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Manfred Pesditschek,
Vorsitzender der SPD-Fraktion, schreibt am 26.10. zum Thema 5. IGS:
Heute stand in der BZ ein großer Aufmacher zum Thema 5. Integrierte Gesamtschule. Ich habe mich etwas darüber gewundert, denn eigentlich wollte Herr Noske vorher noch mit mir sprechen. Ich habe ihm dann eine längere eMail geschickt, um das eine oder andere richtigzustellen (s. unten). Nun zur Sache selbst.
Ich habe immer wieder – auch öffentlich – betont, dass die SPD zur konstituierenden Ratssitzung den Antrag auf Einrichtung der 5. IGS am Standort Heidberg stellen werde. Das kam auch in den Gesprächen mit anderen Fraktionen zur Sprache – so zB mit den Grünen. Daraufhin baten diese zu einem Gespräch der Fraktionen – außer schwarzgelb – zu diesem Thema. In diesem Gespräch warfen sie die Frage auf, ob es nicht sinnvoll sei, die Antragstellung noch einmal um ein Jahr zu verschieben. Ich teilte für die SPD mit, dass wir bei unserer Antragstellung für den Schuljahresbeginn nächsten Jahres bleiben würden. Auch die Linke und die BIBS sprachen sich dafür aus. Daraufhin erklärten die Grünen, dass sie dem Antrag zustimmen würden. Wir verabredeten, dass ich einen Entwurf machen sollte. Das geschah dann auch, und die anderen Fraktionen stimmten diesem Entwurf dann so zu. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Errichtung einer 5. Integrierten Gesamtschule
Der Rat der Stadt möge beschließen:
Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wird gemäß § 106 Abs. 2 NSchG eine 5. Integrierte. Gesamtschule eingerichtet, die die Jahrgänge 5 bis 13 umfasst. Standort ist das ‚Schulzentrum Heidberg.
Sie wird als Ganztagsschule gem. § 23 Abs. 1 NSchG geführt. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich die Zustimmung des Nds. Kultusministeriums einzuholen.
Da davon auszugehen ist, dass das Nds. Kultusministerium vor Zustimmung zur Errichtung der Schule auf einer Elternbefragung bestehen wird, ist diese vorzubereiten und noch im Dezember 2011 durchzuführen.
Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 werden gemäß § 106 Abs. 1 NSchG die Hauptschule und die Realschule im Schulzentrum Heidberg jahrgangsweise aufgehoben. Es ist sicherzustellen, dass die derzeitigen Schüler dieser Schulen den Schulbesuch am Standort Heidberg beenden können.
Der Schulentwicklungsplan ist entsprechend fortzuschreiben.
Die Verwaltung wird gebeten, auf die Schulbehörde einzuwirken, um eine möglichst zügige Bestellung eines Gründungskollegiums zu erreichen.
Bei der Sanierung des Schulgebäudes im Rahmen des PPP-Programms ist das Gründungskollegium zu beteiligen, um ggf. gesamtschulspezifische Belange zu berücksichtigen.
Ich habe außerdem stets erklärt, dass die SPD einem Antrag der CDU auf Bürgerbefragung so nicht zustimmen würde, aber jederzeit zu einer Bürgerbefragung bereit sei, die das weitere Vorgehen im Schulentwicklungsplan nach Errichtung der 5. IGS zur Abstimmung stellt. Der Fraktionsvorstand empfiehlt der Ratsfraktion, einen diesbezüglichen Änderungsantrag einzubringen, wenn die CU auf einer Bürgerbefragung beharrt. Das wird wohl auch so geschehen, und so haben wir schon in der konstituierenden Ratssitzung ein Thema, an dem sich die neuen Mehrheitsverhältnisse deutlich zeigen. All das veranlasste mich, Herrn Noske, dem neuen Lokalchef der BZ, in einer längeren eMaiI unsere Haltung zu verdeutlichen.
Hier die eMail an die BZ:
Sehr geehrter Herr Noske,
mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel und Kommentar zur 5. IGS in der heutigen Braunschweiger Zeitung gelesen. Gestatten Sie mir dazu einige Anmerkungen.
Der von Ihnen richtig zitierte Beschluss entspricht dem Wahlprogramm der SPD und auch allen Aussagen, die ich als Fraktionsvorsitzender mehrfach öffentlich getroffen habe, zum Beispiel in mehreren Ratssitzungen: In der konstituierenden Sitzung des neuen Rates wird die SPD den Antrag einbringen, zum Schuljahresbeginn 2012/2013 in Braunschweig eine 5. IGS einzurichten, mit dem Schulzentrum Heidberg als Standort. Genau das ist geschehen. Ich bin froh und stolz, dass sich schon vor der Sitzung eine deutliche Mehrheit für diesen Antrag darstellt, so dass der Antrag interfraktionell von SPD, Grünen, BIBS, Linkspartei und Piraten getragen wird. Damit ist endlich die Blockademehrheit von SchwarzGelb überwunden, die es verhindert hat, schon früher zu einer Lösung zu kommen, die dem Elternwillen und den Schülerwünschen entspricht.
Wie Sie selbst richtig schreiben, sind die Parteien, die im Wahlprogramm eine zügige Errichtung einer 5. IGS versprochen haben, von den Wählerinnen und Wählern mit einer deutlichen Mehrheit ausgestattet worden. Daher ist mit Ihr Kommentar, eine „buntgescheckte Truppe“ habe sich hier selbst unter Zugzwang gesetzt, etwas unverständlich. Wenn überhaupt, sind diese Fraktionen von den Wählerinnen und Wählern unter Zugzwang gesetzt worden – und das ist gut so. Schließlich sollten gerade die Medien es begrüßen, wenn Parteien zu ihren Wahlversprechen stehen. Würden wir, wie von Ihnen befürwortet, „das Tempo herausnehmen“, würden wir ein Wahlversprechen brechen. Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein.
Besonders verwundert mich Ihre Aussage, mit der Errichtung einer 5. IGS würde bestehenden Schulen das Wasser abgegraben. Das ist zwar das ständig wiederholte Argument von CDU und FDP, mit dem diese Parteien ihre Ablehnung begründen, hat aber mit der Wahrheit nichts zu tun. „Abgegraben“ – wenn man das schon so bezeichnen will – wird „bestehenden Schulen“ – welchen eigentlich? – das Wasser durch das Wahlverhalten von Eltern und Schülerinnen und Schülern. Auch die Behauptung, die neue Schulform sei teuer, ist merkwürdig. Der zusätzliche Aufwand zur sowieso beabsichtigten Sanierung wird von der Stadt mit 7,5 Mio. Euro beziffert. Eine Begründung dieser Kosten fehlt in der Vorlage. Hier können eigentlich nur die Kosten anfallen, die zur Durchführung eines weitgehenden Ganztagsbetriebes erforderlich sind – wie bei anderen Schulen auch, zB Lessing-Gymnasium Wenden. Im übrigen weise ich darauf hin, dass die SPD bereits zur Ratssitzung am 23. Juni 2009 folgenden Antrag eingebracht hatte:
„Die Investitionen für Sanierungen u. ä. im Schulzentrum Heidberg sind so vorzunehmen, dass eine mögliche spätere Umwandlung in eine Integrierte Gesamtschule zeitnah und ohne zusätzliche Kosten vollzogen werden kann.“
Dieser Antrag ist damals von SchwarzGelb ohne inhaltliche Begründung abgelehnt worden. Diese Parteien tragen daher die Verantwortung dafür, wenn es im Zusammenhang mit der Einrichtung einer IGS zu vermeidbaren Mehrausgaben kommt.
Im Ihrem Artikel schreiben sie, dass der entscheidende Ratsbeschluss zur 5. IGS im Januar getroffen werden solle. Das sehe ich nicht so. Wird dem interfraktionellen Antrag zugestimmt, so ist das schon der entscheidende Ratsbeschluss. Er enthält alle notwendigen Aufträge an die Verwaltung.
Sie bedauern, dass keine Bürgerbefragung stattfinden soll. Zunächst weise ich darauf hin, dass der SPD-Ratsfraktion bisher ein Antrag von CDU oder FDP oder beiden auf eine Bürgerbefragung noch nicht vorliegt. Nach Ihrer Berichterstattung gehe ich davon aus, dass die CDU das vorhat – dann wäre es allerdings auch sachdienlich, sie uns ebenfalls zukommen zu lassen. Schließlich redet die CDU schon lange von ihrer Absicht zu einer Bürgerbefragung zur 5. IGS. Die dahinterliegende Absicht ist klar: Wenn man die Schule schon aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht verhindern kann, so kann man sie doch wenigstens verzögern, denn die Ansetzung einer Bürgerbefragung würde den Schulstart zum Schuljahresbeginn 2012/2013 unmöglich machen. Außerdem eröffnet das für SchwarzGelb einen eleganten Ausweg aus dem Dilemma, in das sich diese Parteien mit ihrer IGS-Ablehnung selbst gebracht haben. Sie könnten sich dann dem Mehrheitsvotum anschließen, ohne als Umfaller dazustehen. Und dafür nehmen sie gern in Kauf, dass dann im nächsten Schuljahr wieder 150 Kinder nicht die Schule ihrer Wahl besuchen können – richtig herzlich. Und es stört sie auch nicht, dass sie damit das Schulgesetz unterlaufen. Das Gesetz besagt eindeutig in seinem § 106:
Errichtung, Aufhebung und Organisation von öffentlichen Schulen
(1) Die Schulträger sind verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.
(2) Die Schulträger sind berechtigt, neben den Schulen nach den §§ 9 bis 11 Gesamtschulen zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt und im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt der Besuch
1. einer Hauptschule und einer Realschule oder
2. einer Oberschule
sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.
Es kommt daher allein darauf an, ob es hinreichend Eltern- und Kinderinteresse an einer neuen IGS gibt. Dazu schreibt das Kultusministerium eine Elternbefragung vor – nicht: eine Bürgerbefragung. Wie Sie unserem Antrag entnehmen können, fordern wir die Verwaltung zur zeitnahen Umsetzung dieser Elternbefragung auf. Eine Bürgerbefragung zu einem einzelnen Standort ist nach unserer Auffassung gesetzwidrig und wird daher abgelehnt.
Eine ganz andere Frage ist, unter welcher Zielrichtung der Schulentwicklungsplan fortgeschrieben wird. Die SPD-Fraktion wird in ihrer nächsten Sitzung darüber beraten, ob sie zu einem CDU-Antrag bezüglich Bürgerbefragung folgenden Änderungsantrag stellt:
Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen:
1. Wegen des nachgewiesenen Bedarfes wird in Braunschweig zum 01.08.2012 eine weitere IGS eingerichtet.
2. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Braunschweig ist zeitnah fortzuschreiben.
3. Zu dieser Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird eine Bürgerbefragung durchgeführt.
4. Die Bürgerbefragung soll klären, ob die Schulentwicklungsplanung sich – im Rahmen des Nds. Schulgesetzes – an den Elternwünschen für die Schullaufbahn ihrer Kinder orientieren soll. Auf dem Stimmzettel ist als Erläuterung klarzustellen, dass das auch zur Neuerrichtung von Schulen oder zur Schließung bestehender Schulen führen kann.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Bürgerbefragung nach § 35 NKomVG erforderliche Durchführungssatzung vorzubereiten und dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Die Bürgerbefragung soll zeitnah in wahlähnlicher Form stattfinden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat für die Durchführung der Bürgerbefragung einen kostengünstigen Vorschlag vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Pesditschek
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O.k., das "Bündnis" steht nun.
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... Pesditscheks Schreiben an Noske ist jedoch m.E. voll berechtigt; er bemüht sich um Richtigstellung, also völlig legitim. Kann hier keine Abweichung oder einen Rückzieher, kein Weichen oder Wanken erkennen.
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