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CDU und SPD vereiteln Einschreiten gegen illegales Roden

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2006 von Rosenbaum
** This thread discusses the content article: CDU und SPD vereiteln Einschreiten gegen illegales Roden **

Der Rat der Stadt sollte auf Antrag der Bürgerinitiativen-Fraktion am 11.5.2010 beschließen:
„Dem Oberbürgermeister als Dienstvorgesetztem der Unteren Naturschutz-behörde wird aufgegeben, für die Einhaltung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.01.2007 Sorge zu tragen. Die Rodungsarbeiten innerhalb der oben genannten Vegetationsperiode sind sofort einzustellen.“


„Dem Maßnahmeträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. (Punkt 2.5.2, S. 17)“, so lautet ganz unmißverständlich der Planfeststellungstext, der vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 20.Mai 2009 bestätigt wurde.

CDU-Ratsherr Manlik als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft gab den Ton vor: mit Hinweis auf einen BZ-Artikel, alles sei nur ein Formulierungsfehler , behauptete er, auf der Fläche würde gar nicht gerodet, sondern nur Wurzelstrünke entfernt und das sei erlaubt.

SPD und CDU folgten willig dieser Interpretation .
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Rosenbaum.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2007 von bruno
Alles nur Formulierungsfehler oder Behörden-Kriminalität?

Dazu was passendes von Hoffer:

Kriminelle im Wald?
Wer wiederholt und vorsätzlich, noch dazu wider besseres Wissen gegen bestehende Gesetze verstößt, handelt kriminell.

Aber wer sind die Kriminellen im Wald? Ist es der Auftragerteiler, die Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg oder Herrn Manlik als deren Repräsentant? Ist es der Bürgermeister persönlich, auf den die Naturvernichtung zurückgeht? Wäre es gerechtfertigt, ihn als Kriminellen zu bezeichnen? Noch dazu, wo er im Vorstandsgremium der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz seinen Platz hat? Zusammen mit Bischof Weber? Sind sie und andere nicht die Anstifter krimineller Absichten und Taten? Oder sind es die die Profiteure bei VW, die der Naturvernichtung durch ihr Schweigen laufend Zustimmung erteilen? Ist es der Volkswagenkonzern und seine Führugskräfte, die sich durch Schweigen hervortun? Sind es die Naturschutzbeauftragten, die geltendes Recht, bestehende Abmachungen nicht durchsetzen? Dazu nicht in der Lage sind? Also fehl am Platz? Oder muß man die Suche erweitern und fragen: Sind es nicht die Ratsmitglieder, die all diese Naturvernichtung durch ihre Zustimmung erst ermöglicht haben, die von CDU, SPD und FDP?

Gibt es in Braunschweig eine Gruppe Gesetzloser? Eine Art Mafia? Mit dem Ziel möglichst viel Natur zu vernichten?

Fragen über Fragen. Nun aber etwas für Herrn Lindemann Erfreuliches. Schon soll es nämlich Verhandlungen der Stadt mit ihm geben mit dem Ziel, ihm seinen Müllberg am Madamenweg abzukaufen. Dessen Volumen reicht zwar nicht aus, um die gesamte Aufschüttung zu ermöglichen, die nötig ist, um die geplante Landebahn nach Osten so aufzuschütten, dass eine einigermaßen waagerechte Landebahnverlängerung erreicht wird. Am Ende der Landebahn muß die Aufschüttung mindestrens 10 Meter hoch und ca. 300 Meter breit sein. Soviel Müll hat annähernd nur Herr Lindemann und er freut sich schon jetzt über die zu erwartenden Millionen für den Müllberg. Der würde dann mehr einbringen, als er das bis dahin schon getan hat. Das wäre dann ein Geschäft besser als die Laufzeitverlängerung von AKWs.

Wäre unter diesen Umständen dann nicht doch wieder eine Spende an die CDU angebracht? Das würde doch der Anstand gebieten! Auch Bargeld lacht!
hoffer.wordpress.com/2010/05/12/kriminelle-im-wald/

Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von bruno.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2008 von Rosenbaum
Hier dazu auch noch die Abschrift des Tonbandprotokolls der Ratssitzung mit der Bürgeranfrage zum gleichen Thema von R.Beyer nebst Antworten :

Transkription der Bürgeranfrage
Ratssitzung vom 11.05.2010

Frage von Ralf Beyer:
„Ja, Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, ich habe eine Frage zu der Rodung, die am Flughafen Braunschweig zur Zeit stattfindet.
Und zwar beziehe ich mich auf eine Rodung, wie sie vom Sprachgebrauch her von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften formuliert wird.
Dort heißt es nämlich:
„Eine Rodung ist das Herausgraben aus dem Boden durch Einsatz moderner Maschinen“, und nicht mehr.
Und genau diesen Vorgang haben wir zur Zeit am Flughafen Braunschweig.
Nun hat die Planfeststellungsbehörde in ihrem Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich gesagt:
„Dem Maßnahmenträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen.“
Das steht im Planfeststellungsbeschluss und sie hat weiter ausgeführt:
„Eine Beeinträchtigung ist dadurch ausgeschlossen, dass nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar, und damit außerhalb der Brutsaison diese Arbeiten durchgeführt werden.“
Das gleiche hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt und die Braunschweiger Zeitung hat dokumentiert, am 6. Mai, dass draußen am Flughafen mit den Rodungen begonnen wurde. Deshalb ist meine Frage:
Welche ordnungs- und strafrechtlichen Maßnahmen hat die Stadt Braunschweig ergriffen, um diesem Vorgang ein Ende zu bereiten und insbesondere um weitere Schäden zu vermeiden?“


Antwort Erster Stadtrat Carsten Lehmann:
„Ja, Herr Ratsvorsitzender, Herr Beyer, ich beantworte Ihre Bürgeranfrage wie folgt:
Laut dem Planfeststellungsbeschluss haben baubedingte Rodungen von Gehölzen außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar zu erfolgen. Insoweit haben Sie ja auch selbst aus dem Planfeststellungsbeschluss zitiert. Mit Schreiben vom 10. Februar 2010 hat die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr, das ist die entsprechende Planfeststellungsbehörde, klargestellt, dass der Begriff der Rodung hier im, und ich zitiere: „im nicht-forstfachlichen Sinne lediglich als das Fällen der vorhandenen Bäume“ – Zitat Ende – zu verstehen ist, und nicht das Entfernen der Wurzelstrünke umfasst.
Also, es geht hier nicht um eine sprachliche Auslegung nach anderen Begrifflichkeiten, sondern es geht eben halt um die Frage, wie die Planfeststellungsbehörde, die diese Auflage reingeschrieben hat, tatsächlich auch gemeint hat.
Da hat man sich vergewissert, und diese Aussage ist so gekommen und an der gibt es deshalb folglich, weil es ja die Behörde klargestellt hat, die die Aussage getroffen hat, auch nichts zu zweifeln.
Die Fällung der Bäume ist vor Ende Februar erfolgt, also dass, was eigentlich mit Rodung derart gemeint war, das Roden der Stubben war aus technischen Gründen hingegen nicht bis dahin möglich.
Da die Entfernung der Wurzeln nicht von der vorgenannten Regelung des Planfeststellungsbeschlusses erfasst ist, ist die komplette Räumung der Fläche nach Ende Februar rechtmäßig. Insofern hat die Verwaltung gegen die Flughafen GmbH bzw. gegen die von ihr beauftragten Firmen keine ordnungsbehördlichen oder strafrechtlichen Schritte eingeleitet.“


Zusatzfrage:
„Ja, im Zuge dieser Rodungsarbeiten ist das betreffende Grundstück dann provisorisch eingezäunt worden, aber es wurde erklärt, es handele sich hier um ein Baugrundstück. Die Niedersächsische Bauordnung fordert nun, dass vor der Durchführung von Baumaßnahmen der Bauherr auf dem Baugrundstück ein von der öffentlichen Verkehrsfläche aus lesbares Schild dauerhaft anbringt, das die Bezeichnung der Baumaßnahme und die Namen und Anschriften des Bauherrn, der Entwurfsverfasserin bzw. des Entwurfsverfassers und des Unternehmers enthält.
Das steht nun mal in der Niedersächsischen Bauordnung, § 17. Ein derartiges Bauschild fehlt seit Beginn der Baumaßnahmen, das ist nicht vorhanden, und ich frage auch hier: Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergreift die Stadt Braunschweig, um diesen seit Monaten bestehenden rechtswidrigen Zustand zu beseitigen?“


Antwort:
„Ja, Herr Ratsvorsitzender, lieber Herr Beyer, ich vermag zwar jetzt nicht den Zusammenhang der Nachfrage mit der ersten Frage zu erkennen, antworte aber trotzdem gerne:
Es handelte sich bisher noch nicht um Baumaßnahmen, sondern um vorbereitende Maßnahmen, also keine Baumaßnahmen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung, und deshalb sind die von Ihnen angeführten Erfordernisse zur Zeit auch nicht notwendig und deshalb mussten auch keine Schritte eingeleitet werden.“

Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Rosenbaum.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2009 von Olly
C. Lehmann:

C. Lehmann: "....Die Fällung der Bäume ist vor Ende Februar erfolgt, also dass, was eigentlich mit Rodung derart gemeint war, das Roden der Stubben war aus technischen Gründen hingegen nicht bis dahin möglich. Da die Entfernung der Wurzeln nicht von der vorgenannten Regelung des Planfeststellungsbeschlusses erfasst ist, ist die komplette Räumung der Fläche nach Ende Februar rechtmäßig. Insofern hat die Verwaltung gegen die Flughafen GmbH bzw. gegen die von ihr beauftragten Firmen keine ordnungsbehördlichen oder strafrechtlichen Schritte eingeleitet."

Herr Lehmann benutzt hier selbst das Wort "Roden der Stuben"... eben das, was auf der Fläche gerade passiert... das ist keine Wurzelrasur und keine unterirdische Fällung das ist Rodung. Der einzige Grund warum es bis Ende Februar technisch nicht möglich war die Rodung durchzuführen war der Frost...

Erstaunlicherweise sieht der ausführende Betrieb die derzeitige Tätigkeit genau als das an was es eben ist... oder ist das auf dem Schild auch ein "Formulierungsfehler" ?


Es stellt sich die Frage ob das OVG in Lüneburg und schließlich das BVG in Leipzig von der Interpretationsfreudigkeit der Landesbehörde Kenntnis haben und die Umsetzung der Urteile gegen die Natur ungerügt lassen.
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Anhang:
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Olly.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2010 von Rosenbaum
Und noch so eine Wortverdrehung kommt von der Landesbehörde, Herrn Wichard v. Stülpnagel:

Im Planfeststellungsbeschluss steht ja nun, Rodungen in der Zeit von Ende Februar bis September seien zum Schutz der "Tier- und Pflanzenwelt" zu vermeiden.

Was macht der Herr Stülpnagel nun daraus?

1. Stülpnagel im Planfeststellungsbeschluss: ..."zum Schutz von Tier- und Pflanzenwelt"
2. Stülpnagel im Klarstellungsschreiben an die Flughafengesellschaft vom 10.2.2010: ... ich meinte die Vögel, "die Eier und Vogelnester..."

Warum schreibt er dann im Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich auch "Pflanzenwelt", wenn er nur die Vögel und deren Eier und Nester meinte?

Wir dürfen diesen armseligen Gestalten an den hoheitlichen Schaltstellen der agierenden Behörden nichts, aber auch gar nichts durchgehen lassen.
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Rosenbaum.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2012 von bruno
Rosenbaum schrieb:

2. Stülpnagel im Klarstellungsschreiben an die Flughafengesellschaft vom 10.2.2010: ... ich meinte die Vögel, "die Eier und Vogelnester..."


Hier ist unter waggum.de der behördliche Freibrief inzwischen in Auszügen einsehbar, wo es also heißt:

…auf ihre Anfrage vom 06.02.2010 möchte ich klarstellen, dass der Begriff „Rodungen“ in der Auflage 2.5.2 des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15.01.2007 (Az.:3326(WF)-30310 Fh BS) im nicht-forstfachlichen Sinne lediglich als das Fällen der vorhandenen Bäume, nicht aber auch als das Entfernen der Wurzelstrünke zu verstehen ist.
Das Gleiche gilt für die Verwendung des Begriffes „Rodungen“ in dem Maßnahmenblatt S 3 der planfestgestellten Maßnahmenkartei (Unterlage6.1).
Denn Sinn und Zweck der in Auflage 2.5.2 beschriebenen Maßnahme ist die Vermeidung der Beeinträchtigung von Brutvögeln …
…Im Übrigen weise ich darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss sämtliche zur Durchführung des Vorhabens …erforderliches Befreiungen und Ausnahmen enthält


So, und im Planfeststellungsbeschluß lautete die Auflage aber:

„Dem Maßnahmenträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen.“


So stelle ich mir durchaus einen Schreibtischtäter vor: natürlich ruhig aus gutem Elternhaus, eher weniger ins Rampenlicht drängelnd, aber gern zu Diensten, wenn die Obrigkeit ruft.
Einfach nur widerlich, Herr v. Stülpnagel !
Schämen Sie sich.
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von bruno.

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