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Die BIBS-Fraktion nimmt die seinerzeitige Diskussion um die Gewahrsamsstelle wieder auf mit einem Brief vom 5.7.2011 an die Braunschweiger Polizeidirektion:
"Betr. entwürdigende Bilddarstellungen im Gewahrsamkeller
Sehr geehrter Herr Döring,
ich komme heute zurück auf unseren Schriftverkehr aus der Jahreswende 2008/2009 in Sachen Braunschweiger Polizeigewahrsam und dort seinerzeit vorgefundenen fragwürdigen Bilddarstellungen an den Flurwänden.
Noch am 12.1.2009 endete unser Schriftverkehr mit der Zusicherung aus Ihrer Direktion:
> "Die Fotos mit Fesselungsbeispielen im Braunschweiger Polizeigewahrsam wurden entfernt", damit sei "insbesondere der Forderungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe nachgekommen worden." (Brief der Polizeidirektion Braunschweig an die BIBS-Fraktion vom 12.1.2009)
Die entwürdigenden Bilddarstellungen wurden aber offensichtlich nicht oder nur teilweise entfernt, denn am 29. Juni 2011 hingen die nun auch in der TAZ abgelichteten Bilder immer noch (siehe TAZ-Artikel "Demo vor dem Gruselkeller der Polizei" vom 1. Juli 2011) .
Wie kommt das? Wurden die Darstellungen seinerzeit entfernt und dann doch wieder an der Flurwand angebracht?
Unterliegen die Räumlichkeiten des Polizeigewahrsams nicht irgendeiner verantwortlichen Kontrolle?
Zur Aufklärung der Sachverhalte bitten wir um ein Gespräch mit Vorschlägen, wie das Polizeigewahrsam zukünftig unter eine öffentliche Kontrolle gestellt werden kann und erbitten gleichzeitig einen Besichtigungstermin für eine Augenscheinnahme der Gewahrsamstelle durch eine Besucherdelegation.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Rosenbaum, Ratsherr der Bürgerinitiative Braunschweig"
14.7.2011
Ihr Schreiben vom 5. Juli 2011: "Entwürdigende Bilddarstellungen im Gewahrsamkeller"
In meinem Schreiben vom 12.1.2009 teilte ich Ihnen mit: "Die Fotos mit Fesselungsbeispielen im Braunschweiger Polizeigewahrsam wurden entfernt."
In Ihrem SChreiben vom 5. Juli weisen Sie darauf hin, dass die TAZ in dem von Ihnen erwähnten Artikel zur Illustration ein Foto abliechtete, auf dem das im Jahr 2008 kritisierte Fesselungsbild zu sehen ist. Das stimmt. Ihr Rückschluß allerdings, dass das Bild nach wie vor im Polizeigewahrsam hängt, ist falsch. Die TAZ hat auf ein Foto zurückgegriffen, das ihr von der BIBS zur Verfügung gestellt wurde. Die Bildunterschrift "Foto: BIBS" weist das jedenfalls aus.
...
Grundsätzliches zu den Fotos im Polizeigewahrscm: DIe Fotos wurden anlässlich des Tages der Offenen Tür 2003 aufgehängt, um den Besucherinnen und Besuchern die Abläufe darzustellen. Sie blieben hängen, weil nach wie vor Besuchergruppen durch das Gewahrsam geführt werden. Aus Gründen der Transparenz zeigen wir bei Führungen auch das Gesahrsam. Die Bürgerinnen und Bürger können sich davon überzeugen, dass es sich keinesfalls um einen "Gruselkeller" handelt, sondern um ein modernes Gewahrsam, dass den strengen Anforderungen an eine menschenwürdige Freiheitsentziehung genügt. Von den Möglichkeiten, diese Räume in Augenschein zu nehmen, machen im Verlauf eines Jahres zahlreiche Gruppen Gebrauch. (Z.B. eine in der kommenden Woche, die im Rahmen des SPD-Sommerprogramms die Polizeidirektion besichtigen wird; MdL Klaus-Peter Bachmann wird dabei sein... )
Die Räumlichkeiten und das Personal des Polizeigewahrsams unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht der Polizeidirektion Braunschweig. Der ordnungsgemäße Betrieb ist in der Gewahrsamsordnung für Niedersachsen geregelt.
Die Entfernung des in der Kritik stehenden Fotos hat allerdings mit der Gewahrsamsordnung nicht unmittelbar zu tun.
Wir sind auch aufgrund Ihrer Kritik zu dem Ergebnis gekommen, dass die gezeigte Darstellung des Gefesselten tatsächlich nicht nur als Information, sondern unter Umständen von Menschen, die in Gewahrsam genommen wurden, als Einschüchtung hätte aufgefasst werden können.
Zur von Ihnen angesprochenen öffentlichen Kontrolle: Der "Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (European Commitee for the Prevention of Torture an Inhuman or Degrading Treatment or Punishment - CPT)" besucht und untersucht sporadisch und ohne konkrete Ankündigung Einrichtungen, in denen Personen festgehalten werden. Derartige Überprüfungen haben in der Bundesrepublik im Spätherbst 2010 stattgefunden. Der Ausschuss besuchte das Polizeigewahrsam in Braunschweig in diesem Zusammenhang allerdings nicht.
Ansonsten verweise ich auf die vielfältigen Instrumente der bundesdeutschen Rechtsordnung, die hier genauso greifen wie in anderen öffentlichen Bereichen auch.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Thomas Geese, Leiter Öffentlichkeitsarbeit
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www.taz.de/!73615/"Wir werden nichts vertuschen", sagt er. Bereitwillig zeigt er den Flur des Gewahrsams im Keller der Polizeidirektion. Bilder hängen an der Wand: Ein Gefangener, gefesselt auf einer Zellenpritsche. Daneben, säuberlich gerahmt, eine Delle in der Wand, unter der steht: "Kopfstoß gleich kopflos". Da habe vermutlich ein Gefangener seinen Schädel vor die Wand gehauen, erklärt Grande. Warum die Delle immer noch da ist? Um die zu entfernen, brauche es Geld von der öffentlichen Hand, meint er. "Für Spachtelmasse."
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Der NDR hat über die Vorgänge in und um das Polizei-Gewahrsam einen Beitrag gedreht, welcher gesendet wird:
NDR-Beitrag namens "Polizeigewalt" läuft am heutigen Dienstag ab 19.30 in "Hallo Niedersachsen".
Als Thema vorher auch in den Nachrichten im NDR-Fernsehen (3. Programm) um 18:00 Uhr.
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