit diesem Zeitungsartikel einem politischen Auftrag der Flughafengesellschaft und den dahinter stehenden Interessenträgern VW, Schnellecke und Hoffmann nach.
Mit Journalismus hat das nichts zu tun.
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Rosenbaum.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #1960 von bruno
Rosenbaum schrieb:


„Dem Maßnahmenträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen.“

Die Tatsache, dass selbst der rechtsgültige und vom Maßnahmenträger akzeptierte Planfeststellungsbeschluss dieses Verbot aufgreift, schließt evtl. Ausnahmeregelungen nach § 37 Abs. 5 NNatG aus.


War gerade wieder einmal mit vor Ort und wenn ich die Aussagen der Polizisten richtig verstanden habe, wird das Rodungsverbot im Planfeststellungsbeschluß nun einfach wegdefiniert, indem die eingezäunte Fläche von wem auch immer herausgenommen wird.
Für den eingezäunten Bereich gelten so angeblich die Gesetze nicht mehr.

So in etwa las sich das ja auch schon im BZ-Artikel: es werde jetzt gerodet, weil es als Baustelle eingezäunt sei und ein Schild dastehe wo draufsteht: Betreten verboten!

So läuft der "Hase" also in Braunschweig (allerdings dann nicht mehr der lebendige) - frei nach dem Motto: legal, illegal, scheissegal, wie schon beim großen Vorbild :ohmy:
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von bruno.

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15 Jahre 5 Monate her #1962 von Olly
Ist ja auch ein sagenhaftes Beispiel für alle privaten Wald- und Landbesitzer... sozusagen eine Anleitung zur Straftat... nach folgendem Rezept :


  1. Besorg dir ein paar Rollen Wildzaun, Flatterband notfalls einen
    Bindfaden und spanne es entlang der Grundstücksgrenze
  2. Kaufe das billigste Baustellenschild was du finden kannst, nagele es an eine Dachlatte
    und stell es neben die Zufahrt zu deinem Gelände.
Fertig !!!


Jetzt kannst du den lieben langen Tag baggern, Quad fahren, Trompete spielen und alles ermorden was sich innerhalb des Grenzzaunes befindet.

Exterritorialer rechtsfreier Raum... herrlich... ein Eldorado für Anarchisten...

Vorgelebt von Leuten deren Integrität und deren Intellekt eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollte. Stattdessen kaprizieren sie sich darauf bestehendes Recht zu beugen und zu umgehen, wo immer es ihnen begegnet.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #1964 von Olly
Ganz frisch von der Rodungsfläche... angewandte Demokratie...

Es wird gerodet !!!

(ich kriege die Bilder leider nicht hochgeladen)
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Olly.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #1965 von bruno
Olly schrieb:

Ist ja auch ein sagenhaftes Beispiel für alle privaten Wald- und Landbesitzer... sozusagen eine Anleitung zur Straftat... nach folgendem Rezept :

  1. Besorg dir ein paar Rollen Wildzaun, Flatterband notfalls einen
    Bindfaden und spanne es entlang der Grundstücksgrenze
  2. Kaufe das billigste Baustellenschild was du finden kannst, nagele es an eine Dachlatte
    und stell es neben die Zufahrt zu deinem Gelände.
Fertig !!!

Jetzt kannst du den lieben langen Tag baggern, Quad fahren, Trompete spielen und alles ermorden was sich innerhalb des Grenzzaunes befindet.

Exterritorialer rechtsfreier Raum... herrlich... ein Eldorado für Anarchisten...

Vorgelebt von Leuten deren Integrität und deren Intellekt eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollte. Stattdessen kaprizieren sie sich darauf bestehendes Recht zu beugen und zu umgehen, wo immer es ihnen begegnet.
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Wäre noch zu ergänzen, dass es keinerlei Zuständigkeiten zu geben scheint.

Wer baggert denn da ?

Wer übt die formal-rechtliche Aufsicht über die Baustelle aus?

Warum steht auf den niedlichen Schildchen "Betreten verboten" kein Zuständiger?

Warum verweist die Baubehörde bei Anzeigen von Bauverstössen auf die Flughafengesellschaft, diese aber hüllt sich ebenfalls in Schweigen ?

Warum ist in diesem exterritorialen Bereich die Naturschutzbehörde nicht mehr für dort befindliche Natur zuständig?

Wo sind eigentlich die großen Naturschutzverbände wie B.U.N.D. und Nabu warum sind die so schweigsam ?

Warum verhalten sich sämtliche Parteien zu diesen Vorgängen so passiv und schweigsam ?

Zur Zeitung enthalte ich mich lieber, da ist jedes Nachfragen reine Zeitverschwendung.

Was ist los in dieser Stadt, mir scheint nicht nur der Querumer Wald sondern die ganze Stadt in politischer und juristischer Hinsicht ein einziger exterritorialer rechtsfreier Raum zu sein.
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von bruno.

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