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Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses

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15 Jahre 5 Monate her - 15 Jahre 5 Monate her #2030 von Rosenbaum
Die katastrophale Wirkung des Vorgangs besteht in zweierlei Richtung:

1. Gegen die Natur: Immerhin waren die Naturschutzauflagen als strenge Bedingungen von der Planfeststellungsbehörde (Nieders.Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr) durch ihren Sachbearbeiter v. Stülpnagel selbst verfügt worden. Die Umweltschützer wollten diesen Beschluss gar nicht, weder mit noch ohne Naturschutzauflagen sie wollten keinen Flughafenausbau und wurden gerichtlich abgewiesen.
Nun wird dieser gerichtlich festgezurrte Beschluss bzgl. des Tier- und Pflanzenschutzes von eben dieser Planbehörde umgeschrieben, aus Tier- und Pflanzenschutz werden Vögel, Eier und Tiere gemacht
- von der aberwitzigen Diskussion, was nun Rodung sei mal ganz zu schweigen.

2. Katasrophale Wirkung auf das demokratische Staatswesen:
Durch die nachträgliche Fälschung der Behörde an ihrem eigenen Aufstellungsbeschluss verlieren die Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihre Achtung vor Recht und Gesetz, sondern auch ihren Glauben an die Redlichkeit der Behörden.
Die Willkür greift Platz, der gesellschaftliche Frieden ist in Gefahr.
Letzte Änderung: 15 Jahre 5 Monate her von Rosenbaum.

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15 Jahre 5 Monate her #2034 von Olly
Eine Kleinigkeit, die ich bisher überlesen hatte :
Nachdem es am 20.11.2006 noch um den Forschungsflughafen ging wurde im Planfeststellungsbeschluß 15.01.2007 vom Flughafen gesprochen... mit diesem Schreiben ist dann wohl die Katze aus dem Sack : Verkehrsflughafen

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15 Jahre 5 Monate her #2036 von bruno
Olly schrieb:

Eine Kleinigkeit, die ich bisher überlesen hatte :
Nachdem es am 20.11.2006 noch um den Forschungsflughafen ging wurde im Planfeststellungsbeschluß 15.01.2007 vom Flughafen gesprochen... mit diesem Schreiben ist dann wohl die Katze aus dem Sack : Verkehrsflughafen


Genau, und damit geschehen die nachträglichen textlichen Verfälschungen aus rein materiellen Gründen, wo nicht mal mehr der Anschein höherer allgemeiner Interessen durchscheint.

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15 Jahre 5 Monate her #2038 von Wolfgang Buechs
Wenn Herr von Stülpnagel schreibt

"Denn Sinn und Zweck der in Auflage 2.5.2 beschriebenen Maßnahme ist die Vermeidung der Beeinträchtigung von Brutvögeln. Schutzobjekte sind die Eier und die aktuell genutzten Vogelnester..Dieses Ziel läßt sich im vollen Umfang durch das Unterlassen von Baumfällungen während der Vegetationsperiode erreichen."

ist dies natürlich ziemlicher Unsinn und zeugt von wenig Sachverstand. Denn selbst wenn die Planfeststellungsauflage auf Vögel, Eier und Nester reduziert würde, wird gerade durch die Wurzelrodung viel davon zerstört..

Herrn von Stülpnagel ist offensichtlich nicht klar, dass es unter den Vögeln eine Reihe von Bodenbrütern gibt, die gerade auf solchen offenen Flächen ihre Nester in der Nähe der Baumstubben anlegen bzw. zu Beginnd er Rodungsmaßnahmen bereits angelegt hatten - darunter befnden sich auch geschützte Arten.

=> Das Ziel der Auflage 2.5.2 läßt sich MITNICHTEN "durch das Unterlassen von Baumfällungen während der Vegeationsperiode erreichen" (Zitat Stülpnagel)

=> Die Rodung ist selbst bei Zugrundelegung des würdelosen Gefälligkeitsschreiben von Herrn von Stülpnagel eindeutig ein Verstoß gegen die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses und damit rechtswidrig.


Herr von Stülpnagel ist als Vertreter einer Behörde zur Neutralität und Ausgewogenheit verpflichtet. Dies hat er mit o.g. Gefälligkeitsschreiben nachhaltig verletzt. Insofern halte ich es für richtig (und nicht für diffamierend) Leute wie Herrn Wichard von Stülpnagel, die sich über derartige "Stellungnahmen" bei den "Mächtigen" einzuschleimen versuchen und zum Erfüllungsgehilfen machen, deutlich beim Namen zu nennen.

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