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Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2019 von Rosenbaum
** This thread discusses the content article: Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses **

 
Ein Freibrief musste her, weil die Flughafen-Ausbauer wegen des vereisten Bodens bis Ende Februar zwar  das Fällen der Bäume schafften, aber nicht mehr das  Herausholen des Wurzelwerks.

Als das absehbar war, wurde die zuständige Landesbehörde (Nieders.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) am 6.2.2010 eingeschaltet und um eine "Klarstellung", gebeten, dass die rechtlich bindende Vegetationsperiode vom 1. März bis 30.September ganz anders zu verstehen sei, als im Planfeststellungsbeschluß vom Januar 2007 geschrieben steht.

Während  im Planfeststellungsbeschluss steht, dass während der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September auf baubedingte Rodungen zum Schutze von Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten sei, reduziert obiger Freibrief das "Schutzobjekt" auf die Vögel, Nester und Eier.

Die übrigen Tierpopulationen und die Pflanzenwelt im Planfeststellungsbeschluss werden einfach wegdefiniert.

Als weitere Manipulation wird der Begriff der "Rodungen" wird auf das Fällen der Bäume umdefiniert, was aber das "Entfernen der Wurzelstrünke" nicht umfasse.

Am Ende wird dann auch noch - für alle Fälle - "klargestellt", dass "sämtliche erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen" dem Planfestellungsbeschluss zum Vegetationsschutz nicht entgegenstünden.

Auf diesen Freibrief stützen sich nun die Ausbaubefürworter von SPD und CDU, die im Rat der Stadt Braunschweig verpflichtet gewesen wären, das rechtswidrige Vorgehen der Flughafengesellschafter VW, Wolfsburg und Braunschweig zu stoppen.

Das Verwaltungsgericht ist nun am Zuge. Darauf verlassen wollen sich die

Bürgerinnen und Bürger vor Ort allerdings nicht, sie stoppten am Donnerstag - am Feiertag! - erneut die große Rodungsmaschinerie, die Arbeiter wurden nach hause geschickt.
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Rosenbaum.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2021 von camino
Ist es in Ordnung, ein internes, behördliches Schreiben in die Öffendlichkeit zu stellen und einen Herrn namentlich so zu diffamieren?
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von camino.

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15 Jahre 5 Monate her #2022 von Rosenbaum
camino schrieb:

Ist es in Ordnung, ein internes, behördliches Schreiben in die Öffendlichkeit zu stellen und einen Herrn namentlich so zu diffamieren?


Wenn eine Behörde und der Verantwortliche die Offenlegung der Rechtsgrundlage nicht ertragen könnte, so wäre das bedauerlich.
Aber die Behörde wird sich schon selbst äussern müssen.

Diffamierung ist etwas anderes.

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2024 von Baumschlag
camino schrieb:

Ist es in Ordnung, ein internes, behördliches Schreiben in die Öffendlichkeit zu stellen und einen Herrn namentlich so zu diffamieren?


Gerade sowas muss öffentlich werden, zumal es im Interesse der Öffentlichkeit ist.

P.S: Ergoogelt mal unter dem Namen v. Stülpnagel. Dann hat man fast nur "Militärtreffer" :woohoo:
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Baumschlag.

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15 Jahre 5 Monate her #2026 von Olly
Diffamierung bedeutet gemein hin Verleumdung und dies geschieht hier definitiv nicht!

Herr von Stülpnagel dürfte sich beim Verfassen dieser "Klarstellung" darüber bewusst gewesen sein, daß das als Freibrief an die Öffentlichkeit kommt.

Der Mann hat den Schneid ein bisher 31 ha großes Stück Naturschutzgebiet in eine Mondlandschaft zu verwandeln und sämtliche, über Jahre von vielen Menschen erarbeitete Auflagen zur Milderung diese Disasters mit einem Brief vom Tisch zu wischen.

Mein Mitleid fällt da eher gedämpft aus....

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15 Jahre 5 Monate her #2027 von töpferliebe
camino schrieb:

Ist es in Ordnung, ein internes, behördliches Schreiben in die Öffendlichkeit zu stellen und einen Herrn namentlich so zu diffamieren?


Bei Wikipedia wird Diffamierung folgendermaßen definiert:

"Als Diffamierung (v. lat.: diffamare = Gerüchte verbreiten) bezeichnet man heute allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.
Vor allem im Bereich der Politik bezieht sich die Diffamierung auf die Ehrverletzung, Hetze sowie die Gerüchteverbreitung..."


Die Veröffentlichung dieses Schreibens ist also keine Diffamierung.
Mit diesem Schreiben wurde ein Freibrief ausgestellt, nicht nur für die jetzt stattfinden Rodungsarbeiten, sondern praktischerweise gleich auch für alles was anschließend noch kommt.
Fazit:
Wir haben zwar klar formulierte Auflagen im Planfeststellungsbeschluß und im Gerichtsurteil, aber im Bedarfsfalls gibt es für alles Ausnahmegenehmigungen.

Die Bürger wurden mit "strengen" Naturschutzauflagen beruhigt, also ist es nur recht und billig wenn wir jetzt erfahren, dass die Auflagen nicht das Papier wert sind, auf dem sie verfasst wurden.

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