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Aus der Niederschrift eines Protokolls des Planungs- und Umweltausschusses geht hervor, dass der zuständigen Planfeststellungsbehörde (Nds. Landesbehörde für Straßenbau und verkehr) ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren zur Entscheidung vorliegt.
Bei den Besuchen zur Akteneinsicht bei der Behörde wurde uns allerdings nur ein Ministerialblatt präsentiert, von einem Planfeststellungsverfahren war nichts bekannt….
Nichts bekannt Huch Halt ! Doch , da war etwas… die Flughafen GmbH hatte etwas eingereicht… dies war allerdings derart desaströs formuliert, dass es der Gesellschaft zurückgeschickt wurde. Nicht mal ein Aktenzeichen wurde angelegt.
Von der BIBS Fraktion wurden nun vier Fragen gestellt :
1. Wer ist in diesem ergänzenden Planfeststellungsverfahren der Antragsteller?
Antwort: Die Antragstellerin ist die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH
Kommentar: ok, das war klar
2. Wie sieht die konkrete Verkehrsführung (oder ggf. die verschiedenen Varianten) aus, die der Planfeststellungsbehörde zur Entscheidung
vorgelegt worden ?
Antwort: Die Verkehrsführung entspricht der bereits im 1. Planfeststellungsverfahren enthaltenen Lösung.
Kommentar: Wozu dann ein ergänzendes Verfahren, wenn nur der Inhalt des alten Verfahrens erneut eingereicht wird ?
3. Wann wurden die politischen Gremien (Stadtbezirksräte sowie Ratsgremien) über diesen Vorgang informiert ?
Antwort: Die erneut beantragte Verkehrsführung entspricht der Beschlusslage des Rates.
Kommentar : Also weiterhin die nicht planfeststellbare Ostumfahrung…
4. Wie stellt sich die Stadt die Einbeziehung der betroffenen Bürgerschaften im Norden der Stadt in diesen höchst sensiblen Bereich der
anzunehmenden Verkehrsführung vor?
Antwort: Die betroffene Bürgerschaft ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einbezogen worden. Darüber hinaus hatte die Verwaltung zu
einer Bürgerinformation eingeladen, während die planenden Büros und die Flughafen Braunschweig Wolfsburg GmbH die Pläne vorstellten
und Fragen der Bürger gestellt und beantwortet wurden.
Kommentar: Damit kann nur der peinliche Auftritt in der Grundschule Waggum gemeint sein. Bereits hier wurde die Ostumfahrung
zwar von Herrn Hoffmann favorisiert, von den Planungsbüros aber als nicht planfeststellbar bezeichnet.
Der Eingriff in das Vogelschutzgebiet wäre zu groß….
Hier die Links zu den Originalschriftstücken Anfrage erweitertes Planfeststellungsverfahren
www.waggum.info/mitglieder/index.php?topic=276.0
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