Am 07.10.2010 12:31, schrieb Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!:
> Sehr geehrter Herr Marwede,
> vielen Dank für Ihre Mail zum Flughafen Braunschweig.
In der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)gilt folgende gesetzliche Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern: nach §6 Abs. 1 und 2 GRW-Gesetz ist die Durchführung der Maßnahmen des gemeinsamen Koordinierungsrahmens Aufgabe der Länder. Die GRW-Regeln sehen eine Beteiligung des Bundes bei einzelnen Fördermaßnahmen nicht vor. Das heißt, ob die Zahlung den GRW- und beihilferechtlichen Vorgaben entspricht, muss im Einzelfall vom Land Niedersachsen in alleiniger Verantwortung geprüft werden. Der Bund hatte bei der Förderung des Flughafens Braunschweig das Land Niedersachsen auf die Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im Fall der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur Betreiber und Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein dürfen.
> Mit freundlichen Grüßen
> G.Fisch
>
> MR Dr. Gerhard Fisch
> Bundesministerium für Wirtschaft
> und Technologie
> Leiter des Referates IB3 -
> Regionale Wirtschaftspolitik
> Scharnhorststraße 34 - 37
> 10115 Berlin
>
> Tel.: + 49 - 30 18 615 7119
> Fax: + 49 - 30 18 615 5474
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Nun kommt durch Nachfrage von Klaus Marwede im Bundeswirtschaftsministerium heraus, dass man sich von dort gar nicht zur aktuellen Schummelei mit falschen Zahlen im Förderantrag geäußert hat... alles die reine Erfindung von Ralf-Herbert Meyer aus der Lokalredaktion. Hier das Schreiben:
Am 07.10.2010 12:31, schrieb Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!:
> Sehr geehrter Herr Marwede,
> vielen Dank für Ihre Mail zum Flughafen Braunschweig.
In der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)gilt folgende gesetzliche Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern: nach §6 Abs. 1 und 2 GRW-Gesetz ist die Durchführung der Maßnahmen des gemeinsamen Koordinierungsrahmens Aufgabe der Länder. Die GRW-Regeln sehen eine Beteiligung des Bundes bei einzelnen Fördermaßnahmen nicht vor. Das heißt, ob die Zahlung den GRW- und beihilferechtlichen Vorgaben entspricht, muss im Einzelfall vom Land Niedersachsen in alleiniger Verantwortung geprüft werden. Der Bund hatte bei der Förderung des Flughafens Braunschweig das Land Niedersachsen auf die Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im Fall der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur Betreiber und Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein dürfen.
> Mit freundlichen Grüßen
> G.Fisch
>
> MR Dr. Gerhard Fisch
> Bundesministerium für Wirtschaft
> und Technologie
> Leiter des Referates IB3 -
> Regionale Wirtschaftspolitik
> Scharnhorststraße 34 - 37
> 10115 Berlin
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Die Lolkalredaktion um die jetzigen Redakteure Meyer und jahrelang auch um Zauner (jetzt Pressesprecher der Flughafengesellschaft) ist somit ein wichtiges Steuerungselement für den immer fragwürdigeren Flughafenausbau.
[/size]...bekräftigt nun auch das Bundeswirtschaftsministerium noch einmal die Rechtmäßigkeit der Förderung für den Ausbau des Forschungsflughafens
www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/13026771
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