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Baustelle im Verantwortungsbereich von VW

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15 Jahre 5 Monate her #1977 von Sternwanderer
Die Polizei gibt mündlich zur Kenntnis, das es sich um den "abgezäunten Bereich" um eine Baustelle handelt... :laugh: gerne, aber dann greift auch die NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Da unter §17 Abs.3 : Vor der Durchführung genehmigungsbedürftiger oder nach § 69a genehmigungsfreier
Baumaßnahmen hat der Bauherr auf dem Baugrundstück ein von der öffentlichen
Verkehrsfläche ( § 5 Abs. 1 ) aus lesbares Schild dauerhaft anzubringen, das die
Bezeichnung der Baumaßnahme und die Namen und Anschriften des Bauherrn, der
Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers und der Unternehmer enthält (Bauschild).
:P
Ebenfalls wieder eine klare Ansage; und wir sprechen hier nicht über ein Gartenhäuschen, das hier gebaut wird, sondern von einem Millionenbauvorhaben...
und wie gesagt... roden ist nicht... OVG Urteil :P

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15 Jahre 5 Monate her #1979 von Olly
Traurigerweise scheint sich die Obrigkeit zur Zeit der "Gerichtsverschickung zur Fortbildung" an solche Belanglosigkeiten wie OVG Urteile nicht mehr zu erinnern....

All die komischen Sätze vor denen dieses Zeichen § (wahrscheinlich aus einer längst vergangenen Epoche überliefert ) steht scheinen für diese Herren keine Relevanz mehr zu haben.

die Zeichen der Zeit sind : ppp € $

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