Das scheint aber anscheinend nur die eine der hässlichen Seiten zu sein.
Ein Blick in den Norden, wir erinnern uns vielleicht noch dunkel an den Erbpachtvertrag.
Dieser liegt soweit mir bekannt ist immer noch nicht vor,obwohl Bischof Weber das ja eigentlich zugesagt hat.
Eine Stiftung sollte zumindest so sagt es ja schon der Name den Kulturbesitz von Braunschweig erhalten und schützen.
Genpflanzen sind da recht wenig zu geeignet,möchte ich mal sagen.
Wenn dann noch EU geschützter Eremitenwald vom SBK vernichtet wird, sollte man doch mal nachfragen ob die Stiftung überhaupt noch öffentliches Interesse vertritt und ob sie vielleicht gegen die Förderungsauflagen verstößt.
Auch wenn einige ja nichts von der NDS Verfassung wissen möchten, so steht zumindest in Artikel 6 :
Durch Gesetz vom 21. November 1997 wurden an dieser Stelle mit Wirkung vom 6. Dezember 1997 folgender Artikel eingefügt:
"Artikel 6b. Tierschutz. Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt."
Dieser Absatz wurde vor nicht mal 14 Jahren eingefügt und ist somit junger als die sogenannte Wiedervereinigung.
Im normal Fall nennt man das ein Verfassungsbruch oder aber zumindest Missachtung der NDS Verfassung.
Im Juristen Deutsch heißt das mehr oder minder das man sich nicht der Verfassungsmäßigen Ordnung unterwirft.
Dazusollte man einfach mal die Mitglieder im Stiftungsrat befragen,schließlich sind einige ja Amtsträger und haben den Amtseid abgelegt, der lautet in Artikel 31 :
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde."
Hört sich zwar ganz schön komisch an,aber ist halt nicht von mir, sondern festgeschriebene Grundsetze.
Nur falls wieder mal auf die Idee kommt mich in irgend eine Ecke zu schieben.
Aber bleiben wir mal im Norden der Stadt und am Flughafen.
Eine Briefkastenfirma ist also Bauträger, ein Teil des Geländes gehört dem SBK die die Landesgüter schützen und bewahren soll.
Das Land Niedersachsen hat sich soweit mein Kenntnisstand aus dem Flughafenprojekt entfernt.Nehme wir jetzt einfach mal den Artikel 63 der NDS Verfassung, der lautet:
Artikel 63. Landesvermögen. (1) Das Landesvermögen ist Eigentum des Volkes. Landesvermögen darf nur mit Zustimmung des Landtages veräußert oder belastet werden. Die Zustimmung kann allgemein oder für den Einzelfall erteilt werden.
(2) Für die Veräußerung und Belastung von Vermögen, das im Eigentum Dritter steht und vom Land verwaltet wird, gilt Absatz 1 entsprechend.
Äußerst Fraglich ist natürlich in diesen Zusammenhang, das Personen wie Jörg Bergstätt verfolgt und bestraft werden.
Da sie das öffentliche Eigentum verteidigen,ob nun bewußt oder unbewußt.
Das gleiche trifft auf die Anzeigen im Querumer Forst zu.
Dazu vielleicht mal ein Auszug aus Artikel 60 der NDS Verfassung,der lautet:
Artikel 60. Öffentlicher Dienst. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Sie dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei oder sonstigen Gruppe, und haben ihr Amt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne Rücksicht auf die Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten auszuüben.
Wer ist also öffentlicher Dienst?
Sind es Polizei, Justiz, Verwaltung oder wer sonst.
Dazu heißt es in Artikel 2 NDS Verfassung:
Artikel 2. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. (1) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(2) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung in Bund und Land, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Alles etwas trockene Materie zugegeben, aber anscheind hält sich keiner mehr daran.
Stellt sich nur jetzt die Frage,sollte man bei derart massiven Verstößen den Niedersächsischen Staatsgerichthof in Bückeburg zu schalten.
de.wikipedia.org/wiki/Nieders%C3%A4chsischer_Staatsgerichtshof
Der wäre im Regelfall dafür zuständig.
Ähnlich verhält es sich bei dem sogenannten Hartz IV das seine Anwendung findet.
Aber wer weiß,vielleicht ist ja diue NDS Verfassung schon aufgehoben und die Gesetzgebung, sowie die Verfassungsmäßige Ordnung schnee von gestern, an die sich nur noch das sogenannt Volk zuhalten hat.
Das wäre ja auch nicht neues aus historischer Sichtweise.
Ich stelle hier einfach mal die Frage in den Raum, ob der SBK als Stiftung seinen Anspruch öffentliche Förderung vertan hat.
Dies zu entscheiden ist aber nicht meine Aufgabe, dafür haben wir ja schließlich sogenannte Staatsdiener,juristen und Staatsanwälte, glaube ich zumindest.
Dazu kommt natürlich noch der christliche Glaube, der etwas in den Hintergrund gerückt ist.
Fragen über Fragen und wenig Antworten,so lass ich das einfach mal stehen.