Nicht viel Lust verspürte das Gericht, sich auf die zwiespältige Materie enzulassen.
So nutzte die Richterin bereits den aller-ersten Antrag von Peter Illert, einen von ihm mitgebrachten Laien-Anwalt für seine Verteidigung gemäß StPO § 138 Abs2 zuzulassen, um die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
Die Strafverfolgung hatte die Flughafengesellschaft veranlaßt, um die Flughafenausbaugegner verfolgen zu lassen.