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Stadt Braunschweig Fachbereich Schule
(Drucksache 11563/11) 10.03.2011
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen X
Verteiler: Rat
Überschrift, Sachverhalt
Einrichtung einer AußensteIle der Grundschule Kralenriede in der Schulanlage SChuntersiedlung
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Förderschulen Schwerpunkt Lernen (FöS L), die u. a. die Verlagerung der Astrid-Lindgren-Schule, FöS L, in die Schulanlage SChuntersiedlung vorsieht, hat der Rat am 22. Juni 2010 beschlossen, dass der Hauptschulzweig der Grund-und Hauptschule Schuntersiedlung mit Beginn des Schuljahres 2010/2011.und der Grundschulzweig mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 jahrgangsweise aufgehoben werden. Mit Verfügung vom 14. Juli 2010 hat die Schulbehörde diese schulorganisatorischen Entscheidungen genehmigt.
In den Hauptschulzweig der Grund-und Hauptschule Schuntersiedlung sind zum Schuljahresbeginn 2010/2011 keine Schülerinnen und Schüler mehr in den Jahrgang 5 aufgenommen worden. Ab Schuljahr 2011/2012 sollen die Schulanfänger in den Grundschulen Kralenriede und Isoldestraße eingeschult werden.
Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, in der sich die Unterzeichnerstaaten zu einem "inklusiven Bildungssystem" verpflichten, in Niedersachsen bereits ab Schuljahr 2012/2013 umgesetzt werden soll. Die Entwicklung der Förderschulen mit ihren unterschiedlichen S'Chwerpunkten ist daher zurzeit schwer abschätzbar. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Schülerzahl in·den Förderschulen, insbesondere der FöS L, insgesamtweiter deutlich reduzieren wird und der Raumbedarf dieser Schulen sinken wird .
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Vor diesem Hintergrund sollen in Bezug auf die Aufhebung des Grundschulzweigs der Grund-und Hauptschule Schuntersiedlung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Solange der dauerhafte Raumbedarf der Astrid-Undgren-Schule unter Berücksichtigung der Inklusion am Standort Schuntersiedlung nicht feststeht, sollte mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 in der Schulanlage Schuntersiedlung eine AußensteIle der Grundschule Kralenriede eingerichtet werden.
Der Ratsbeschluss vom 22. Juni 2010 bliebe von daher bestehen.
Eine Beschlussfassung über diese schulorganisatorische Entscheidung wird im Stadtbezirksrat 332 Schunteraue, dem Schulausschuss und dem Verwaltungsausschuss in der 12. und 13. Kalenderwoche angestrebt. Eine entsprechende Vorlage ist hierzu bereits in Vorbereitung.
I. V.
Markurth
Stadtrat
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