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Ein Fach, in dem ich damals nicht wirklich gut war.@ Spartacus,
ich möchte Dir keine Nachhilfe in Biologie erteilen,
Zitat aus Wikipedia (eine natürlich stark vereinfachende Quelle, die nicht immer vollständige Informationen liefert): "...und verbessert so möglicherweise dessen Lebensbedingungen".deswegen nur soviel: der Eremit hat Erhaltungsfunktionen für alte Bäume in alten Wälder.
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Spartacus schrieb:
Moment: Irgendwer verbietet dem Gutachter aus (angenommener) Angst vor weiteren Funden das weitere Suchen, lässt dann aber die Baumstümpfe einfach so liegen, damit die BI dort wühlen kann?Konnte er auch nicht, da es ihm nicht gestattet wurde, zu weiteren intensiveren Untersuchungen den Baumstamm zu zerschneiden! Dies gilt im Übrigen auch für andere Baumstümpfe, die im Moment dort liegen. Angst, man könnte noch mehr entdecken?!
Später dann haben sich Mitglieder der BI mit einem Stethoskop diesen Baumstumpf, neben vielen anderen übrigens, nochmal genauer angeschaut und dabei die weitere Larve entdeckt.
Wie sinnvoll sollte denn das Verhalten sein? Das passt ja überhaupt nicht zusammen.
Wer Angst vor weiteren Funden hat, verbrennt die Stümpfe oder lagert sie in einem eingezäunten Gebiet ab.
Ich kann Deine Erläuterung so nicht nachvollziehen.Wenn ich einfach irgendwo schreibe, ich hätte einen gesehen, muss das noch lange nicht stimmen. Warten wir weitere Dokumentationen doch ab. Wenn es aber so ist, dann hättest Du natürlich auch Recht.Doch kann man, denn wenn Du Dich, wie oben schon angemerkt, besser informieren würdest wüsstest Du, dass auch ein Eremit lebend in einem anderen Bereich des Querumer Waldes gesehen wurde.
Habe ich auch nicht gesagt. Aber vom Fund dreier Larven in einem Baumstumpf auf einen "ausgedehnten" Lebensraum zu schließen, wäre genau so falsch.Hinzu kommen Chitinreste des Eremiten, die ebenso entdeckt wurden. Also hier von einem einmaligen Fund zu sprechen wäre nicht ganz korrekt.
Wie auch immer. Eigentlich müsste der Wald (oder zumindest die nähere Umgebung des ursprünglichen Fundortes) ja nach der FFH-Richtlinie geschützt werden (so denn Verkehrs- und Wegesicherung nicht dagegen sprechen), wenn sich nicht doch noch die ganze Larvenfinderei als Abonnement bei www.feldhamsterverleih.de entpuppt.
Natürlich wird das aber nicht passieren, weil die passenden Ausnahmegenehmigungen gemeinsam mit den entsprechenden Auflagen zum Ausgleich vorliegen, oder sehe ich das falsch?
Schönen Gruß
Spartacus
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Ich hoffe du hast das Impressum von www.Feldhamsterverleih.de gelesen, bevor du diesen von der Braunschweiger Zeitung vorgekauten Brei schluckst...
Eremit, VW, Naturschutz, Abholzung, Rodung, Fällung, Vernichtung, Umweltschutz, Blue Motion, Golf, Passat, Sharan, Polo
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